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Ghosting im Bewerbungsprozess


kululu

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Hallo miteinander,

 

heute bin ich über den Begriff "Ghosting" im Bewerbungsprozess gestolpert. Hatte ich bisher noch nie gehört.

 

Habe mich vor zwei Wochen per E-Mail beworben (initiativ und mit Kurzbewerbung). Es kamen ziemlich prompt Antworten. Man sei von meiner Bewerbung "begeistert" und wollte ein Vorstellungsgespräch vereinbaren. Mitten in der Terminfindung blieb dann die Antwort des potentiellen AG aus 😒 

Ich werde jetzt noch etwas Zeit ins Land gehen lassen und dann ergänzend noch ein paar Unterlagen schicken und nochmal nachfragen.

 

Mürbe macht mich das trotzdem.

 

Habe gelesen, dass es das Ghosting von beiden Seiten gibt. Teilweise wohl in so krasser Form, dass der Bewerber einen Vertrag unterschreibt und am ersten Tag einfach nicht kommt. Das finde ich echt hart.

 

Gibt es zum Thema auch "echte" Erfahrungen oder hätte noch jemand einen Tipp für mich?

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Im April dieses Jahres gab es mal eine entsprechende Diskussion in meiner Xing-Gruppe: Der Tenor war damals, dass dieses Phänomen nicht der Regelfall ist, aber öfter vorkommt als noch vor ein paar Jahren.

 

Unter "Ghosting" versteht man aber üblicherweise das Verschwinden eines Bewerbers, wenn man schon Gespräche hatte bzw. schon ein (mündlicher) Vertragsabschluss vorliegt.

 

Bei einer Initiativbewerbung im von Ihnen beschriebenen Stadium würde ich nicht von "Ghosting" sprechen. Rufen Sie an und fragen Sie, ob das mit dem Vorstellungsgespräch noch aktuell sei. U.U. hat man ja einen internen Bewerber für die Stelle genommen oder nehmen müssen.

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Am 3.12.2019 um 12:53 , kululu schrieb:

Teilweise wohl in so krasser Form, dass der Bewerber einen Vertrag unterschreibt und am ersten Tag einfach nicht kommt.

 

Wie sieht das eigentlich rechtlich aus? Ein Vertrag ist ja bindend, andererseits können beide Parteien in der Probezeit (fristlos?) kündigen. Dennoch hat der Arbeitgeber ja schon Aufwand für die Vorbereitung des Onboardings gehabt.

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Sobald ein Vertrag unterschrieben ist, ist der bindend. Natürlich kann dann bei Nichtantritt geklagt werden. Aber ich vermute mal, dass das kaum ein Arbeitgeber macht.

 

Ein Arbeitsvertrag kann beidseitig (also vom AG wie vom AN aus) in der Probezeit mit  mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Eine Angabe von Gründen ist nicht notwendig.

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vor einer Stunde, Markus Jung schrieb:

 

Wie sieht das eigentlich rechtlich aus? Ein Vertrag ist ja bindend, andererseits können beide Parteien in der Probezeit (fristlos?) kündigen. Dennoch hat der Arbeitgeber ja schon Aufwand für die Vorbereitung des Onboardings gehabt.

Damit habe ich mich mal beschaeftigt, generell kann man folgendes sagen:

- Der "Onboarding-Aufwand" ist erst einmal nicht relevant, das sind eben Kosten, die anfallen.

- Soweit nicht anders im Vertrag festgelegt, kann auch vor Arbeitsbeginn gekuendigt werden. Tut der Arbeitnehmer das rechtzeitig, ist er raus. Das war eben eine Kuendigungsmoeglichkeit, die genutzt wurde, und ist Risiko des Arbeitgebers.

- Kuendigt der Arbeitnehmer zu spaet (eine fristlose Kuendigung duerfte auch in der Probezeit normalerweise nicht moeglich sein) oder erst nach Beginn, muss er prinzipiell die Zeit arbeiten (ob der Arbeitgeber davon was hat, sei dahingestellt). Tut er das nicht, gilt das gleiche wie bei

- unangekuendigtem nicht-Antreten der Stelle, also ohne vorige Kuendigung. Dabei sind zwei Faelle zu unterscheiden:

- Es ist eine Vertragsstrafe vereinbart, dann muss der Arbeitnehmer die zahlen. Jedenfalls, wenn die Vereinbarung gueltig ist, was zwar nicht so einfach ist, es sind Vertragsstrafen aber auch nicht per se unzulaessig.

- Ist diese nicht vereinbart, ist der Arbeitnehmer schadenersatzpflichtig. Das gilt allerdings nur fuer tatsaechlich nachweisbaren Schaden, und das ist schwierig. Auch gab es schon Urteile, die den Anspruch beschraenkt haben mit der Begruendung, dass der Arbeitgeber sowieso Vorsorge fuer Ausfaelle (Krankheit, Tod usw.) treffen muss und nur ein Schaden, der trotz angemessener Vorsorge auftritt, geltend gemacht werden kann. Hat der Arbeitgeber keine Vorsorge getroffen, muss er sich das anrechnen lassen.

Insgesamt ist es also eher schwierig, etwas geltend zu machen, und in der Praxis duerfte es meist ohne Forderungen moeglich sein, "wild" zu kuendigen. Bei ordnungsgemaesser Kuendigung ist es sowieso ok, das gilt umgekehrt auch. Im Extremfall kann ein Arbeitnehmer ja umziehen usw. und wird dann kurz nach Beginn des Arbeitsverhaeltnisses gekuendigt. Das ist Pech, ebenso ist es fuer den Arbeitgeber Pech, wenn der neue Mitarbeiter sofort kuendigt.

