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Wirtschaftsrecht für die Unternehmenspraxis LL.M an der TU Kaiserslautern


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2. Eine Verständnisfrage: Der Titel lautet "Master in Commercial Law - LL.M.". Das LL. steht doch für den Plural Rechte, oder? Im Klartext des Titels kommt jedoch nur ein Recht vor und nicht, wie üblicherweise beim Master of Laws, mehrere. Ist dies überhaupt ein Master of Laws oder tatsächlich "nur" ein Master in Commercial Law. Mir kommt es auf die Akzeptanz auf dem Arbeitsmarkt an. Da macht sich m.E. ein regulärer Master of Laws besser.

Hallo,

hmm also ich denke Commercial Law heisst doch Wirtschafts/Handels-Recht...sowohl als auch, von daher sehe ich nicht aus dem Klartext, dass es sich nur um ein recht handelt, im Gegenteil, wenn man sich die Studieninhalte anschaut dann erkennt man, dass viele wichtige "Wirtschaftsrechte" in diesem Studiengang gelehrt werden.

Von daher ist das denk ich schon richtig.

Zum Thema Akzeptanz, also wer mit nem Uni Master der TU Kaiserslautern in kooperation mit der Universität des Saarlandes, welcher berufsbegleitend absolviert wurde, nicht zufrieden ist...dem (Personaler) ist meiner Meinung nach nicht mehr zu Helfen.

Also es kommt natürlich immer auf das Gesamtpaket an, aber an diesem Abschluss kann es mit Sicherheit nicht liegen.

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Ist dies überhaupt ein Master of Laws oder tatsächlich "nur" ein Master in Commercial Law.
Letzteres ist der Fall. Ein Master of Law aus Hagen ist mit Sicherheit deutlich tiefgründiger als der LL.M. aus dem Saarland. Hagen setzt aber auch einen LL.B. voraus, die Saarländer (bzw. TU Lautern) wollen juristischen Laien mit einem nicht-juristischen Hochschulabschluss Grundlagen vermitteln. Es werden also gänzlich andere Ziele verfolgt.

Wie das auf dem Arbeitsmarkt aussieht, kann ich Dir nicht sagen.

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Jeany, das weiß ich doch. Das Abschlusszeugnis ist aber von der Universität des Saarlandes. TU Lautern ist nur für die Organisation zuständig.

Absolventen des Studiengangs in der jetzigen Form (mit 90 ECTS) gibt es noch nicht. Erst im September nächsten Jahres wird der erste Jahrgang der neuen PO durch sein.

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Danke @Astrojam89 für deine Meinung, unter diesem Aspekt würde ich jedoch dann eher wieder sagen, dass die Bezeichnung eines "Master of Laws" sinniger wäre als nur "in Commercial Law", da ja mehrere Rechtsgebiete behandelt werden.

Ich denke, dass hier einige die Frage(n) falsch verstanden haben. Erfahrungswerte wollte ich nicht in Bezug auf die Akzeptanz auf dem Markt, sondern in Bezug auf die Anrechenbarkeit von Leistungen. Auch habe ich, wie erwähnt, schon eine offizielle Anfrage zu beidem gestellt. Auf Antwort warte ich urlaubsbedingt noch. Mir ging es nur um das Verständnis, nicht z.B. um die Wertigkeit des Masters in Bezug auf Hagen. Hier sehe ich es auch so, dass der Hagener mehr "wert" ist, das ist aber hier nicht das Thema und die beiden Studiengänge haben auch andere Zielgruppen.

Bitte nochmal für mich zum Verständnis: Ist der "Master in Commercial Law" ein "Master of Laws" oder, wie der Name schon sagt, tatsächlich nur ein Master in Commercial Law. Wie ich mittlerweile mitbekommen habe, kann wohl jede Hochschule ihren Master so nennnen, wie sie möchte (z.B. Master of Mediaten, Master of Public Management, usw..). Ich war früher immer der Meinung es gäbe nur wenige Master-Kategorien (M.A., M.Sc., LL.M., M.Eng.). Ganz simpel formuliert, obwohl ich den Master nicht des Titels wegen machen, wenn mich jemand fragt, ob ich einen Master of Laws habe nach dem Studium, dann verneine ich dies hier wohl. Aber wenn ihr euch die Abküzung anseht, dann wird man wohl auf einen Master of Laws schließen und nicht auf einen Master in Commercial Law. Wohingegen die alte Bezeichnung "MLC" meiner Meinung nach richtiger, aber "unschöner" war. Versteht ihr meine Bedenken?

Edit: Die HFH nennt ihren Wirtschaftsrecht (online) Master bspw. Master of Laws, obwohl die Studieninhalte relativ identisch sind mit K'lautern.

Sorry, ist etwas offtopic mittlerweile.

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Bitte nochmal für mich zum Verständnis: Ist der "Master in Commercial Law" ein "Master of Laws" oder, wie der Name schon sagt, tatsächlich nur ein Master in Commercial Law.

Der Abschluss lautet "Master in Commercial Law". Ende. Master of Law ist ein anderer Abschluss. Beide werden LL.M abgekürzt. Ein Problem sehe ich nicht darin, denn auch andere Studiengänge haben identische Abkürzungen, z. B. M.Sc.

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  • 3 Wochen später...

Edit: Die HFH nennt ihren Wirtschaftsrecht (online) Master bspw. Master of Laws, obwohl die Studieninhalte relativ identisch sind mit K'lautern.

Mittlerweile lauten ja die Bezeichnungen der TU und der HFH LL.M.

Trotzdem bestehen beide Fernstudiengänge auf die Zusatztitel "Online" und "Commercial Law" im Namen. Dies ist ja bereits ein Kriterium dafür, dass es ein etwas abewandeltes Studium des Wirtschaftsrechts ist.

Sehe ich das richtig, dass beide Studiengänge mit nur jeweils 90 ECTS bewertet werden? Gibt es dafür einen bestimmten Grund? Heißt es nicht, pro Semester = 30 ECTS?

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Ich denke, dass du hier was verwechselst. Der Studiengang der HFH heißt "WirtschaftsR online", der akademische Titel ist "Master of Laws"; der akademische Titel an der TU lautet hingegen "Master in Commercial Law".

Es ist richtig, pro Semester idR 30 ECTS. Das Studium an der TU ist berufsbegleitend angelegt und wird daher auf meines Wissens auf 2 Jahre "verlängert". Wenn man hier ältere Beiträge liest, dann waren es sogar mal "nur" 60 ECTS. In der Hoffnung, dass die Inhalte etwas weniger waren, würde ich mir dies zurück wünschen.

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