Zum Inhalt springen

Studium verkürzen und dadurch Gebühren sparen? Und wann gibt es das Zeugnis?


Özen

Empfohlene Beiträge

vor 17 Minuten schrieb stefhk3:

Ich bitte trotzdem darum, mir keine Aussagen zu unterstellen (hier: Man ist nicht mehr verpflichtet zu zahlen, wenn man die Urkunde hat), die ich nie getätigt habe. Danke.

Es war niemals meine Intention etwas zu unterstellen. Da in dem Post, auf den ich geantwortet hatte die Frage gestellt wurde, ob HS wirklich Grade und Urkunden verleihen ohne die vollständige Zahlung erhalten zu haben, habe ich versucht darauf zu antworten 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Anzeige: (wird für registrierte Benutzer ausgeblendet)

Kein Problem. Ich hätte eigentlich gedacht, die Hochschulen machen es sich einfach und verlangen Bezahlung vor der Gradverleihung.

Der Vergleich mit dem Restaurant von DerLenny scheint mir zu hinken. Der Vergleich wäre eher so, man geht nach dem Essen im Restaurant zur Tür und sagt, man möchte nur einen Spaziergang machen. ich glaube, da verlangen die meisten Restaurants Bezahlung vor dem Spaziergang ;-)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 10 Minuten schrieb stefhk3:

Der Vergleich mit dem Restaurant von DerLenny scheint mir zu hinken. 

Natürlich hinkt der Vergleich.

In einem Restaurant hast du nicht mal eine vertragliche Bindung. 

 

vor 10 Minuten schrieb stefhk3:

Der Vergleich wäre eher so, man geht nach dem Essen im Restaurant zur Tür und sagt, man möchte nur einen Spaziergang machen.  ich glaube, da verlangen die meisten Restaurants Bezahlung vor dem Spaziergang

Und die HS werden dir auch sagen, dass sie auf vollständige Bezahlung bestehen.

 

Hast du schon mal irgendwas auf Rechnung gekauft?

Oder gar auf Raten?

 

Klar, du kannst nach der ersten Rate beschließen nicht mehr zu zahlen, weil du "das Ding schon hast". Das wäre rechtlich und ethisch problematisch und hätte entsprechende Folgen.

 

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Meine Frage am Anfang dieser Diskussion bezog sich nicht darauf, ob vollständig bezahlt werden muss und ob die Hochschule das Recht hat, darauf zu bestehen. Dass sie das hat, steht außer Frage.

 

Nur verursacht eine anwaltliche und ggf. gerichtliche Eintreibung ausstehender Beiträge erhebliche Kosten. Die kann man ja vermeiden, wenn man den angestrebten Grad erst dann verleiht, wenn alle Verbindlichkeiten beglichen sind seitens des Absolventen.

 

Meine Annahme: Fernhochschulen vermeiden diese Kosten.

 

Der reine Besuch eines Lokals begründet noch kein Rechtsverhältnis. Aber wenn die Bestellung angenommen wird vom Restaurant und das Essen serviert wird, ist ein Vertragsverhältnis zustande gekommen. Der Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Den passenden Paragraphen müsste ich nachschlagen.

 

PS: Google sagt, es handle sich um § 145 ff BGB

Bearbeitet von KanzlerCoaching
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 10 Minuten schrieb KanzlerCoaching:

Meine Annahme: Fernhochschulen vermeiden diese Kosten.

Noch nie etwas auf Raten gekauft? 

 

vor 10 Minuten schrieb KanzlerCoaching:

as Essen serviert wird, ist ein Vertragsverhältnis zustande gekommen.

Korrekt. 

Wenn man sich bei einer HS einschreibt auch.

 

Edit: Ich hätte oben "klare vertragliche Regelung" oder "schriftlichen Vertrag" schreiben sollen.

Der Mangel eines solchen führt übrigens zu interessanten juristischen Problemen. Wie das Ding mit der Perle in der Auster.

Bearbeitet von DerLenny
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 30 Minuten schrieb KanzlerCoaching:

Nein! Außer einer Immobilie und die haben wir über die Bank finanziert.

 

Das Konzept an sich kann also vorausgesetzt werden.

 

vor 29 Minuten schrieb KanzlerCoaching:

Korrekt. Aber da handelt es sich ja um ganz andere Summen und deswegen gibt es ja auch schriftliche Verträge. 

 

Ok. Wir haben also folgende Informationen

  • Es gibt Hochschulen, bei denen es möglich ist, die Abschlussurkunde zu erhalten, bevor der Betrag vollständig bezahlt wurde.
  • Dies entspricht gängiger Vorgehensweisen sowohl im Produk- also auch Dienstleistungsumfeld
  • Die rechtliche Absicherung durch Verträge mit den daraus resultierenden Auflagen für alle Beteiligten ist unstrittig.

Was genau scheint das Problem zu sein?

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 13 Minuten schrieb KanzlerCoaching:

Und meine Einschätzung, dass eine Hochschule sich ggf. Kosten erspart, wenn Urkunden und akademische Grad erst nach Begleichung aller Verbindlichkeiten ausgehändigt wird.

 

Wäre dieses Argument valide, dann würden alle Anbieter von Ratenzahlung aus betriebswirtschaftlicher Sicht fehlerhaft arbeiten.

 

Um diesen Punkt zu verdeutlichen, kamen die wohl zu subtilen Hinweise auf die vielen Situationen, in denen Produkte und Dienstleistungen auf Rechnung oder per Ratenzahlung angeboten werden.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden



×
  • Neu erstellen...