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Studium verkürzen und dadurch Gebühren sparen? Und wann gibt es das Zeugnis?


Özen

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Den Fall mit der Einstellung der Zahlung nach Abschluss, wie Anfangs angesprochen, gab es im übrigen hier. Zurecht musste der Student die vollen Gebühren zahlen.

 

Ich denke, die FOM wird es nun ähnlich handeln, also volle Gebühr, dann offzielle Dokumente. Ich hatte ja vorher schon angesprochen, bei einem "Abschluss" handelt es sich wohl um einen immateriellen(?) Bestand, während bei einem Haus/Auto etc. in Raten Eigentumsvorbehalt besteht, alos gewisse Sicherheiten existieren.

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Ich glaube nicht, dass die Hochschulen per se Zeugnisse zurückhalten, bis die Finanzierung durch ist; sowas müsste vertraglich geregelt sein, alles andere erscheint mir fast wie Erpressung - jedenfalls aber nicht seriös. Die Studienleistungen wurden trotzdem abgeleistet, insofern müsste man auch das Recht haben, sich irgendwann einen Leistungsstand einzufordern.
Das dürfte auch in irgendeiner Weise an das Hochschulrecht geknüpft sein. 
Das Rechnungswesen ist in der Regel auch autark vom Rest. 

Die offene Forderung an den Vertragspartner bleibt ja weiterhin bestehen und kann auch rechtlich natürlich durchgesetzt werden, und die Hochschule ist ja dann nach Zeugnisübergabe nicht machtlos. Vermutlich wird dann mit Inkasso etc. gedroht. 

Hochschulen werden übrigens mit einem Syndikus zusammenarbeiten oder aber entsprechende Partner-Kanzleien haben, wie viele Unternehmen. Rechtsstreits werden durchaus geführt, mir ist jedenfalls einer bekannt, den die Hochschule geführt hat, da ging's aber um Betrug. 


Die Hochschule geht auch nicht pleite, wenn sie klagt ;-) Im Zivilprozess zahlt die unterlegene Partei die Verfahrenskosten. 

LG

Bearbeitet von Vica
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vor 23 Stunden schrieb DerLenny:

Neben der Apollon handhabt das die SRH glaube ich genauso (wenn ich mich korrekt an meine Gespräche erinnere.

Gerade noch mal nachgesehen: Bei der SRH können offene Gebühren auch nach Abschluss des Studiums beglichen werden. Sie bieten sogar ein Studienmodell an, dass genau darauf ausgelegt ist.

 

 

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vor 14 Stunden schrieb DerLenny:

Gerade noch mal nachgesehen: Bei der SRH können offene Gebühren auch nach Abschluss des Studiums beglichen werden. Sie bieten sogar ein Studienmodell an, dass genau darauf ausgelegt ist.

In einem herunterladbarem Fernstudiumvertrag der SRH kann ich bei den Studienbedingungen einen solchen Passus nicht finden. In Punkt 6 (letzter Satz) steht: "Für die Ausstellung des Abschlusszeugnisses müssen alle Gebühren beglichen sein."

 

Hier (Finanzierung) steht: "Sie zahlen dann einfach nach Ihrem Studium weiter, bis die Gesamtgebühr beglichen ist." Dies könnte sich lediglich auf die Regelstudienzeit (vorbei = nach) beziehen, wenn auch verwirrend formuliert.

Bearbeitet von TheHumanHunter
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Von der SRH Webseite:

Zitat

Monatlich weniger zahlen, dafür über einen längeren Zeitraum – das ist unser Finanzierungsvorschlag im Modell Flex 2. Ihr Studium können Sie aber trotzdem innerhalb der Regelstudienzeit beenden, wenn Sie möchten. Sie zahlen dann einfach nach Ihrem Studium weiter, bis die Gesamtgebühr beglichen ist.

Hervorhebung von mir; Quelle: https://www.mobile-university.de/beratung/studiengebuehren/master/

 

Diese Aussage auf der Webseite entspricht auch dem, was mir damals im direkten Gespräch mitgeteilt wurde.

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Die Aussage „Für die Ausstellung des Abschlusszeugnisses müssen alle Gebühren beglichen sein.“ steht im Widerspruch zu „Sie zahlen dann einfach nach Ihrem Studium weiter, bis die Gesamtgebühr beglichen ist.“ - außer das Abschlusszeugnis würde dann tatsächlich erst ausgestellt, wenn alle Raten bezahlt sind. Was ich mir aber kaum vorstellen kann. Und auch dem widersprechen würde, was @DerLenny im Gespräch mitgeteilt wurde.

 

Verbindlich klären kann das nur @SRH Fernhochschule. Ich vermute, dass der Satz noch aus einer früheren Version der Studienbedingungen stammt und nicht geändert wurde, nachdem die verschiedenen Flex-Modelle eingeführt wurden. Das ist aber so nur Spekulation.

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Evtl. unterscheiden sich die Bedingungen in Abhängigkeit vom Zahlungsmodell?

@TheHumanHunter für welches Zahlungsmodell ist dein Vertrag und wie aktuell ist dieser?

 

 

vor einer Stunde schrieb TheHumanHunter:

Genau diese Aussage habe ich doch auch zitiert und entsprechend hinterfragt

 

Du schriebst:

vor 6 Stunden schrieb TheHumanHunter:

Dies könnte sich lediglich auf die Regelstudienzeit (vorbei = nach) beziehen, wenn auch verwirrend formuliert.

 

Daher habe ich den von dir anteilig zitierten Absatz komplett zitiert.

Denn im Satz vor dem von Dir zitierten steht eben "Ihr Studium können Sie aber trotzdem innerhalb der Regelstudienzeit beenden, wenn Sie möchten" - diesen Teil hast du weggelassen, und dann im Widerspruch zu diesem Satz gemutmaßt:

vor 6 Stunden schrieb TheHumanHunter:

Dies könnte sich lediglich auf die Regelstudienzeit (vorbei = nach) beziehen

 

Da im Satz, direkt vor dem von Dir zitierten Teil, auf die Beendigung des Studiums innerhalb der Regelstudienzeit verwiesen wird, kann es sich eben nicht auf das Ende der Regelstudienzeit beziehen.

 

 

 

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