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Collegium Humanum Warsaw Management University


Thomas1993

Empfohlene Beiträge

vor 5 Stunden schrieb mgertler:

Ergänzung inzwischen zum bereits zitierten Stand vom April 2023:

"Aufgrund der Vielzahl von Anfragen informieren wir darüber, dass ein “Bachelor of Business Administration (BBA)”, “Master of Business Administration (MBA)”, “Master of Laws (LL.M.)”, “Master of Science in Management (MSc)”, “Doctor of Business Administration (DBA)“ u. s. w. keine Hochschulgrade im Sinne des polnischen Hochschulgesetzes sind. Vor dem Hintergrund der deutschen länderrechtlichen Vorgaben für die Führung ausländischer Hochschulgrade sind sie somit in Deutschland nicht führbar.

 

Auch wenn meiner persönlichen Meinung nach das Tragen von Bachelor- und Masterabschlüssen auf der Visitenkarte eher Makulatur ist (jede/r wie er/ sie möchte), so ist diese Information ein ziemlicher Schuss ins Knie für all diejenigen, die ihren Abschluss als Kompetenznachweis nach außen hin visibel tragen wollen. Und auch, wenn die Info in Anabin zunächst nicht rechtsverbindlich ist, lässt sie für Außenstehende sicherlich Zweifel ob der Seriösität des Bildungsangebots aufkommen.

@Markus Jung: Hast Du hierzu weiterführende Informationen bzw. steht die AFUM für eine Stellungnahme hierfür zur Verfügung?

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vor einer Stunde schrieb MartinGS:

 

Auch wenn meiner persönlichen Meinung nach das Tragen von Bachelor- und Masterabschlüssen auf der Visitenkarte eher Makulatur ist (jede/r wie er/ sie möchte), so ist diese Information ein ziemlicher Schuss ins Knie für all diejenigen, die ihren Abschluss als Kompetenznachweis nach außen hin visibel tragen wollen. Und auch, wenn die Info in Anabin zunächst nicht rechtsverbindlich ist, lässt sie für Außenstehende sicherlich Zweifel ob der Seriösität des Bildungsangebots aufkommen.

@Markus Jung: Hast Du hierzu weiterführende Informationen bzw. steht die AFUM für eine Stellungnahme hierfür zur Verfügung?

Auch die Apsley in UK und die POBS dealen mit dem polnischen Collegium Humanum und vertreiben damit für Deutsche offenbar unbrauchbare Produkte.  Etwa hier: der DBA bei https://dba-fernstudium.eu/dba-fernstudium/ = 90 CP beim C.H., da sieht schon jeder, dass das kein Dr.-Level sein kann. Unter drei Jahren (180 CP) geht das EU-weit nicht, es sind dann keine Doktorate, sondern nur eine "postgraduale Weiterbildung" ohne weitere Bedeutung.

Die "Zwischenhändler" sind das Problem, die mindestens seit September ja nun mal gar nicht mehr in Deutschland so etwas verkaufen dürften. 

@MartinGS Es geht mir dabei gar nicht um die Eitelkeit beim Vorzeigen von Bachelor- und Masterabschlüssen – die Folgen sind ja noch viel weitreichender: Wer in Deutschland promovieren möchte, steht plötzlich ohne Bachelor- bzw. Masterabschluss da und hat damit keine Chance mehr, einfach weil ihm z. B. 180 oder gar volle 300 CP fehlen. Selbst Lehraufträge im Hochschulbereich sind damit nicht mehr möglich. Ich würde diese konkreten KMK-ZAB-Auskünfte daher durchaus ernst nehmen. Tatsächlich geht es also nicht bloß um "nach außen hin visibel tragen" wollen, sondern besonders darum, dass man in Deutschland damit tatsächlich gar keinen Abschluss hat und sich deswegen hierzulande strafbar macht, wenn's auffliegt, dass man die genannten polnischen Abschlüsse erlangt hat und "führt", diese aber nach den Maßstäben unseres Landes explizit keine sind.

