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Vollzeitjob und Vollzeit Fernstudium?


Neosuke

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vor 2 Stunden, Neosuke schrieb:

Ist sowas rechtlicht erlaubt? 

 

Wie kommst du auf die Annahme, dass dies rechtlich nicht möglich sein sollte? Da ein Fernstudium ja in der Regel privat organisiert und finanziert wird und sich meistens auch dort abspielt wird der Gesetzgeber hier kaum Einschränkungen machen.

 

Etwas kritischer müsste man die Sache betrachten, wenn diese vorm der Weiterbildung vom AG veranlasst und finanziert würde und dieser auch einen zeitlichen Rahmen vorgäbe. Aber hierbei würde man sich vermutlich im kaum messbaren Promillebereich bewegen. 

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Worauf genau bezieht sich die Frage? Erlaubt in welcher Hinsicht?

 

Es gibt einige, die ein Fernstudium berufsbegleitend machen und es dennoch in der Regelstudienzeit für Vollzeit-Studierende abschließen.

 

Anders kann es aussehen, wenn es um den Status als Vollzeit-Student zum Beispiel hinsichtlich der Krankenversicherung oder für die Vergabe von Stipendien angeht.

 

Wenn du uns konkreter deine Situation schilderst, können wir hier auch qualifizierter antworten.

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vor 6 Stunden, KanzlerCoaching schrieb:

Vielleicht schreiben Sie, Neosuke, was der genaue Hintergrund Ihrer Frage ist. Wir hatten hier mal eine Diskussion zum Thema, da ist dem Fernstudenten vom Arbeitgeber Kündigung angedroht worden, wenn er das Fernstudium nicht aufgibt.

 

Haben Sie den Thread zu Hand? Würde mich interessieren.

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vor 1 Stunde, Muddlehead schrieb:

 

Haben Sie den Thread zu Hand? Würde mich interessieren.

 

Es war Ende November/Dezember 2014. Hier weiß ich den Threadtitel nicht mehr, aber ich habe die Fragestellung auch in meiner Xing-Gruppe eingestellt, da habe ich ihn gefunden. Diejenigen, die Gruppenmitglieder sind, können ihn mit dem Link hier aufrufen. Die anderen nicht, die Gruppe ist geschlossen.

 

https://www.xing.com/communities/posts/bewerbung-und-recruiting-1009021946

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Zitat

Hier weiß ich den Threadtitel nicht mehr

 

Da ging es um einen Außendienst-Mitarbeiter, oder? - ich weiß aus meinen Versicherungs-Zeiten, dass da für Mitarbeiter im Außendienst andere Regeln/Arbeitsverträge galten, was zum Beispiel die Anzeigepflicht von Nebentätigkeiten angeht. Wobei ja eine Weiterbildung nochmal was anderes ist.

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