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Studium verkürzen und dadurch Gebühren sparen? Und wann gibt es das Zeugnis?


Özen

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vor 16 Minuten schrieb Diavolina_79:

Moin :) Ja, an der Apollon Hochschule.

Neben der Apollon handhabt das die SRH glaube ich genauso (wenn ich mich korrekt an meine Gespräche erinnere.

 

vor 12 Minuten schrieb KanzlerCoaching:

Ihre Einzugsermächtigung können Sie nicht einseitig zurücknehmen?

Wäre halt ein Vertragsbruch. Die Hochschule hat einen Anspruch auf die vollständige Bezahlung und wird dies dann unter Ausnutzung der Rechtsmittel auch einfordern.

 

 

 

 

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Verleihen Hochschulen wirklich den Grad und übergeben die Urkunde, bevor vollständig bezahlt wurde? Aus Sicht der Hochschule schiene es mir der einfachste Weg, Bezahlung sicherzustellen. Natürlich kann die Hochschule auch nachher noch vertraglich geschuldete Zahlungen einfordern, aber das ist Aufwand und mit dem Risiko verbunden, dass die Forderungen nicht beigetrieben werden können.

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@stefhk3 da zwischen der Hochschule und mir ein rechtsgültige Vertrag besteht, bin ich verpflichtet, die restlichen Zahlungen auch über den September hinaus zu tätigen und das, obwohl ich dann schon im Besitz meiner Urkunde sein werde

Bearbeitet von Kruemmelchen
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vor 19 Minuten schrieb DerLenny:

Wäre halt ein Vertragsbruch. Die Hochschule hat einen Anspruch auf die vollständige Bezahlung und wird dies dann unter Ausnutzung der Rechtsmittel auch einfordern.

 

Schon klar. Es ist ja eigentlich die Frage, wie eine Hochschule das Risiko einschätzt, anwaltlich Absolventen hinterherturnen zu müssen, wenn sie die Abschlussurkunde aushändigen, wenn noch Kosten offen sind.

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vor 3 Minuten schrieb KanzlerCoaching:

Es ist ja eigentlich die Frage, wie eine Hochschule das Risiko einschätzt

Ich denke (bin kein Experte) in diesem Fall ist das Risiko hoch. Es bestehen keine Sicherheiten, z. b. das ein Haus oder Gegenstand dann einbehalten wird. Der Abschluss sollte ja als solcher nicht irgendwie aberkannt werden können wenn es "nur" um Gebühren geht.

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vor 48 Minuten schrieb KanzlerCoaching:

 

Ihre Einzugsermächtigung können Sie nicht einseitig zurücknehmen? Wenn Sie beispielsweise meinen würden, Sie wollten das restliche Geld sparen.

Das ist sicher möglich, aber ich weiß es nicht genau. Ich habe zwar meinen Master vorzeitig beendet, aber das ändert nichts daran, dass ich die Studiengebühren in voller Höhe bezahlen muss und werde. Da bin ich der Apollon Hochschule schon sehr dankbar, dass ich den Restbetrag nicht auf einmal bezahlen muss :)

Bearbeitet von Diavolina_79
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vor 12 Minuten schrieb Kruemmelchen:

@stefhk3 da zwischen der Hochschule und mir ein rechtsgültige Vertrag besteht, bin ich verpflichtet, die restlichen Zahlungen auch über den September hinaus zu tätigen und das, obwohl ich dann schon im Besitz meiner Urkunde sein werde

Nichts anderes habe ich gesagt. Aber meine Vermutung wäre gewesen, dass die Hochschulen den sicheren Weg gehen. Wenn dem nicht so ist, auch gut, wieder was gelernt. Ich bitte trotzdem darum, mir keine Aussagen zu unterstellen (hier: Man ist nicht mehr verpflichtet zu zahlen, wenn man die Urkunde hat), die ich nie getätigt habe. Danke.

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vor 19 Minuten schrieb KanzlerCoaching:

Schon klar. Es ist ja eigentlich die Frage, wie eine Hochschule das Risiko einschätzt, anwaltlich Absolventen hinterherturnen zu müssen, wenn sie die Abschlussurkunde aushändigen, wenn noch Kosten offen sind.

 

Ich denke, die gleiche Frage kann man Restaurantbesitzern stellen. 

Und die haben meist nicht mal die Anschrift der Personen...

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