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vor 15 Stunden schrieb MartinGS:

@Markus Jung: Hast Du hierzu weiterführende Informationen bzw. steht die AFUM für eine Stellungnahme hierfür zur Verfügung?

 

Nein, ich habe keine weiteren Informationen dazu. Auf der Website der AFUM unter https://www.afum.de/partnerhochschulen/ wird das Collegium Humanum nicht (mehr?) als Partnerhochschule aufgeführt.

 

Wenn es Betroffene gibt, welche in dem Programm eingeschrieben sind oder waren, sollten diese sich mit der AFUM in Verbindung setzen. 

 

Anbei noch der vollständige Auszug aus der Anabin-Datenbank:

download.pdf

 

 

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Eine äußerst interessante Entwicklung!

 

Es scheint eine Diskrepanz zwischen den postgradualen Studiengängen in Polen, die von vielen Universitäten, einschließlich staatlicher Institutionen wie der TU Danzig, angeboten werden, und ihrer Einordnung in Deutschland zu geben.

 

Wenn der Eintrag in der anabin-Datenbank besagt, dass die Weiterbildungsabschlüsse aus Polen den gesetzlichen Anforderungen für eine Führung in Deutschland nicht genügen, stellt sich die Frage, welche spezifischen Anforderungen hier gemeint sind.

 

Die Landeshochschulgesetze in Deutschland sprechen tlw. von "akademischen Graden" (z.B., in Bayern) oder "Hochschulgraden" (z.B., in Hessen) in den Vorschriften über ausländische akademische Grade.

 

Jetzt wäre es wichtig zu klären, ob ein polnischer MBA (verliehen im Rahmen eines "podyplomowe"-Studiums) z.B. als Hochschulgrad angesehen werden kann oder nicht. Denn soweit ich recherchiert habe, dürfen Weiterbildungsstudiengänge ("podyplomowe") in Polen ausschließlich von Hochschulen durchgeführt werden. Dieser Grad mag zweifellos kein akademischer Grad sein, ist aber gemäß polnischem Recht ein Weiterbildungsabschluss und ggfls. ein Hochschulgrad.

 

Eine weitere interessante Frage ist, ob diese Überlegungen bei der Bewertung durch anabin berücksichtigt wurden oder ob die Empfehlung zur Nichtführungsempfehlung von Weiterbildungsabschlüssen aus Polen erst einmal "auf Anhieb" getroffen wurde.

 

Ich erinnere mich an eine Diskussion bezüglich Masterabschlüssen aus Österreich, die im Rahmen von "Lehrgängen universitären Charakters" oder "Universitätslehrgängen" vergeben wurden (teilweise von dazu befugten privaten Schulen) und die zunächst nicht zur Führung in Deutschland zugelassen waren. In einigen Fällen, insbesondere im zahnmedizinischen Bereich von einer Hochschule mit postgradualem Schwerpunkt, wurden sie jedoch später akzeptiert.

 

Auch eine Frage, die sich stellt, ist, warum anabin diese Information nicht direkt bei den jeweiligen in Polen vorhandenen Studienformen auflistet (in diesem Fall "podyplomowe" / PGS-Einordnung), sondern stattdessen bei einer bestimmten Hochschule (hier: dem Collegium Humanum). Dies ist besonders verwirrend, da zahlreiche, auch altehrwürdige, staatliche Universitäten in Polen vergleichbare Programme anbieten. Dies nur bei einer Hochschule zu platzieren ist durchaus fragwürdig, so meine Meinung.

 

Es wäre interessant zu sehen, ob ein Absolvent rechtliche Schritte gegen die Verweigerung der Führung seines Abschlusses einleiten würde. Denn zweifellos erlaubt das polnische Recht die Führung dieses Grades, und Polen ist ein EU-Mitgliedsstaat.  Vielleicht verläuft es ähnlich wie in der Vergangenheit mit den Mastergraden aus Österreich (wie oben erwähnt)?

 

Es scheint so zu sein, dass das Studium per se nicht als "wertlos" angesehen werden kann, da der anabin-Eintrag nur die Führung betrifft.

