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Collegium Humanum Warsaw Management University


Thomas1993

Empfohlene Beiträge

  

vor 13 Stunden schrieb Gast master chief:

 

Hinweis: Der Newsartikel, auf den sich der Beitrag bezieht, ist bereits am 3. September 2022 erschienen. Es ist also offen, was daraus geworden ist.

 

Ich habe die Seite von Google Translate ins Englische übersetzen lassen. Der Inhalt stimmt soweit mit der Zusammenfassung hier im Beitrag überein.

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Hallo :)

 

Der Artikel vom 3. September 2022 ist veraltet.

 

Meiner Recherche im Netz zufolge wurde die Newsweek für diesen Artikel von einem polnischen Gericht und auch von der Beschwerdeinstanz zweimal zu Gegendarstellungen in 24 Punkten verurteilt, da wesentliche Inhalte nicht stimmten. Dazu gehörte auch die laut den Gerichten falsche Behauptung, dass das CH durchsucht wurde, ein Handel mit Diplomen stattfand und Studien erheblich verkürzt wurden.

 

Es stellte sich außerdem heraus, dass einer der betreffenden Investigativ-Journalisten, Jakub Korus, an der privaten Hochschule "SWPS" (wohl Konkurrenz zum CH) in Warschau lehrt.

 

Es wäre wünschenswert, wenn die Gäste, die Links teilen, die sie in die Welt setzen, ihre Recherchen abschließend durchführen würden.

 

 

Quellen: 

https://dorzeczy.pl/opinie/421996/newsweek-o-collegium-humanum-sad-teksty-tendencyjne-stronnicze.html

 

https://wpolityce.pl/media/639478-nasz-news-newsweek-przegrywa-w-sadzie-z-collegium-humanum

 

https://dorzeczy.pl/opinie/495828/moralnosc-w-newsweeku-atakowal-collegium-humanum-a-wykladal-u-konkurencji.html

 

 

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Hallo, wenn ich das richtig aus den "google-" übersetzten Zeitungsartikeln verstehe, so befindet sich der Vorgang in der Zwangsvollstreckung, da die Onlinezeitung newsweek dies bislang noch nicht vorgenommen hat.  

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Guten Morgen.

Dieser Link zu einem weiteren Zeitungsbericht zeigt die meisten Punkte auf.

Dem konnte ich jetzt entnehmen, dass die Newsweek Poland in der Berufung gescheitert ist und die wesentlichen Punkte sind zusammengefasst.

 

https://dorzeczy.pl/obserwator-mediow/488202/fatalna-passa-newsweeka-collegium-humanum-wygrywa-proces-za-procesem.html.

 

LG, Qiu

 

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Dank ChatGPT konnte ich den Text zusammenfassen und auf deutsch übersetzen lassen, auch wenn es sich etwas dickflüssig liesst. Natürlich kann ich nicht garantieren, dass die Übersetzung zu 100% stimmt, da ich kein Polnisch verstehe...alles in allem fürte es jedoch für den Leser verständlich sein...

 

 ;-)

 

Für alle Lesewilligen:

 

Dem Urteil zufolge muss Newsweek gemäß des urteilenden Gerichts eine Korrektur in den folgenden Punkten veröffentlichen:

 

a) Falschangaben, dass Sie schon zwei Monate vor der Session ins Studium einsteigen können – das ist nicht möglich;

 

b) Falschinformation, dass viele Lehrveranstaltungen nicht stattfinden, sondern „angeblich per E-Learning durchgeführt werden“ – alle Lehrveranstaltungen finden statt;

 

c) Falsche Information, dass die Universität „Psychologen“ nach 2,5 Jahren entlässt, die zuvor Ingenieure oder Tierzüchter waren – solche Fälle gab es nicht;

