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Zulassungsprobleme an der Uni trotz Bachelor-Abschluss


Hermine Granger

Empfohlene Beiträge

vor 13 Stunden hat Hermine Granger geschrieben:

Die Fernuni Hagen hat ihm nun mitgeteilt, dass sie erst prüfen müsse, ob er zum Mathestudium zugelassen werden könne, da er kein Abitur hat und Wirtschaftsrecht (Fernstudium) studiert.

 

Ich muss jetzt auch noch mal genau nachfragen: Was muss noch geprüft werden - ob er mit einem laufenden LL.B.-Studium das Mathestudium starten kann, oder ob er nach Abschluss des LL.B. mit Mathe loslegen darf?

Bearbeitet von Alanna
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vor einer Stunde hat Raven_Blacksky geschrieben:


Weil 1. entgegen anders lautender Gesetze gewisse Behauptungen aufgestellt wurden und 2. jede Klage vom Verlierer des Prozesses bezahlt werden muss.

Du bist kein Jurist, oder? "Behauptungen" eröffnen keinen Klageweg. Es benötigt einen Widerspruchsbescheid der Uni, welche den verwaltungsrechtlichen Klageweg eröffnet. Man muss nicht jeden Interessenten zum Studium zulassen - man muss nur alle Interessenten nach identischen Kriterien beurteilen, und selbst dann gibt es innerhalb der Kriterien einen Ermessensspielraum. Die korrekte Anwendung des Ermessens würde dann durch das VG Arnsberg (zuständig für Hagen) überprüft. Aber selbst bei einem verlorenen Prozess fallen nicht viele Gerichtskosten an, "teuer" wird das ganz sicher nicht. Für Schadensersatz gibt es in diesem Fall nämlich keine Rechtsgrundlage (und wäre auch ein ganz neues Verfahren, welches zivilrechtlich, nicht öffentlich-rechtlich behandelt werden müsste).

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vor 1 Stunde hat Alanna geschrieben:

 

 Das wäre also nur dann eine Lösung, wenn die Voraussetzungen für eine ordentliche Immatrikulation in absehbarer Zeit erfüllt werden könnten.

 

Darauf wollte ich hinaus: Stand jetzt hat er nämlich (ohne den Bachelor-Abschluss in der Tasche zu haben) keine HZB für eine Universität, lediglich für eine FH. MIt dem Bachelor bekommt er automatisch die universitäre HZB. Bis dahin wäre das Akadmiestudium eine "Brücke".

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vor 5 Stunden hat Alanna geschrieben:

Ich muss jetzt auch noch mal genau nachfragen: Was muss noch geprüft werden - ob er mit einem laufenden LL.B.-Studium das Mathestudium starten kann, oder ob er nach Abschluss des LL.B. mit Mathe loslegen darf?

 

Muss nicht erstmal geprüft werden, ob man rechtlich in NRW mit einem Bachelor auch gleichzeitig eine uneingeschränkte Hochschulzugangsberechtigung besitzt? Ich habe bisher für NRW nichts davon in Erfahrung bringen können, dass hier so eine Regelung existiert.

 

Wenn es so eine Regelung nicht gibt, müsste das Abi nachgeholt werden.

Bearbeitet von psycCGN
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vor 7 Minuten hat psycCGN geschrieben:

Ich habe bisher für NRW nichts davon in Erfahrung bringen können, dass hier so eine Regelung existiert.

 

Gemäß der Verordnung, die @narub weiter oben verlinkt hat, hätte man mit einem Abschluss eines universitären Studiengangs mit mind. sechs Semestern Regelstudienzeit eine der Hochschulzugangsberechtigung gleichwertigen Abschluss. Der LL.B. an der FUH hat sogar eine Regelstudienzeit von sieben Semestern.

Bearbeitet von Alanna
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@Alanna Danke. Habe ich nicht gesehen :)

 

Wobei das wieder so verschachtelte Regelungen sind, bei denen ich mir dann denke, dass man dann die fachgebundene Hochschulreife eigentlich auch der allgemeinen Hochschulreife komplett gleichsetzen könnte. Ansonsten raubt man den Leuten mit diesen Regelungen Lebenszeit und Nerven 🤷‍♂️

Bearbeitet von psycCGN
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Liegt der Bachelor bereits vor und soll an der FernUni Hagen ein weiter Bachelor oder ein Masterstudium aufgenommen werden? - Bis wir diese Infos haben, ist die weitere Spekulation müßig.

 

Und die FernUni Hagen hat ja gar nicht geschrieben, dass keine Zulassung möglich wäre, sondern lediglich, dass diese geprüft werden muss.

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Am 31.12.2020 um 10:19 hat Vica geschrieben:

[...]das irritiert mich im höchsten Maße.[...]

Das ist aber korrekt, ich hatte auch irgendwo mal gehört, dass ein Promovierter sein Abi erneut gemacht hat und dabei "falschangaben" gemacht hat. Man darf, gerade das Abi nicht machen, wenn man einen höheren Abschluss bereits besitzt. Der Typ hatte eine Wette verloren und musste das Abi ablegen, durfte es aber nicht und hat "so getan als ob er keinen Abschluss hätte". Er hat das Abi auch bestanden und eine Anzeige bekommen. Glaube die von der Leihen hatte ihm dann darauf hin einen Brief mit Glückwunsch und dass das Verfahren eingestellt wird. Ist also tatsächlich so. Bedeutet, ich z.B. werde nie Abi haben :-) Hatte mir das, vor dem Beitrag tatsächlich just4fun auch überlegt. Hat sich ja aber nun erledigt.

 

EDIT: Hab den Beitrag gefunden:

https://www.haz.de/Nachrichten/Panorama/Uebersicht/Arzt-macht-unerlaubt-zum-zweiten-Mal-Abitur

Bearbeitet von SebastianL
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vor einer Stunde hat SebastianL geschrieben:

Das ist aber korrekt, ich hatte auch irgendwo mal gehört, dass ein Promovierter sein Abi erneut gemacht hat und dabei "falschangaben" gemacht hat. Man darf, gerade das Abi nicht machen, wenn man einen höheren Abschluss bereits besitzt

 

EDIT: Hab den Beitrag gefunden:

https://www.haz.de/Nachrichten/Panorama/Uebersicht/Arzt-macht-unerlaubt-zum-zweiten-Mal-Abitur

 

Ich kenne diese Story 😊. Das ist aber eine anders gelagerte Geschichte: Dieser Arzt hat sein Abi zum zweiten Mal gemacht, also ein bereits bestehendes "überschrieben". Dieses sollte er daher auch zurückgeben. Ein bestandenes Abi kann man natürlich nicht wiederholen. Würde sein Medizinstudium mitzählen, hätte er 3x Abi gemacht 😁

 

Hier im Thread geht es ja darum, ob der Bachelor einen davon rechtlich abhält, das Abitur nachzuholen. 

 

Wenn du sagst, dass man das Abitur aufgrund eines vorhandenen Bachelors gerade nicht machen dürfe und das ja korrekt ist und bei dir auch nicht mehr ginge, klingt das sehr definitiv. Hast du irgendwo einen Negativ Bescheid bekommen und wenn ja: Hättest du dann evtl einen Paragraphen dazu? 😊😁LG

Bearbeitet von Vica
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