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Fernstudium Psychologie Bachelor (mit Option auf PPT)


Abendrose

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Ich habe gerade mit dem LPA in NRW telefoniert. Würde ich zum Beispiel den Master in sozialer Arbeit machen, wäre ich hier zugelassen zur KJP-Ausbildung. Die IUBH bietet so einen Studiengang an. Da ich aber keinen B.A. soziale Arbeit habe, müsste mein Abschluss erstmal geprüft werden. Ich kann ja mal alle meine Unterlagen hinschicken und einfach mal schauen, was dabei heraus kommt. 

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Am 13.5.2020 um 14:58 , psycCGN schrieb:

 

Ich kann gerne erstmal allgemein hier öffentlich antworten. Ist ja vllt. auch interessant für andere, darüber etwas zu lesen :)

 

 

Danke, dass du deine Erfahrungen geteilt hast!

 

Die Idee Vollzeit zu arbeiten und Vollzeit zu studieren habe ich inzwischen verworfen. Das wäre mir die unsichere Perspektive der PPT-Ausbildung nicht wert. Außerdem bin ich ja dann auch noch neu im Beruf und muss mich erstmal einarbeiten, so dass die Arbeit nochmal mehr Energie frisst. Ich bin auch eher jemand, der sich gerne gründlich auf Prüfungen etc. vorbereitet und kein Stress-Lerner, der sich drei Tage voher Alles in den Kürbis kloppt. 

 

Danke auch für deinen Erfahrungsbericht zur Euro-FH. Ich habe momentan ein paar Hochschulen in der engeren Auswahl und recherchiere weiter dazu.

 

 

 

Bearbeitet von Markus Jung
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Am 14.5.2020 um 08:13 , psycCGN schrieb:

Ich habe gerade mit dem LPA in NRW telefoniert. Würde ich zum Beispiel den Master in sozialer Arbeit machen, wäre ich hier zugelassen zur KJP-Ausbildung. Die IUBH bietet so einen Studiengang an. Da ich aber keinen B.A. soziale Arbeit habe, müsste mein Abschluss erstmal geprüft werden. Ich kann ja mal alle meine Unterlagen hinschicken und einfach mal schauen, was dabei heraus kommt. 

 

Würdest du das als Alternative zu deinem jetzigen Psychologie-Bachelor in Erwägung ziehen? Drücke die Daumen, dass es klappt.

 

 

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Am 13.5.2020 um 11:47 , ClarissaD schrieb:

 

Solche "Quereinstiege" können Unis ja immer nur für ihre eigenen Bachelor-Studierenden schaffen, weil sie nur da genau wissen, was die schon gemacht haben. Für Studenten an staatlichen Unis wird es solche Möglichkeiten wohl geben (also von dem aktuellen Bachelor an dieser Uni in den dann neu geschaffenen Psychotherapie-Master an dieser Uni zu wechseln, indem man noch ein paar Kurse nachholt).

 

Aber die IUBH selbst bietet im Moment das neue Ausbildungssystem ja gar nicht an. Daher müsste man dafür auf jeden Fall an eine Uni wechseln. Und ob das funktioniert, hängt komplett von dieser Uni ab. Darauf hat die IUBH selbst erst mal gar keinen Einfluss. 

 

In § 9 Abs. 1 des neuen Gesetzes heißt es:

 

"Das Studium gemäß § 7 darf nur an Hochschulenangeboten werden. Hochschulen im Sinne dieses Ge-setzes sind Universitäten oder Hochschulen, die Uni-versitäten gleichgestellt sind. Das Studium gemäß § 7dauert in Vollzeit fünf Jahre."

 

Hier gibt es theoretisch ein Einfallstor für private Hochschulen, wenn sie denn gleichgestellt werden, was dann wahrs. wiederum die Bundesländer selbst bestimmen können. Es ist also noch ziemlich offen, was da passieren wird und vor allem, wie sich die Rechtsprechung dazu entwickeln wird, denn bestimmt wird es die ein oder andere Klage von Leuten geben, die durch das neue System benachteiligt werden.