 

d) Falschinformation, dass die Universität über ihre Mitarbeiter den Studierenden empfiehlt, sich für die Absolvierung ihrer Praktika Orte zu suchen, an denen jemand die Absolvierung der Praktika unterschreibt – niemand im Namen der Universität hat einen solchen Rat gegeben, und die Universität in keiner Weise ermutigt dazu, Programmanforderungen zu umgehen;

 

e) Falsche Information, dass das Ministerium für Bildung und Wissenschaft die vom Collegium Humanum verliehenen wissenschaftlichen Titel entziehen kann und dass das Hochschulgesetz die Möglichkeit vorsieht, verliehene Berufstitel zu entziehen – das Ministerium ist nicht befugt, akademische Titel zu entziehen das Gericht verfügt über solche Befugnisse und das Gesetz über die Hochschulbildung enthält keine Bestimmungen über den Entzug verliehener Berufstitel;

 

Das zweite endgültige Urteil betrifft einen Artikel von „Newsweek“ über das Studium an der Fakultät für Psychologie des Collegium Humanum. Am 16. Juni wies das Berufungsgericht in Warschau „Newsweek“ an, eine sehr umfangreiche Korrektur zu veröffentlichen.

 

Der Text ist ausführlich und besteht aus 24 Punkten:

 

- falsche Information, dass die Studiengebühren an der Universität doppelt so niedrig sind wie an der Universität Warschau oder der SWPS-Universität – einige Studienformen/Studienfächer liegen auf ähnlichem Niveau, andere sind an unserer Universität teurer, andere günstiger, aber nicht zweimal;


- falsche Information, dass es auf der Website der Universität ein Angebot bezüglich der Möglichkeit gibt, in fünf Semestern einen Masterabschluss in Psychologie zu erwerben und in den Beruf einzusteigen – ein solches Angebot gibt es nicht und es gab noch nie ein solches Angebot auf der Website der Universität;


- falsche Information, dass der Rektor die Möglichkeit zulässt, den Studierenden zwei Stunden Aufnahmen zu einem bestimmten Thema statt 20 Stunden Vorlesungen vorzuspielen – der Rektor lässt eine solche Möglichkeit nicht zu und solche Situationen sind noch nie vorgekommen;


- falsche Information, dass eine Verkürzung des fünfjährigen Studiums auf ein Jahr möglich sei – dies ist nicht möglich und war auch nie der Fall;


- falsche Information, dass man gegen Bezahlung schnell ein Diplom erhalten kann, was die Ausbildungszeit verkürzt – die Universität bietet solche Lösungen nicht an und es hat noch nie einen solchen Fall gegeben;


- falsche Angabe, dass einer der Dozenten mitten im Semester nicht wusste, wie groß seine Gruppe war, weil er keinen Zugriff auf die Liste der Studierenden hatte – das ist nicht geschehen, jeder Dozent hat über sein Profil Zugriff auf solche Daten die eHumanum-Website;


- falsche Information, dass Übungsgruppen jeweils aus 70 Personen bestehen – solche Gruppen umfassen nicht mehr als 40 Personen;


- falsche Information, dass Sie Online-Prüfungstests mehrmals betreten und verlassen können und dass Sie, solange der Link zum Test aktiv ist, zurückgehen und einen Fehler korrigieren können – das Programm erlaubt Ihnen nicht, zurückzugehen und Fehler zu korrigieren, noch Ist ein mehrmaliger Ein- und Ausstieg in den online stattfindenden Test möglich.


- falsche Information, dass die Universität in das POL-on-System eintreten kann, eine ministerielle Datenbank, die unter anderem Folgendes enthält: Angaben zur Studierendenzahl, Falschangaben sowie rückwirkende Angaben, die den Eindruck erwecken sollen, dass manche länger studieren als in Wirklichkeit – das System verhindert nachträgliche Dateneingaben, und die Universität hat noch nie falsche Angaben gemacht;


- falsche Information, dass die Universität seit der Veröffentlichung des Textes „Main School of State Treasury Companies“ den Kontakt zur Redaktion von „Newsweek“ vermeidet – seitdem hat niemand aus der Redaktion von „Newsweek“ Kontakt zur Universität aufgenommen.

