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Psychologie-Master an Euro-FH - Jobaussichten?


Shayara

Empfohlene Beiträge

Liebe Community,

 

gibt es unter euch jemanden, der bereits einen Masterabschluss in Psychologie per Fernstudium an einer FH absolviert hat?
Mich würde interessieren, wie die Chancen auf dem Arbeitsmarkt im Vergleich zu einem universitären Abschluss stehen.

Bei der Euro-FH gibt es ja beispielsweise den Masterabschluss in Diagnostik und Evaluation, bei dem unter den Berufsfeldern auch die Verkehrspsychologie aufgeführt ist. Aktuelle Stellenangebote in diesem Bereich fordern aber meist einen universitären Abschluss. Nun habe ich Bedenken, dass ein Euro-FH-Abschluss bzw. generell private FH-Abschlüsse bei Personalern einfach nicht gut ankommen und man stets dem universitären Abschluss hinten angestellt wird.
Ich würde mich über eure Erfahrungen freuen!

Liebe Grüße

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Wenn es um Berufsaussichten für einen Abschluss geht, dann würde ich mich nicht an den Aussagen auf den Seiten der Anbieter orientieren. Dort findet Werbung für den Studiengang statt, keine Berufsberatung.

 

Schauen Sie lieber in den diversen Jobbörsen, für welche Bereiche Psychologen gesucht werden und welche Kenntnisse und Erfahrungen man neben dem Studienabschluss haben sollte. Da haben Sie ein realistischers Bild von den Aussichten nach dem Abschluss.

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Ich würde im Zweifel bei den Unternehmen/Institutionen fragen, ob es wirklich ein universitärer Abschluss sein muss. Psychologie war ja bisher eine Domäne der Universitäten und wurde abgesehen von Wirtschaftspsychologie an (Fach-)Hochschulen kaum angeboten, was sich jetzt insbesondere durch die privaten Hochschulen stark verändert hat und zum Beispiel was den Zugang zur Psychotherapeutenausbildung angeht (wenn sonst alle Voraussetzungen erfüllt sind, was bei den Mastern der Euro-FH ja nicht der Fall ist) gibt es in ersten Bundesländern eine Gleichstellung.

 

Dazu kommt dann immer noch die Frage, ob die Arbeitgeber einen Unterschied machen, weil es sich um ein Fernstudium gehandelt hat. Da kommt es dann sicherlich auch darauf an, was du sonst noch so mitbringst, besonders an Berufserfahrung.

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  • 4 Wochen später...

Vielen herzlichen Dank für Ihre Antworten.

Bei den neuen Master-Abschlüssen der Euro-FH kann man leider noch nicht sagen, ob sie vom BDP anerkannt sind. Ich befürchte, dass diese drei Abschlüsse eher in der Kategorie "gelten als Masterstudiengänge, die aufgrund ihrer Zulassungskriterien nur in Kombination mit einem vom BDP anerkannten/anerkennungsfähigen Bachelor in Psychologie zur Vollmitgliedschaft führen." landen.

Da ich leider keinen "normalen" Bachelor in Psychologie habe sondern ein Staatsexamen (welches nicht vom BDP anerkannt ist), würde ich anschließend mit diesem Master wohl noch nicht einmal die Bezeichnung Psychologe führen dürfen.

 

Ich finde es auch sehr schwierig zu beurteilen, ob ein Fernstudium eher negativ oder positiv angesehen wird.

 

Ich hatte gehofft, es finden sich hier vielleicht noch Personen, die tatsächlich einen privaten Fernhochschulabschluss (Master) in Psychologie haben und damit gute Erfahrungen auf dem Arbeitsmarkt gemacht haben.

 

Liebe Grüße

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vor 3 Stunden, Shayara schrieb:

würde ich anschließend mit diesem Master wohl noch nicht einmal die Bezeichnung Psychologe führen dürfen

Meines Erachtens hat die Anerkennung durch den BDP keinen Einfluss darauf, ob du dich Psychologe nennen darfst oder nicht. 

Der BDP selber hat vor Jahren ein Gerichtsverfahren angestrengt, dessen Ergebnis war, dass nur Diplom-Psychologen sich Psychologen nennen durften (in Abgrenzung zu Menschen, die keinen akademischen Abschluss haben, wie z.B. psychologische Berater).

