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Bildungsurlaub - welche Vorbedingungen sind maßgebend


OldSchool1966

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Momentan befasse ich mich ein wenig mit dem Thema Bildungsurlaub (auch in Hinblick auf de Master).

Dabei ist mir eine Sache noch nicht so ganz klar: welches Ländergesetz greift?

Gilt hier das Landesgesetz, in welchem mein Arbeitgeber (bei welchem ich fest angestellt bin), oder das Landesgesetz jenes Landes, in welchem ich arbeite?

In meinem Fall: mein Arbeitgeber sitzt in Berlin. Mein Auftraggeber, bei welchem ich als externe Mitarbeiterin eingesetzt werde sitzt in Stuttgart. Gilt nun das Gesetz Berlins? In Baden- Württemberg gibt es (noch) keinen Bildungsurlaub.

Wer kann dazu ggf. etwas sagen?

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Geschrieben
Einen Vertrag hast du mit deinem Arbeitgeber in Berlin und dein Auftraggeber ist Kunde deines Arbeitgebers? - Oder wie ist da das Verhältnis?

Sie ist bei der Firma in Berlin beschäftigt und stellt ihre Arbeitskraft der Firma in B-W zur Verfügung. Die Berliner Firma ist eine Firma der Arbeitnehmerüberlassung.

Geschrieben
Sie ist bei der Firma in Berlin beschäftigt und stellt ihre Arbeitskraft der Firma in B-W zur Verfügung. Die Berliner Firma ist eine Firma der Arbeitnehmerüberlassung.

Korrekt!

Die knifflige Frage ergibt sich für mich daraus, dass ich ja auch in anderen Bundesländern eingesetzt werden könnte (sofern AG und ich uns da einig wären). Und, da der Wohnort nicht den Ausschlag gibt, stellt sich hier für mich nun schon die Frage, welches Kriterium nun genau greift.

Geschrieben

Inzwischen habe ich Feedback von meinem Arbeitgeber bekommen:

ich bekomme Bildungsurlaub nach Berliner Gesetz. Ich muss nur eine Bescheinigung der Hochschule (in meinem Fall der IUBH) vorlegen.

Diese ist heute bei mir eingegangen.

Nun kann ich ab April jeweils 2 Tage in der Woche meiner Klausuren (also alle 4 Wochen) frei haben.

Da freue ich mich sehr drüber. Somit komme ich meinem Ziel im September meine letzten Klausuren zu schreiben einen weiteren Schritt näher.

:thumbup:

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