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Unbegrenzte Anzahl von Prüfungsversuchen an der HFH


whoever

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Ich habe kürzlich an einer Infoveranstaltung (online) der HFH zum Studienbereich Technik teilgenommen. Da hatte der Dozent es auch auf der Tonspur erwähnt. Ich konnte es auch erst nicht so recht glauben.

 

Offenbar lässt das Hamburgische Hochschulgesetz es zu, dass für studienbegleitende Prüfungen keine Begrenzung gesetzt wird:

 

§ 65
Wiederholbarkeit

(1) 1Zwischen- und Abschlussprüfungen können zweimal, studienbegleitende Prüfungen mindestens zweimal, andere Prüfungen bis zu zweimal wiederholt werden. 2Die Abschlussarbeit kann einmal, nur in begründeten Ausnahmefällen ein zweites Mal wiederholt werden.

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-HSchulGHAV28P65

 

 

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Wieso wird "mindestens zweimal" bei Wiederholung definiert, wenn es keine Begrenzung gibt?  Oder hat jemand beim formulieren geschlafen und jetzt klafft da eine "Gesetzeslücke".

 

Aber ist nett für "Bruteforce"-Lernen. Trial and Error. Wird schon irgendwann klappen 🤡 . Schräg.

Bearbeitet von Muddlehead
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