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Wann Hauptpraktikum bescheinigen lassen?


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Hallo zusammen,

ich bin nun im 3. Semester und meine Frage lautet, wann man sich sein Hauptpraktikum bescheinigen lassen soll.

Wenn ich es richtig verstanden habe, muss in dieser Bescheinigung nur stehen, dass ich länger als 6 Monate hier beschäftigt bin und was meine Aufgaben sind, oder?

Seit meiner Ausbildung arbeite ich nun schon mehrere Jahre im selben Betrieb.

Danke & lieben Grüße

Q.

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Wann du dir das Hauptpraktikum bescheinigen lässt ist egal, allerdings kannst du Projektarbeit und Bachelorarbeit erst nach Anerkennung schreiben.

Entweder ein halbwegs aktuelles Arbeitszeugnis oder eine Aufgabenbeschreibung genügt.

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Hallo,

ich hoffe das meine Frage hier reinpasst.

Ich bin zwar bei einem anderen Anbieter, kann mir aber das Praktikum dann auch durch die berufliche Tätigkeit anrechnen lassen.

Dazu meine Frage. Wir haben es zuerst so verstanden, dass durch die berufliche Tätigkeit und die Anrechnung, dann das Berufspraktikumsmoduk komplett angerechnet wird und wegfällt, ohne das man etwas tun muss.

Jetzt ist doch rausgekommen, dass man diese Projektarbeit und deren Vorstellung trotzdem machen muss.

Wie sieht den die "Projektarbeit" dann aus, wenn man kein Projekt gemacht hat. Bei uns soll die Arbeit 20 Seiten betragen. Soll man dann 20 Seiten über

seine berufliche Tätigkeit schreiben, und dann den Beruf vorstellen ?

Gruß

Andreas

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Bei der HFH sollst du ein Thema aus deinem beruflichen Tätigkeitsfeld behandeln, die Betonung liegt auf sollen, dh du kannst auch über was ganz anderes schreiben solange es den Anforderungen entspricht.

Bei anderen Anbietern kann es aber komplett anders aussehen, also frag lieber direkt bei deinem Anbieter nach, nur da bekommst du ne verbindliche Auskunft

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Ich habe damals ganz am Anfang ein Zwischenzeugnis nach Hamburg geschickt und gefragt, ob meine Tätigkeit für das Hauptpraktikum ausreichen würde. Bekam dann ein positives Signal und vor ein paar Wochen (Ende 5. Semester) kam dann per Post automatisch die Anerkennungsbescheinigung und die Freischaltung für die Projektarbeit im webcampus.

Ich denke, wenn du ein Zwischenzeugnis hast oder sonst eine Bescheinigung vom AG, kannst du das problemlos auch jetzt schon einreichen.

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