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Fernstudium Psychologie Bachelor (mit Option auf PPT)


Abendrose

Empfohlene Beiträge

vor 9 Stunden, stefhk3 schrieb:

 Das "gleichstehend" bei der PFH ist was anderes, das ging es darum, dass nach der alten Gesetzeslage es "eigentlich" keine Unterscheidung nach Uni und FH gab (wahrscheinlich weil noch niemand an FHs gedacht hat, als das gemacht wurde). Trotzdem wurden die FH-Studiengaenge anfangs abgelehnt, weil was der Bauer nicht kennt, frisst er nicht. Hier wurde dann geklaert, dass die FH-Studiengaenge auch gehen, einfach weil nicht anders vorgeschrieben. 

 

Hmmm, aber eigentlich ist doch auch in dem alten Gesetz (s.o.) vorgeschrieben, dass es Uni-Abschlüsse (oder "gleichstehende Hochschulen") sein müssen, oder?

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vor 10 Stunden, ClarissaD schrieb:

 

Hmmm, aber eigentlich ist doch auch in dem alten Gesetz (s.o.) vorgeschrieben, dass es Uni-Abschlüsse (oder "gleichstehende Hochschulen") sein müssen, oder?

Ich habe das nochmal nachgesehen, tatsaechlich ist im alten Gesetz davon die Rede. Es scheint, dass manche Bundeslaender davon abweichen. Wie das geht, ist mir unklar, mir scheint das alles recht weites Verwaltungshandeln. Denn die "gleichgestellten Hochschulen" scheinen mir kein ausfuellungsbeduerftiger Rechtsbegriff, oder wie Juristen sowas nennen, sondern ein gesetzlich definierter Begriff. Ich verweise nochmal auf das niedersaechsische Hochschulgesetz, dort heisst es

Zitat

Hochschulen in staatlicher Verantwortung sind

die Universitäten und gleichgestellten Hochschulen

a) Technische Universität Braunschweig,

...

f) Medizinische Hochschule Hannover,

...

die Fachhochschulen

a) Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel ...

Das ist doch eine abschliessende Aufzaehlung, da muss man nicht interpretieren, was hier gleichgestellt ist, es ist ja genannt.

@der_alex glaube ich nicht. Gibt es inzwischen wirklich FHs mit Promotionsrecht? Aber auch hier, nimm den Gesetzestext. Selbst wenn eine der FHs Promotionrecht haette, solange sie als FH genannt ist, und nicht bei den "Universitäten und gleichgestellten Hochschulen", ist sie keine solche. Ich sehe da keinen Spielraum.

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vor einer Stunde, stefhk3 schrieb:

Das ist doch eine abschliessende Aufzaehlung, da muss man nicht interpretieren, was hier gleichgestellt ist, es ist ja genannt.

 

Hmmm, das einzige, was mir noch einfiele als mögliche Erklärung, ist, dass in dem Gesetz ja nur staatliche Hochschulen genannt sind. Private Hochschulen wie die PFH werden da gar nicht eingeordnet (weder als Universität/gleichgestellte Hochschule noch als Fachhochschule), vielleicht ergibt sich daraus ein gewisser Spielraum?

 

Aber ich nehme dann mal mit, dass die jetzige Regelung mit der PFH/Diploma/SRH zumindest eine sehr weite/großzügige Auslegung des Gesetzes ist und dass es wohl sehr schwierig bis unmöglich wird, dass die Psychotherapie-Master an Fachhochschulen angeboten werden können.

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Ich denke, die bisherige Auslegung ist vor allem vor dem Hintergrund moeglich, dass es, als das Gesetz verabschiedet wurde, noch gar kein Psychologie an FHs gab. Da konnte man sagen "haette es das schon gegeben, waeren sie genannt worden". Wenn aber heute der Gesetzgeber es ausdruecklich so formuliert, sollen FHs ausgeschlossen werden, das ist wohl recht eindeutig so zu verstehen.

Die privaten Hochschulen haben im niedersaechsischen HG in der Tat einen separaten Teil, Paragraph 64 folgende. Der sagt es zwar nicht ausdruecklich, aber auch hier erfolgt die Anerkennung wohl entweder als Universitaet oder Fachhochschule, Die Anwendung der Kategorien erfolgt sicher analog, warum sollte es bei den privaten ploetzlich anders sein? Das "gleichgestellt" behaelt doch wohl seine Bedeutung.

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  • 2 Wochen später...

Mein letzter Stand der Dinge :) 

- Die PP/KJP-Ausbildung mit FH-Abschlüssen im Fach Psychologie (wozu auch die der privaten Hochschulen gehören, und auch nur solche, die genug ECTS an Klinischer Psychologie mitbringen) ist nur da möglich, wo generell FH-Abschlüsse also solche von den Ländern zugelassen sind:

  • Niedersachsen
  • Baden-Württemberg 
  • Bei Sachsen-Anhalt bin ich mir nicht 100% sicher. Ich kenne persönlich keinen Fall von dort.  

