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Taschenrechner Casio FX-991DE Plus nicht erlaubt?


KJ3

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo!

Habe gerade, wenn meine Augen mich nicht täuschen, gesehen, dass der o. g. Taschenrechner für die Prüfungen nicht erlaubt ist, da dieser wohl programmierbar sein soll? Man hat mir extra erklärt und empfohlen diesen zu nehmen, da viele Schulen/Studienanbieter diesen empfehlen zu nehmen.

Nun meine Frage:

Ist dieser wirklich nicht erlaubt? Hab den nun extra gekauft....

Oder kann dies nochmal überprüft werden?

Denn es ist komisch, das dieser Taschenrechner ja auch von Lehrern mit entwickelt wurde.

Da sollte dieser ja auch prüfungstechnisch nutzbar sein bzw. entwickelt worden sein!?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

VG Kaja

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Geschrieben

laut google ist der Taschenrechner nicht programmierbar und seitens der IUBH gibt es, scheinbar, keine weiteren Einschränkungen als das 'nicht-programmierbar'

Geschrieben

Es muss in der Prüfungsordnung stehen. In Hagen ist das auch geregelt. Dort steht drin, welche Modelle erlaubt sind (z.b. Wiwi) und alle anderen zählen bei einer Prüfung als Betrugsversuch.

Geschrieben
Gild dieses Dokument nicht mehr?

Das ist doch mal eine eindeutige Quelle. Danach ist der FX 991DE Plus nicht zugelassen. Zwar ist er nicht programmierbar, verfügt aber vermutlich über mehr als einen beliebig aufrufbaren Funktionsspeicher.

Deshalb habe ich in meinem Wiki-Artikel über Taschenrechner, in dem ich prinzipiell dieses Gerät empfehle, auch so deutlich darauf hingewiesen, dass sich jeder vor der Anschaffung nach den genauen Regelungen seiner jeweiligen Hochschule informieren sollte.

Kleiner Tipp an KJ3: Ich habe meinen Rechner jetzt bei ebay verkauft, da ich das Studium ja dran gegeben habe und dort noch einen passablen Preis erzielt. So kannst du dann deinen Verlust etwas ausgleichen und statt dessen würde ich dir empfehlen, einen der Rechner aus der von Stubenhocker verlinkten Positivliste zu erwerben, damit du auf der sicheren Seite bist.

Geschrieben

Hallo!

Ja hab das in der Prüfungsordnung gelesen.....ja schade....gut ich werde nochmal beim Prüfungsamt anfragen und den dann evtl verkaufen müssen :(

LG und danke für die Antworten!!!!

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