 

Mit der Ablösung des Diploms durch Bachelor und Master kam man zum Schluss, dass nur ein akademischer Abschluss, der dem Diplom äquivalent ist, nun zum Tragen der Bezeichnung 'Psychologe' berechtigt. Dass dies aber nur mit vom BDP anerkannten Abschlüssen möglich sein soll, sehe ich nicht. Ich denke z.B., dass du dich auch mit einem ausländischen Master in Psychologie Psychologe nennen darfst, ohne dass der BDP von sich aus etwas tun könnte. Dazu müssten die dich (und damit jeden anderen Absolventen mit ausländischem Master) vor ein Gericht zerren und diese Frage klären lassen.

 

Das einzige, was dir der BDP verwehren kann und darf, wäre die Mitgliedschaft beim BDP. Und kein Psychologe MUSS Mitglied beim BDP sein; das ist freiwillig (obwohl es sicherlich auch hilfreich sein kann).

 

Insofern sehe ich nicht, wieso du dich mit dem Master an der Euro-FH nicht Psychologe/ Psychologin nennen dürftest. Es ist sicherlich gut sich zu fragen, welche Berufsaussichten du mit diesem Master hast. Aber dass du dich danach Psychologe nennen darfst, steht für mich außer Frage. 

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Morgen,

 

die EURO-FH sagt dazu selbst:
 

Zitat

Die Berufsbezeichnung "Psychologe" oder "Psychologin" ist in Deutschland gesetzlich geschützt. Um als Psychologe zu arbeiten und diese Berufsbezeichnung auch führen zu dürfen, müssen Sie über einen anerkannten Studienabschluss in Psychologie verfügen. Unser Master-Studiengang Psychologie (M.Sc.) mit Schwerpunkt Gesundheitspsychologie, der den Empfehlungen des DGPs-Vorstands (Deutsche Gesellschaft für Psychologie e.V.) für die Konzeption von Psychologiestudiengängen vollständig entspricht, erfüllt diese Voraussetzung.


Früher war es so, dass man sich, um Psychologe zu sein, streng an dem Diplom-Curriculum orientiert hat und gewisse ECTS in gewissen Fächern erzielt werden mussten. Das ist heute nicht mehr so. Da tut es ein MSc in Psychologie. 

LG

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Hat die Euro-FH für den gesetzlichen Schutz eine Quelle? Denn eigentlich ist Psychologe nicht gesetezlich geschützt. Es gibt zwar dieses Urteil, aber das ist kein gesetzlicher Schutz, dafür müsste es ein Gesetz geben. Das gibt es aber gerade nicht, z. B. der §132a StGB nennt die Berufsbezeichung "Pschologe" nicht (aber "Psychologischer Psychotherapeut"). Das Urteil spricht übrigens nicht von Diplom-Psychologe, auch wenn das der BDP gerne behauptet. Das spricht nur von wissenschaftlichem Hochschulabschluss oder so (ich habe den Text nicht zur Hand). Damals gab es nur das Diplom. Ein Bachelor ist aber auch ein Hochschulabschluss, dass dieser dem Urteil nicht entsprechen soll, ist eine grosszügige Auslegung des BDP (immerhin hat der BDP inzwischen mitbekommen, dass es kein Diplom mehr gibt, nachdem man noch Jahre nach dem Ende der Möglichkeit auf Diplom zu studieren, behauptet hat, man sei nur mit Diplom Psychologe).

Übrigens spricht die Euro-FH auch davon "um als Psychologe zu arbeiten..." - das ist nun nochmal was anderes. Es gibt ja überhaupt keine strenge Definition davon, was "als Psychologe arbeiten" überhaupt ist. Wenn es Heilbehandlungen sind, gibt es Einschränkungen (nicht nur "als Psychologe"), aber als "Psychologischer Berater" darf jeder arbeiten. Ist das keine Arbeit "als Psychologe"?

Bearbeitet von stefhk3
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Die Universität Kassel schreibt in ihren FAQs:

 

Zitat

Dürfen Sie nach dem Master den Titel Psychologe/Psychologin tragen?

Sie dürfen nach dem Masterabschluss den Titel "Psychologe/Psychologin" tragen. Dies ist kein geschützter Titel, daher ist es nicht relevant, welchen Bachelorabschluss Sie vorher erworben haben.

 

http://www.uni-kassel.de/fb01/institute/psychologie/studium/master-of-science/msc-klinische-psychologie-und-psychotherapie/faq.html

 

😉

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So ist es auch. Psychologe ist nicht geschützt. Die Schranken der Benutzung sind allenfalls Irreführung. Und da sagte dieses Urteil sinngemäß, dass das Publikum bei "Psychologe" einen akademisch ausgebildeten Psychologen erwartet. Warum das bei einem Bachelor nicht gegeben sein soll (gerade wenn ein kürzerer Master mit fachfremden Bachelor reicht), kann niemand schlüssig erklären. Auch der BDP nicht,

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