- NRW sagt dazu prinzipiell: NEIN. Auch für den KJP definitiv NICHT. Ich hatte rein aus Interesse letzten Monat bei einem Institut hier angefragt. Dieses hat sich sogar selbst mit LPA Düsseldorf angelegt, die Zulassung durchzudrücken. Das fand ich sehr couragiert von dem Institut (wobei es gar nicht meine Absicht war :), denn das war nur eine generelle Anfrage, ob sich da mittlerweile etwas getan hat - ich mache die Ausbildung auch nicht in NRW ). Die Absage selber fanden sie sehr bedauerlich. Genau dasselbe erlebte eine Freundin auf Nachfrage hin in Bayern. 
Es bleibt als in NRW beim Nein, zumindest was die Zulassung der FH-Psychologen angeht (Soziale Arbeit usw. ist für den KJP in NRW okay!). 

- Besonders im Auge behalten muss man generell die Zukunft des KJP. Ich zitiere dazu mal Michael Borg-Laufs:

 

Zitat

(...) Wenn wir zunächst einmal inhaltlich schauen, dann müssen wir doch feststellen: Nach vielerlei Abwägungen und Diskussionen hat sich der Standpunkt durchgesetzt, dass die Psychotherapie mit Kindern und Jugendlichen einerseits und mit Erwachsenen andererseits so viele Gemeinsamkeiten und Überschneidungen hat, dass es zukünftig nur noch einen Psychotherapeutenberuf geben soll. (...)

Quelle und ganzes Interview hier: https://www.dgvt.de/aktuelles/details/?tx_ttnews[tt_news]=5096&cHash=5478bc54fe5f2917d50d99e44285b1fc 


- Dass Institute nur noch bis zu 5 Jahre offen haben (PP & KJP), habe ich auch schon von anderen gehört. Daher unbedingt anfragen beim Start, ob ihr die Ausbildung auf jeden Fall dort noch zu Ende führen könnt. 
Es ist ganz wichtig, dass ihr Infoveranstaltungen bei eurem Institut der Wahl besucht und dort sowas klärt.  2032, Härtefall 2035, klingt zunächst mal nach viel Zeit, nützt aber auch nichts, wenn das Institut auf halbem Weg zumacht. 

LG :) 

 

Bearbeitet von Vica
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@Vica Moin Vica,

 

Ich stehe gerade vor einer ähnlichen Entscheidungsfindung wie du auch - vlt können wir uns dahingehend unterstützen? :)

 

Wenn ich das hier so lese, gebe es quasi nur die Option tatsächlich in Niedersachen die PP Ausbildung über ein Fernstudium bis 2032/2035 zu erlangen? 

Das sind natürlich nicht wirklich viele Optionen... 

 

Kurz zu mir. Bin eigentlich gelernte Kauffrau, arbeite bei einem Konzern als Referenten und studiere aktuell im 3. Semester berufsgegleitend Wirtschaftspsychologie. Über diese soften Einstieg in die Psychologie kam ich nach langem Hin und Her nun zur Entscheidung, dass ich meinen Job defintiv keine weiteren 45 Jahre ausüben will und werde 😅

 

Liebe Grüße 

Svea 

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Hallo Svea,

 

wie du Vicas obigen Post entnehmen kannst, geht es auch noch in BaWü und eventuell Sachsen-Anhalt, wobei du dann meines Wissens auch gezielt den (Master)-Abschluss an der (Fern)-FH machen müsstest, für die in dem jeweiligen Bundesland eine Anerkennung besteht (in Niedersachsen ist das die PFH).

 

Zudem solltest du - wie ebenfalls erwähnt - berücksichtigen, dass die Institute ggf. nur noch die nächsten 5 Jahre die Leute nach dem "alten" System ausbilden. Man sollte also möglichst 2025 mit Bachelor und Master durch sein, um noch eine Chance zu haben. Für den Master müsstest du dann ein Programm mit klinischer Psychologie wählen. Da würde ich auch auf jeden Fall abklären, ob du mit dem BA in Wirtschaftspsychologie in einen solchen reinkommst.

Bearbeitet von Markus Jung
Vollzitat gelöscht
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Noch ein kurzes Update zu meiner Situation, für alle die es interessiert:

 

Ich habe mich nach gründlicher Abwägung, gegen die Perspektive PPT entschieden.

 

Gründe dafür sind u. a. folgende:

- ich möchte mein jetziges Studium in Ruhe beenden und mich nicht vor September in ein kostenpflichtiges Fernstudium, für das ich erstmal nichts tun würde, einschreiben, nur um die Frist nicht zu reißen

- ich möchte nicht für eine derart unsichere Perspektive (auch bzgl. Kapazitäten der Institute) mich in den nächsten Jahren dem Druck aussetzen, Bachelor und Master in Vollzeit neben dem Job durchackern zu müssen

- die Durchführung und Finanzierung der PPT-Ausbildung ist mir zu unsicher (müsste es ohnehin auf 5 Jahre in Teilzeit absolvieren)

- als Psychologe kann man sich auch ohne PPT-Ausbildung mit Weiterbildungen selbstständig machen (z. B im Bereich Achtsamkeitstraining, Hypnosetherapie etc.)

 

An meinem Wunsch, Psychologie zu studieren, halte ich aber weiterhin fest. Ich werde aber wahrs. erst im Oktober diesen Jahres beginnen und jedenfalls im Teilzeitstudium. ;)

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