 

Es bleibt spannend zu sehen, wie sich diese Angelegenheit weiterentwickelt!

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vor 5 Stunden schrieb Qui:

Eine äußerst interessante Entwicklung!

 

Es scheint eine Diskrepanz zwischen den postgradualen Studiengängen in Polen, die von vielen Universitäten, einschließlich staatlicher Institutionen wie der TU Danzig, angeboten werden, und ihrer Einordnung in Deutschland zu geben.

 

Wenn der Eintrag in der anabin-Datenbank besagt, dass die Weiterbildungsabschlüsse aus Polen den gesetzlichen Anforderungen für eine Führung in Deutschland nicht genügen, stellt sich die Frage, welche spezifischen Anforderungen hier gemeint sind.

 

Die Landeshochschulgesetze in Deutschland sprechen tlw. von "akademischen Graden" (z.B., in Bayern) oder "Hochschulgraden" (z.B., in Hessen) in den Vorschriften über ausländische akademische Grade.

 

Jetzt wäre es wichtig zu klären, ob ein polnischer MBA (verliehen im Rahmen eines "podyplomowe"-Studiums) z.B. als Hochschulgrad angesehen werden kann oder nicht. Denn soweit ich recherchiert habe, dürfen Weiterbildungsstudiengänge ("podyplomowe") in Polen ausschließlich von Hochschulen durchgeführt werden. Dieser Grad mag zweifellos kein akademischer Grad sein, ist aber gemäß polnischem Recht ein Weiterbildungsabschluss und ggfls. ein Hochschulgrad.

 

Eine weitere interessante Frage ist, ob diese Überlegungen bei der Bewertung durch anabin berücksichtigt wurden oder ob die Empfehlung zur Nichtführungsempfehlung von Weiterbildungsabschlüssen aus Polen erst einmal "auf Anhieb" getroffen wurde.

 

Ich erinnere mich an eine Diskussion bezüglich Masterabschlüssen aus Österreich, die im Rahmen von "Lehrgängen universitären Charakters" oder "Universitätslehrgängen" vergeben wurden (teilweise von dazu befugten privaten Schulen) und die zunächst nicht zur Führung in Deutschland zugelassen waren. In einigen Fällen, insbesondere im zahnmedizinischen Bereich von einer Hochschule mit postgradualem Schwerpunkt, wurden sie jedoch später akzeptiert.

 

Auch eine Frage, die sich stellt, ist, warum anabin diese Information nicht direkt bei den jeweiligen in Polen vorhandenen Studienformen auflistet (in diesem Fall "podyplomowe" / PGS-Einordnung), sondern stattdessen bei einer bestimmten Hochschule (hier: dem Collegium Humanum). Dies ist besonders verwirrend, da zahlreiche, auch altehrwürdige, staatliche Universitäten in Polen vergleichbare Programme anbieten. Dies nur bei einer Hochschule zu platzieren ist durchaus fragwürdig, so meine Meinung.

 

Es wäre interessant zu sehen, ob ein Absolvent rechtliche Schritte gegen die Verweigerung der Führung seines Abschlusses einleiten würde. Denn zweifellos erlaubt das polnische Recht die Führung dieses Grades, und Polen ist ein EU-Mitgliedsstaat.  Vielleicht verläuft es ähnlich wie in der Vergangenheit mit den Mastergraden aus Österreich (wie oben erwähnt)?

 

Es scheint so zu sein, dass das Studium per se nicht als "wertlos" angesehen werden kann, da der anabin-Eintrag nur die Führung betrifft.

 

Es bleibt spannend zu sehen, wie sich diese Angelegenheit weiterentwickelt!

Zunächst: Anabin hat ja offengelegt, dass die genannten Angebote des C.H. keine Hochschulgrade im Sinne des polnischen Hochschulgesetzes sind. Damit ist eigentlich schon alles gesagt. Die KMK-Vorgaben bestimmen, dass Abschlüsse aus dem Ausland nur in Deutschland "geführt" werden können, wenn sie im Herkunftsland als solche gesetzlich vorgesehen sind. Somit folgt Anabin hier lediglich den Vorgaben dieses Herkunftslandes. 