 

Die Wochenzeitung ist diesem Urteil noch nicht nachgekommen und die Universität beabsichtigt, den Fall einem Vollstreckungsverfahren gegen RASP zu unterziehen.

 

Das letzte Urteil wurde am 27. April gefällt und ist wohl seit Juni 2023 rechtskräftig. Es handelt sich um den Artikel von Renata Kim und Jakub Korus: „Die CBA trat in das Collegium Humanum ein.“

 

Dabei soll es um den illegalen Handel mit Diplomen gehen.

 

Entgegen dem Titel führte CBA nie ein Verfahren wegen der illegalen Ausstellung von Diplomen durch eine Warschauer Schule; die Beamten waren nur an einem der Absolventen aus ihren Reihen  interessiert. Ziel ihres Besuchs war es, die Details seiner Biografie in Universitätsdokumenten zu überprüfen.

 

Daher wies das Bezirksgericht in Warschau „Newsweek“ an, eine Korrektur zu veröffentlichen:

 

a) Falsche Angaben, dass der CBA-Besuch mit dem illegalen Handel mit Diplomen in Zusammenhang stand und dass er mit Wissen der Universitätsbehörden stattfinden sollte – der CBA-Besuch stand nicht im Zusammenhang mit dem illegalen Handel mit Diplomen, die Universitätsbehörden jedoch schon nicht bewusst, dass solche Situationen auftreten;

 

b) Falsche Angabe, dass die CBA den Laptop des Rektors verlangte und dieser sichergestellt werden musste – die Beamten forderten nicht den Laptop des Rektors, sondern nur Dokumente zu einem der Absolventen;

 

Der letzte von Collegium Humanum gewonnene Fall betrifft die Sicherheit, nach der RASP auf seinen Websites und Facebook-Profilen insgesamt 11 Stellungnahmen mit folgendem Inhalt veröffentlichen muss: „Ringier Axel Springer Polska sp School of Management und Prof. Ph.D. Paweł Czarnecki in dieser Veröffentlichung sowie die darin verwendeten Fotos bilden die Grundlage für die Klage des Collegium Humanum – Warsaw School of Management und Prof. Ph.D. Paweł Czarnecki, jeweils für den Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte und Urheberrechte gegenüber Ringier Axel Springer Polska sp. z o. o., anerkannt vom Bezirksgericht in Warschau.

 

Auf den ersten Blick scheint die Entscheidung des Gerichts für Newsweek nicht besonders schädlich zu sein.

 

Tatsächlich hat das Gericht jedoch die Journalisten der Wochenzeitung, Renata Kim und Jakub Korus, in seiner Begründung zurückgewiesen und ihnen vorgeworfen, gegen journalistische Standards verstoßen zu haben.

 

„Die von der Beklagten veröffentlichten Materialien sind tendenziös und voreingenommen aufbereitet und basieren auf einer vorgefassten These, die die einzig richtige Beurteilung vorschreibt“, erklärte das Gericht.

 

Das Gericht erklärte weiter, dass Renata Kim und Jakub Korus mit der Veröffentlichung ihrer Materialien darauf abzielten, „(die Universität und ihren Rektor – Anm. d. Red.) in den Augen der öffentlichen Meinung zu diskreditieren“:

 