 

Wenn man sich die Anforderungen an die Studiengänge anschaut (definiert in § 9 des Gesetzes) sehe ich darin keine Ausschlusskriterien für private Hochschulen. Diese könnten durch Kooperationen mit entsprechenden Einrichtungen auch praktische Einsätze ermöglichen, zumindest in der Theorie.

 

 

Bearbeitet von Abendrose
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"Hochschulen, die Universitäten gleichgestellt" ist ein hochschulrechtlicher Begriff, der Hochschulen mit Promotionsrecht meint, die lediglich nicht alle Faecher anbieten (z. B. die TiHo und die MeHo in Hannover). Frueher sprach das Gesetz von Fachhoschulen auf der einen Seite und wissenschaftlichen Hochschulen auf der andren Seite. Mit Ruecksicht auf die FHs wurde letzteres durch "Universitaeten und gleichgestellte Hochschulen" ersetzt. Um eine Hochschule "gleichzustellen" muss das Land die Hochschule zur Uni machen inkl. Promotions- und Habilitationsrecht, andere Anforderungen an Professoren usw. Einfach so eine FH als "gleichgestellt" deklarieren geht nicht. Private Hochschulen sind dadurch allerdings nicht ausgeschlossen, es muessen eben Universitaeten sein (Witten-Herdecke z. B.).

Bearbeitet von Markus Jung
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vor 2 Stunden, Abendrose schrieb:

Würdest du das als Alternative zu deinem jetzigen Psychologie-Bachelor in Erwägung ziehen? Drücke die Daumen, dass es klappt.

 

Ich bin mir im Moment unschlüssig. Beide Alternativen haben ihre Vor- und Nachteile. Aber ich denke, es wird nicht allzu lange dauern, bis ich mich entschieden habe. Allzu lange warten ist nicht drin ^^

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@Abendrose @stefhk3 Ich denke nicht, dass private Hochschulen ganz grundsätzlich ausgeschlossen sind. Diese Regelung mit "Universitäten und gleichgestellten Hochschulen" gibt es jetzt ja auch schon (für den Zugang zur PT-Ausbildung) und beispielsweise die PFH hat es erreicht, dass ihre Psychologie-Abschlüsse in Niedersachsen mit Universitätsabschlüssen gleichgestellt wurden. Theoretisch gibt es die Möglichkeit also wohl auch für private FHs.

 

Allerdings finde ich, dass sich die IUBH ganz schön weit aus dem Fenster lehnt, wenn sie einfach pauschal behauptet, dass diese Quereinstiegsmöglichkeiten bestehen. Im Moment jedenfalls (!) bietet die IUBH diesen Weg nicht an und es ist auch noch völlig unklar, ob das irgendwann man so kommen wird. Ich könnte mir vorstellen, dass die Hürden für so eine Gleichstellung für einen Approbations-Studiengang noch höher sind, denn eine Approbation ist noch mal eine spezielle Form der staatlichen Zulassung und diese Studiengänge sollen ja auch mehr Praxis enthalten. 

 

Daher sehe ich das so: Es ist nicht völlig ausgeschlossen, dass die IUBH oder eine andere Hochschule irgendwann mal einen Studiengang anbieten kann, der direkt zur Approbation führt. Im Moment sind das aber noch Wunschträume bzw. gewagte Werbeaussagen.

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vor einer Stunde, ClarissaD schrieb:

@Abendrose @stefhk3 Ich denke nicht, dass private Hochschulen ganz grundsätzlich ausgeschlossen sind. Diese Regelung mit "Universitäten und gleichgestellten Hochschulen" gibt es jetzt ja auch schon (für den Zugang zur PT-Ausbildung) und beispielsweise die PFH hat es erreicht, dass ihre Psychologie-Abschlüsse in Niedersachsen mit Universitätsabschlüssen gleichgestellt wurden. Theoretisch gibt es die Möglichkeit also wohl auch für private FHs.