Anabin hat beim C. H. lediglich zwei Studiengänge der Einstufung H+ zugeordnet, und beide sind nur A3-Angebote, also Bachelorniveau

A3 Abschlusstyp für Studien-/Ausbildungsgänge mit einer typischen Normdauer von weniger als vier Jahren"
Abschlusstyp Bakkalaureus/Bachelor 3j

Alles andere von dort ist also aus deutscher Sicht offenbar komplett "out of order". Und ob darunter eventuelle PGS-Programme sind, die eh in der EU nicht Doktoraten entsprechen könnten, ist dann schon egal.

Ein MBA ist zudem eh kein Abschluss, der irgendwo in Polen erlangt werden könnte, siehe Screenshot.
 
Das C. H. ist kein staatlicher Anbieter, sondern ein privater, und es hat auch keinen Unistatus. Insofern ist es naheliegend, dass Anabin nur die beiden konkreten Programme listet, die der Einstufung entsprechen. Schließlich sollen Interessenten nachschlagen können, welchen Abschluss sie von dort "mitbringen" könnten. 

Bildschirmfoto 2023-10-11 um 16.52.50.png

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"Hochschulgrad" und "akademischer Grad" sind in Deutschland das gleiche, rechtlich gibt es da keinen Unterschied. Selbst wenn es im polnischen "stopień akademicki" heisst (laut google translate), kann man das mit "Hochschulgrad" genauso wie mit "akademischer Grad" übersetzen. Letztlich scheint mir das Problem hier das gleiche zu sein wie bei diesem "DBA" aus Lyon: Das deutsche Hochschulrecht beschäftigt sich nicht damit, welche ausländische Ausbilung als was anzuerkennen wäre und welchen Grad diese haben könnte, sondern genau damit, ob man ausländische akademische Grade in Deutschland führen kann. Wenn es gar keinen ausländischen Grad gibt (wie hier), kann man auch nichts führen.

Ich sage hier auch das gleiche wie bei vielen anderen Gelegenheiten: Man sollte sich überlegen, bei einem Anbieter viel Zeit und Geld zu investieren, der von vorneherein solche Diskussionen hervorruft. Wenn man unbedingt einen "Doktor" in einem Jahr will, vielleicht. Aber dann braucht man sich nch wundern, wenn es anschliessend Probleme gibt.

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Hallo :)

 

 Die Frage, ob Hochschulgrade gleichbedeutend mit akademischen Graden sind, sollte geklärt werden. Meiner Meinung nach helfen Google und ähnliche Suchmaschinen in diesem Fall nicht weiter.

 

Ich werde mal schauen, ob ich einen juristischen Kommentar zum Hochschulgesetz finde, der diese Frage definiert.

 

Förderales deutsches Hochschulrecht regelt übrigens nicht nur die Führung von ausländischen akademischen  Graden, sondern auch Fragen zur Äquivalenz, wie z.B. in § 34b des Berliner Hochschulgesetzes.

 

Wie bereits erwähnt, gab es in Bezug auf österreichische Mastergrade bereits eine ähnliche Diskussion, die schließlich beigelegt wurde.

 

Eine Frage, die sich stellt, ist, ob der polnische Gesetzgeber möglicherweise dazu angehalten ist, Weiterbildungsgrade klar zu definieren, ähnlich wie in Deutschland ("Weiterbildungsmaster", z.B. §20 Abs. 3 HessHG), um die Kompatibilität und Sicherheit für Absolventen sicherzustellen.

Andererseits bleibt die Frage, ob der polnische Gesetzgeber überhaupt daran interessiert ist.

 

In Polen dürfen MBA und ähnliche Grade ja geführt werden. 

 

Ich möchte keine Wertung hinsichtlich des Inhalts oder der Wertigkeit der Studiengänge abgeben. Es gibt sicherlich sowohl gute als auch weniger gute Arbeiten, wie überall. Die wohl kürzeste Dr.-Arbeit mit drei Seiten wurde 2006 in Deutschland (Münster) abgesegnet. Die Dauer des Verfahrens ist kein Zeichen für die Qualität einer Arbeit. Aber das ist ein anderes Thema. 

