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LillyRocks

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Kommentare zu Blogbeiträgen von LillyRocks

  1. Ahhhh, das kenne ich. Man legt sich Tage vor einem großen Ereignis wichtige Dinge bereit, damit man sie auf keinen Fall vergisst. Aber da diese Dinge ja dann länger auf ihrem neuen Platz liegen, gewöhnt man sich an die Anblick und vergisst am Ende, sie mitzunehmen. Ich ahne Schreckliches!!!

    Vorschlag: Du fährst im Anzug hin und nimmst als Wechselkleidung auch nur Anzüge mit.

  2. Also erstmal: ENTSCHULDIGUNG!!!! für die späte Antwort!

    Ich musste es gar nicht mit Bestechung versuchen, es ist tatsächlich so in der Studienordnung (s.u.) festgelegt, dass berufliche Qualifikation anerkannt wird und der Studiengang wurde so auch re-akkreditiert.

    „(2) Weitere Voraussetzung für den Zugang ist, dass die Bewerberin oder der Bewerber Vorqualifikationen im Umfang von 240 Leistungspunkten nachweist. Der Nachweis der 240 Leistungspunkte erfolgt über:

    1. den Nachweis über ein bereits abgeschlossenes Studium nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 (bis zu 240 LP),

    2. den Nachweis von Studienleistungen, die in einem anderen konsekutiven oder weiterbildenden Studiengang erbracht

    wurden, der nicht abgeschlossen sein muss,

    3. den Nachweis beruflicher Qualifikationen mit Entscheidungs- und Managementkompetenzen, die in leitender/

    eigenverantwortlich handelnder Funktion in einem Unternehmen und/ oder in selbständiger Tätigkeit erworben wurden. Angerechnet werden Fach- und Methodenkompetenzen sowie Sozialkompetenzen/ Schlüsselkompetenzen, insbesondere in folgenden beruflichen Themenfeldern:

    - Personal- und Organisationsmanagement

    - Prävention und Gesundheitsförderung

    - (betriebliches) Gesundheitsmanagement

    - Arbeits- und Gesundheitsschutz

    - Gesundheitsberichterstattung und Controlling

    - Qualitätsmanagement

    - Wissensmanagement

    - Projektmanagement

    - Beratung und Lehre

    4. den Nachweis über die Teilnahme an Maßnahmen zur Personal- oder Organisationsentwicklung und / oder an Weiterbildungsmaßnahmen (z.B. Moderation, Supervision, Führungskräftetraining, Verhandlungsführung) und

    5. den Nachweis über sonstige gleichwertige Qualifikationen.“

    Für den/die nach den Nr. 2-5 erbrachten Nachweis(e) können insgesamt (kumulativ) bis zu maximal 60 Leistungspunkte angerechnet werden".

  3. Vielen Dank für die Glückwünsche :)

    @Markus: auf der Urkunde steht: "...auf Grund der herausragenden Leistungen in der Abschlussprüfung...". Ich glaube, das steht bei chillie auch drauf? In der Prüfungsordung steht: "Bei überragenden Leistungen kann der Präsident oder die Präsidentin auf Vorschlag des zuständigen Dekans oder der zuständigen Dekanin anstelle des Prädikates „sehr gut bestanden“ die Erteilung des Gesamtprädikates „mit Auszeichnung bestanden“ beschließen".

    Weitere Infos dazu gibt es leider nicht.

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