Verzeihung, aber das ist sicher falsch (wenn das Gesetz lautet wie angegeben). Es gibt diese Moeglichkeit fuer private Universitaeten, nicht fuer FHs (egal ob privat oder nicht). Eine FH kann hoechsten die Moeglichkeit bekommen dadurch, dass sie eine Universitaet wird. Dass es fuer private Universitaeten nicht geht, habe ich nicht gesagt. Aber fuer private FHs geht es mit diesem Wortlaut nicht, ebensowenig wie fuer staatliche FHs. Nochmal: "gleichgestellte Hochschulen" sind keine FHs, die irgendwie priviliegiert sind, gleichgestellte Hochschulen sind Unis, die nicht so heissen (Medizinische Hochschule Hannover, Paedagogische Hochschulen in BaWue usw.). Hochschule ist kein anderes Wort fuer FH (auch wenn die FHs heute diesen Eindruck erwecken), sondern eine Bezeichnung fuer alle Typen von Hochschulen (naemlich Universitaeten und gleichgestellte Hochschulen, Fachhochschulen und Kunsthochschulen, genau die drei Typen gibt es).

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@stefhk3 Sorry, ich bin da jetzt wirklich kein Experte und wollte hier keine falschen Informationen verbreiten. Kennst du dich mit dem Thema genauer aus? Das neue Gesetz lautet wirklich so wie oben zitiert, siehe hier unter §9. Und im aktuellen Gesetz heißt es:

 

Zitat

(2) Voraussetzung für den Zugang zu einer Ausbildung nach Absatz 1 ist

1.
für eine Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten
a)
eine im Inland an einer Universität oder gleichstehenden Hochschule bestandene Abschlußprüfung im Studiengang Psychologie, die das Fach Klinische Psychologie einschließt und gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 des Hochschulrahmengesetzes der Feststellung dient, ob der Student das Ziel des Studiums erreicht hat,

 

Siehe hier unter §5. Auf der oben verlinkten Seite der PFH heißt es:

 

Zitat

Die PFH hat für ihre Bachelor- und Masterstudiengänge in Psychologie erreicht, dass deren Abschlüsse in Niedersachsen denen an Universitäten als gleichstehend eingestuft werden.

 

Daher meine Überlegung, dass das mit dem neuen Gesetz auch funktionieren könnte. Mir fällt jetzt gerade auf, dass hier "gleichstehend" und im neuen Gesetz "gleichgestellt" steht, ist das vielleicht ein juristischer Unterschied?

 

Naja, so oder so ist das im Moment ja nur theoretisch, de facto wird das Studium jetzt nur an Universitäten angeboten.

Bearbeitet von ClarissaD
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Ich denke, da sind zwei verschiedene Dinge gemeint. Das neue Gesetz meint sicher "gleichgestellt" wie von mir erlaeutert (schau mal bei http://www.schure.de/22210/nhg.htm#p2 Paragraph 2, hier werden die Begriffe z. B. verwendet). Das "gleichstehend" bei der PFH ist was anderes, das ging es darum, dass nach der alten Gesetzeslage es "eigentlich" keine Unterscheidung nach Uni und FH gab (wahrscheinlich weil noch niemand an FHs gedacht hat, als das gemacht wurde). Trotzdem wurden die FH-Studiengaenge anfangs abgelehnt, weil was der Bauer nicht kennt, frisst er nicht. Hier wurde dann geklaert, dass die FH-Studiengaenge auch gehen, einfach weil nicht anders vorgeschrieben. Das wurde dann als "Abschlüsse denen an Universitäten gleichstehend" bezeichnet (Abschluesse, nicht Hochschulen). Das heisst aber eigentlich nur, dass es keine Grundlage fuer die Ablehnung gibt. Der Abschluss ist trotzdem ein FH-Abschluss. Im neuen Gesetz werden ausdruecklich Universitaeten (oder eben gleichgestellte Hochschulen, was aber nur eine anderes Wort fuer Universitaeten ist) gefordert, und eine FH ist das eben nicht.

Bearbeitet von stefhk3
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