„Die fraglichen Veröffentlichungen zeichnen sich durch eine eindeutig negative Konnotation aus, und die Formulierung kategorischer Urteile wirkt sich unmittelbar darauf aus, den Kläger als unzuverlässigen Menschen darzustellen (...) und ihn dadurch in den Augen der öffentlichen Meinung zu diskreditieren (...). Mittlerweile ist kein Strafverfahren anhängig gegen den Kläger, geschweige denn, dass er keiner der ihm vom Beklagten vorgeworfenen Handlungen für schuldig befunden wurde. Die lakonischen Aussagen von (häufig anonymen) Informanten, insbesondere solchen, die als Experten und Autoritäten wahrgenommen werden, sollen alle oben genannten Thesen des Angeklagten in den Augen des Lesers glaubhaft machen, während sie aus juristischer Sicht offensichtlich keinen Wert haben – im Gegenteil, sie beweisen nur direkt, dass die Behörden die von der Beklagten vorgelegten Behauptungen der Kläger nicht legitim beurteilt haben. In diesem Zusammenhang stellte das Gericht fest, dass die Beklagten die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten hatten, die durch das Recht der Kläger auf Schutz ihres guten Rufs und guten Namens festgelegt wurden."

 

Quelle:  https://dorzeczy.pl/obserwator-mediow/488202/fatalna-passa-newsweeka-collegium-humanum-wygrywa-proces-za-procesem.html.

 

...Qiu geht jetzt mal wieder seinem Beruf nach ;-) 

 

Bis denne

 

 

 

 

Bearbeitet von Qui
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Ich hab den Thread überflogen, weil meine Frau auch gerade nachdenkt nach ihrer Promotion einen DBA zu machen. Wichtig zu wissen, ein DBA klingt zwar wie ein Doktor, ist es aber nicht. Einen DBA darf mach nicht gleichwertig als Dr. führen! Nur mit „Vorname Nachname, DBA“. Falls jemand daran denken sollte, in einem Jahr die zwei begehrten Bichstaben vor dem Namen führen zu dürfen. Und ein DBA ist eine berufliche Weiterbildung, auch wenn sich das wie ein Akademischer Grad liest. Genauso wie EMBA oder mein Favorit aus St. Gallen der GEMBA (EDIT: heisst jetzt IEMBA, GEMBA gibt es nicht mehr).

Bearbeitet von SebastianL
Rechtschreibung und GEMBA > IEMBA
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Am 9.11.2023 um 08:47 schrieb SebastianL:

Ich hab den Thread überflogen, weil meine Frau auch gerade nachdenkt nach ihrer Promotion einen DBA zu machen. Wichtig zu wissen, ein DBA klingt zwar wie ein Doktor, ist es aber nicht. Einen DBA darf mach nicht gleichwertig als Dr. führen! Nur mit „Vorname Nachname, DBA“. Falls jemand daran denken sollte, in einem Jahr die zwei begehrten Bichstaben vor dem Namen führen zu dürfen. Und ein DBA ist eine berufliche Weiterbildung, auch wenn sich das wie ein Akademischer Grad liest. Genauso wie EMBA oder mein Favorit aus St. Gallen der GEMBA (EDIT: heisst jetzt IEMBA, GEMBA gibt es nicht mehr).

Im Zweifel würde ich einen DBA in Großbritannien machen. Dass man den DBA von dort hier privilegiert führen darf, ist momentan wohl unproblematisch. Oder man macht einen (Stufe-3) PhD. oder Dr. innerhalb der EU. Es gibt ja Studiensysteme in der EU, die haben externe (wissenschaftliche) Promotionsverfahren sogar gesetzlich geregelt, das durchaus zugunsten von Berufstätigen.

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Ein DBA ist auch in Deutschland akzeptiert als ein forschungsgeleiteter und wissenschaftlich geprüfter Doktortitel. Das kommt zum Ausdruck darin, dass die KMK aufführt, dass bei einem Doktorgrad aus UK mit der Bezeichnung "Doktor of..." (also nicht nur PhD) die deutsche Dr.-Bezeichnung ohne Herkunftszusatz verwendet werden kann. Selbstverständlich ist also ein DBA (aus UK!) in Deutschland als Dr. führbar.
Dass hingegen einige Geschäftstüchtige aus anderen Ländern angebliche DBAs anbieten, ist ein anderes Thema. Man erkennt dort schon an der meist geringeren Laufzeit, dass es kein Doktorat sein kann – nämlich sobald weniger als drei Jahre angegeben werden. 

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Gast
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