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Studium, Praktikum und Mindestlohn


KanzlerCoaching

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Sehr präziser Beitrag, danke für die Verlinkung.

 

Ganz wichtig finde ich die Ausnahmen zu Pflichtpraktika, da ja gerade Fernstudierende oft nur das machen, was notwendig ist (gerade wenn sie berufsbegleitend) studieren:

 

Zitat

der Mindestlohn wird nicht fällig, wenn diese in der Studienordnung des Studienfachs verpflichtend vorgeschrieben sind oder zur Orientierung vor dem Studienbeginn bis zu drei Monate lang absolviert werden. Innerhalb des gleichen Zeitraums sind auch Praktika vom Mindestlohn ausgeschlossen, welche die Hochschulausbildung begleiten - vorausgesetzt, mit der- oder demselben Studierenden hat zuvor kein Praktikumsverhältnis bestanden.

 

 

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  • 1 Monat später...

 

vor 14 Minuten, Lemuel schrieb:

8,84 EUR sind, egal für welche Arbeit, viel zu wenig. Wer dafür arbeiten geht, der ist selber Schuld

Lieber 8,84 mit Würde und Stolz selber verdienen, als sich auf Menschen auszuruhen, die von diesen 8,84 auch noch die finanzieren, die sich für 8,84 Euro zu schade sind um zu arbeiten.

 

Ansonsten Danke für dieses wichtige Thema und die Verlinkung.

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Darf ich daran erinnern, dass das Thema dieses Stranges nicht die Sinnhaftigkeit von Mindestlohn allgemein und seine Höhe im Besonderen ist, sondern dass es um Praktika geht und wie die zu bezahlen sind, wenn sie im Studiengang nicht als Pflichtpraktika ausgewiesen sind!

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Zitat

Lieber 8,84 mit Würde und Stolz selber verdienen, als sich auf Menschen auszuruhen, die von diesen 8,84 auch noch die finanzieren, die sich für 8,84 Euro zu schade sind um zu arbeiten.

 

Na, dass nenne ich ja mal selbstlos. Solchen Mitarbeiter wünschen sich Arbeitgeber sicherlich in Heerscharen. Der nächste Schritt wäre dann, einem AG einen Obolus zu entrichten, um bei Ihm arbeiten zu dürfen -  dies natürlich auch mit Würde und Stolz. 

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vor 9 Minuten, KanzlerCoaching schrieb:

Darf ich daran erinnern, dass das Thema dieses Stranges nicht die Sinnhaftigkeit von Mindestlohn allgemein und seine Höhe im Besonderen ist, sondern dass es um Praktika geht und wie die zu bezahlen sind, wenn sie im Studiengang nicht als Pflichtpraktika ausgewiesen sind!

 

Ja dürfen Sie ;). Es ging mir persönlich aich nicht um die Sinnhaftigkeit. Grundsätzlich ist es ja auch ein Thema (Praktika),  was nicht nur hier sondern auch in Whatsapp Gruppen relevant ist.  Ich selber habe bereits die Erfahrung gemacht und sogar einige Schreiben hier aus dem letzten und vorletzten Jahr, wo als Absagegrund einzig steht,  dass nur Pflichtpraktika angeboten werden nicht aber Praktika, die unter den Mindestlohn fallen. Schade ist es, dass Unternehmen so reagieren, verständlich zu einem gewissen Grad und hat auch bei Praktika seine Gründe.

 

@SirAdrianFish das hat nichts mit Selbstlosigkeit zu tun, sondern mit einem Grundverständnis und meiner Einstellung dazu, wozu und für wen Sozialleistungen sind und wozu eben nicht. Aber an dieser Stelle bin ich auch raus.

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Hallo! Es geht nicht darum, ob jemand für 8,84 kellnert oder putzt oder in der Tankstelle kassiert oder Pizza ausfährt.

 

Es geht um PRAKTIKA, die jemand freiwillig machen will und die Unternehmen nicht anbieten, weil sie dafür den Mindestlohn bezahlen müssten. Um PRAKTIKA!

 

Alles klar jetzt?

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vor 27 Minuten, KanzlerCoaching schrieb:

Es geht um PRAKTIKA, die jemand freiwillig machen will und die Unternehmen nicht anbieten, weil sie dafür den Mindestlohn bezahlen müssten. Um PRAKTIKA!

bei mir ja ;) wie oben geschrieben ich durfte damit schon Erfahrung in den letzten 2 Jahren machen x Bewerbungen später und trotz Zusage einen Rückzieher, weil dann dem großen Konzern auffiel es fällt unter Mindestlohn eine Absage habe ich es dran gegeben. 

Es ist schade, denn wenn ich das noch Richtig in Erinnerung habe wurde das doch auch außerhalb der Pflichtpraktika eingeführt, weil es in manchen Branchen zum Ausnutzen von unbezahlten Praktika nach dem Studium anstelle von Anstellungen kam.

 

Wie auch immer. Ich denke, dass es wichtig ist, dass man sich da auch als Bewerber gut informiert und entsprechende Forderungen stellt bzw. stellen kann, denn leider ist man es manchmal selbst, der die Aufklärungsarbeit leisten muss. Und nunja, ich denke manchmal sind Praktika ja nicht so unsinnig vor allem um zu schauen wo man jetzt genau hin möchte oder, um mal zu schnuppern.

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Im Beitrag steht:

 

"Dauert ein studienbegleitendes oder Orientierungspraktikum allerdings länger als drei Monate, so wird es ab dem ersten Tag mit dem Mindestlohn vergütet."

 

Gilt leider nicht für Pflichtpraktika die länger als 3 Monate gehen, denn dann greift wieder §22 Absatz 1 (2) MiLoG. Wir hatten diesen Fall bei meiner Partnerin ein 6,5 monatiges Pflichtpraktika was aufgrund dieser Klausel unentgeltlich ist, weil "Pflicht" und sie wurde nach 2 Wochen wie eine volle Kraft eingesetzt. Hatten kurz überlegt es zu melden,  sie hat sich dann aber durchgebissen, weil sie dadurch viel gelernt hatte und den Praktikumsplatz nicht verlieren wollte...

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