 

Eurer

 

Qiu

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  • 2 Wochen später...

Die meisten Studiengänge beim Collegium Humanum - WMU sind "podyplomowe". Diese können mit einem postgradualen Studium verglichen werden. Allerdings kann ein postgraduales Studium sehr vielfältig sein, und es gibt oft keine einheitliche Definition. Es kann sich hierbei um eine Weiterbildung, zusätzliche Qualifikation oder um einen weiteren akademischen Abschluss handeln.

 

Das, was die WMU anbietet, sind meines Wissens nach fast ausschließlich Weiterbildungen, welche die Bezeichnung MBA (Master of Business Administration) tragen. Dabei handelt es sich jedoch nicht um einen akademischen Masterabschluss. Ausgenommen sind Studiengänge bei denen der Abschluss Magister verliehen wird. Hierbei handelt es sich in Polen im richtigen akademische Abschlüsse.

 

Die Benennung ist aus meiner Sicht etwas unglücklich und kann zu Verwechslungen führen. Die WMU benennt diese Weiterbildungen so, um zu signalisieren, dass es sich hierbei um einen gleichwertigen Abschluss auf EQR7-Niveau (oder auch EQR6 für Bachelor) handelt.

 

Die Aussage in der Anabin-Datenbank ist somit korrekt. Bei der WMU handelt es sich nicht um akademische Bachelor- oder Masterabschlüsse. Daher sind diese auch in Deutschland keine akademischen Abschlüsse und können nicht als solche geführt werden.

 

Ich möchte betonen das dies allerdings meine private und persönliche Einschätzung ist. Ich bin kein Jurist und kann dementsprechend keine qualifizierte Aussage abgeben.

 

Hier ist eine Liste den studia podyplomowe Weiterbildungen an der WMU: https://humanum.pl/studia-podyplomowe/

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Am 11.10.2023 um 16:56 schrieb mgertler:

 

Das C. H. ist kein staatlicher Anbieter, sondern ein privater, und es hat auch keinen Unistatus. Insofern ist es naheliegend, dass Anabin nur die beiden konkreten Programme listet, die der Einstufung entsprechen. Schließlich sollen Interessenten nachschlagen können, welchen Abschluss sie von dort "mitbringen" könnten. 

 

 

 

Dem würde ich widersprechen. Richtig ist, dass die WMU kein staatlicher, sondern ein privater Anbieter ist. Trotzdem ist die WMU in Polen eine Universität. Hier ist der Eintrag in der Radon-Datenbank: https://radon.nauka.gov.pl/dane/profil/0C8E96BE194ACDF5EB252BEE4BF04FFE

 

Die Radon-Datenbank sollte alle akkreditierten privaten und öffentlichen Universitäten beinhalten.

Zudem habe ich dieses Dokument (https://humanum.pl/pdf/Registration_ate_the_register_of_non-public_universities.pdf) auf der Webseite der Uni gefunden, welches ebenfalls bestätigt, dass die WMU in Polen eine anerkannte und akkreditierte Universität ist.

 

Oder deute ich den Eintrag in der Radon-Datenbank und das PDF nicht richtig?

Bearbeitet von higlon
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Gast master chief

Die polnische "Zentrale Antikorruptionsbehörde" (CBA) hat die Privathochschule (nicht Privatuniversität), wohl durch Erkenntnisse der polnischen "Universitätsbehörden", durchsucht. Der Tatverdacht ist illegaler Diplomhandel. Da der Rektor Pawec Czarnecki verreist war wurden die anwesenden Vizerektoren stundenlang verhört. Es wurden die Computer des Rektors und Immatrikulationslisten aus dem Archiv beschlagnahmt.

 

Quelle: https://www.newsweek.pl/polska/cba-weszlo-do-collegium-humanum-ma-chodzic-o-handel-dyplomami/t338nlh

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