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Wenn man sich die Gesamtkosten einer Stellenbesetzung anschaut, sind die Onboarding-Kosten durchaus relevant und sollten nicht im "eh-da-Stapel" verschwinden.

 

Kündigt jemand vor Antritt oder erscheint am ersten Tag nicht, ist das nicht nur ärgerlich, sondern kann auch richtig teuer werden. Deshalb tut man arbeitgeberseitig gut daran, nicht erst einen Tag vor Arbeitsbeginn Kontakt aufzunehmen, sondern ab Vertragsunterschrift regelmäßig von sich hören zu lassen.

 

Das nur am Rande.

 

Zur beschriebenen Situation: ebenso wie Sabine Kanzler kann ich da kein Ghosting erkennen. Ich würde im Augenblick keine zusätzlichen Unterlagen schicken, sondern einfach mal anrufen und mich freundlich nach dem Stand der Dinge erkundigen.

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Ich hatte schonmal einen Vertrag indem festgehalten wurde, dass eine Kündigung vor Arbeitsantritt beidseitig ausgeschlossen ist.

 

Dass sich Arbeitgeber nicht melden finde ich gar nicht so ungewöhnlich. Ist natürlich nicht unbedingt korrekt, aber man weiss ja auch nie genau wie die Strukturen aussehen. Und am Ende des Tages kümmern sich darum auch nur Menschen, es gibt solche und solche.

 

Ich habe aber auch schon mal eine Absage bekommen und zwei Monate, nachdem ich schon eine andere Stelle hatte, haben die sich auf einmal wieder gemeldet. Einfach nochmal nett nachfragen und wenn nichts passiert, darauf beruhen lassen und weiter umschauen. Je nachdem in welcher Situation man sich befindet kann man ja auch nicht Ewigkeiten warten bis die sich entschieden haben. Entweder die haben wirklich Interesse und zeigen das entsprechend oder eben nicht.

 

Viel Erfolg.

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vor 41 Minuten, Naledi schrieb:

Wenn man sich die Gesamtkosten einer Stellenbesetzung anschaut, sind die Onboarding-Kosten durchaus relevant und sollten nicht im "eh-da-Stapel" verschwinden.

Das mag schon sein, nur ist das keine rechtliche Grundlage um Forderungen zu stellen (und darum geht es doch bei der Frage "wie sieht das rechtlich aus?"). Der Arbeitnehmer, der umzieht, andere Stellen absagt usw. und dann nach einer Woche gekuendigt wird, hat auch "relevante Kosten". Er bleibt trotzdem drauf sitzen.

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Es hilft auf beiden Seiten aktiv bis zum 1.Arbeitstag in Kommunikation zu bleiben. Sowas würde ich auch durchaus vor Vertragsunterschrift klären, um entsprechend das Vertrauen weiter auszubauen á la "Wie verbleiben wir in den nächsten X Wochen/Monate?"  Und wenn da schon das rumdrucksen beginnt oder nichts plausibles bei rum kommt, wird das Onboarding sicher auch nicht besser - dann vielleicht nocht mal überlegen, ob man unterschreiben möchte.  Der Rest ist Lebensrisiko.

Bearbeitet von Muddlehead
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Nie Gedanken drüber gemacht, aber solche Dinger habe ich durchaus schon bei anderen gehört:
- Bewerbung toll angekommen und sofortige Kontaktaufnahme, beim Vorstellungsgespräch gesagt bekommen, man sei der Favorit, 3 Tage Probearbeiten toll gelaufen (schon darüber gesprochen, wie man die Arbeit gestalten könne) -> AG danach nie wieder erreichbar gewesen, lässt sich am Telefon vertrösten (entweder krank, Urlaub oder sonst was).
- Bewerbungsprozess bis zum zweistündigen Vorstellungsgespräch klasse gelaufen, Frage, wann man denn anfangen könnte usw., Chef verspricht, sich am Folgetag zu melden -> nie wieder was gehört, geht nicht ans Telefon, Emails bleiben unbeantwortet. 

Warum passieren solche Sachen?
Eigentlich eine spannende Frage.
"Ghosting" ist auch bei Beziehungen und Freundschaften ein "interessantes" Phänomen. Ich würde mutmaßen, dass es in der Arbeitswelt ähnlich ist, und man völlig konfliktunfähige Chefs hat, die sich nicht trauen, ganz klar zu vermitteln, dass der Bewerber nicht auf die Stelle passt und daher auch nicht absagt. Merkwürdig in dem Zusammenhang, dass dem Bewerber häufig Hoffnung gemacht wird (denn so wird man ihn ja erst recht nicht los). Ist aber vielleicht auch subjektive Wahrnehmung seitens des Bewerbers.
Einen mündlichen Vertrag abzuschließen finde ich ja ganz perfide. Man kann ja in diesem Fall nicht damit rechnen, dass der Bewerber das auf sich sitzen lässt. 

Als Bewerber kann man sich zwar gekränkt fühlen, trotzdem ist man aber der Gewinner in der Sache, denn wer will schon für so einen Laden arbeiten? Das ist ja wie wenn der Müll sich von selbst rausträgt. 

Jedenfalls hoffe ich, dass es bei dir, @kululu, nicht so ausgeht! Vielleicht weißt du ja mittlerweile mehr. :smile: Toi toi toi!

LG

Bearbeitet von Vica
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