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Was ist besser? - Privat oder staatlich studieren? (Anerkennung - Betreuung - Kosten)


Markus Jung

Empfohlene Beiträge

vor 2 Minuten, KanzlerCoaching schrieb:

Wer sich so sehr durch einen FH-Master benachteiligt sieht, dem steht es doch frei, sich an einer Uni für den Master zu bewerben und ggf. inhaltlich nachzuabeiten.

 

 

Ja, diejenigern, die sich sehr benachteiligt fühlen, werden dies auch bestimmt tun. Alle anderen (so wie ich) sind nur hin und wieder leicht genervt von Vorurteilen und gehen trotzdem ihren eigenen Weg.

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vor 18 Minuten, KanzlerCoaching schrieb:

ch behaupte mal, dass forschungsorientierte Master an Fernhochschulen, an denen keine eigene Forschungstätigkeit besteht, eine andere Qualität haben als an Hochschulen, die einen starken Forschungsschwerpunkt haben und an denen Profs, die selbst Forschung betreiben, lehren.

 

Als Hinweis nehme ich die in den meisten Fällen ziemlich unsäglichen Umfragen zur jeweiligen Thesis von Studenten der jeweiligen Hochschulen.

 

Dagegen halte ich, dass ich das zunächst nicht behaupte ^^

 

Und bei mir an der FH beispielsweise wurden die Skripte in differentieller Psychologie von einer Koryphäe auf diesem Gebiet im deutschsprachigen Raum geschrieben, neben der anderen Literatur, die es zu lesen gibt. Was die Thesis angeht, naja... da müsste man dann eine repräsentative Stichprobe von Arbeiten von FHs und von Unis inhaltlich vergleichen. Wenn das getan wurde, dann stimme ich dem gerne zu. Aber eine Thesis am Ende des Studiums sagt nicht unbedingt etwas über das Curriculum der jeweiligen Hochschule aus.

 

vor 16 Minuten, KanzlerCoaching schrieb:

Wer sich so sehr durch einen FH-Master benachteiligt sieht, dem steht es doch frei, sich an einer Uni für den Master zu bewerben und ggf. inhaltlich nachzuabeiten.

 

Bloß weil man hier über diese Thematik diskutiert, heißt es nicht, dass man sich so sehr benachteiligt fühlt, dass man lieber den Abschluss an einer Uni machen sollte. 

Und hinsichtlich des lebenslangen Lernens und sich Qualifizierens finde ich die zitierte Aussage für ziemlich überholt.

Bearbeitet von psycCGN
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vor 7 Stunden, stefhk3 schrieb:

Welche Tarifvertraege des OeD sehen denn diesen Unterschied vor? Der TVoeD jedenfalls nicht, hier wird nur zwischen Bachelor und Master unterschiede (bzw. zwischen Diplom und Diplom (FH) - wenn es um den Unterschied ging, ein Diplom (FH) ist nicht das gleiche wie ein Diplom, auch wenn die FHler es gerne behaupten).

TVÖD/VKA unterscheidet dies eigentlich nicht, jedoch in der Anwendung der TVÖD/Bund und der TV-L. Und Kommunen die sich am Bund orientieren, ("wenn die das schreiben muss es ja richtig sein, wir sind ja auch öffentlicher DIenst").

 

Ganz vereinfacht gesagt gibt es unterschiedliche Auslegungen des Begriffs "Master". Dieser ist nur für die Lehramtsmaster mal definiert worden (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Bundeslaufbahnverordnung v. 01.12.2017 [GMBl 2017 Nr. 54/55, S. 986]), nicht aber für die anderen Studiengänge. Daraus leiten einige Behörden zB ab, dass ein Master 300 ECTS haben muss (steht da für Lehramt ausdrücklich). Das kann man jetzt weiter verfeinern: Müssen die 300 ECTS in einem engen fachlichen Zusammenhang stehen - oder können auch fachfremde Aufbaustudiengänge in die Berechnung herangezogen werden? Behörden können da sehr spitzfindig werden - und dies in der Regel nur, weil sie nicht von einem anderen Bewerber verklagt werden wollen...

 

Regel deshalb bei Bewerbungen: steht etwas von "wissenschaftlichem Hochschulabschluss" ist der Uni-Abschluss gemeint und die jeweilige Behörde wird eine FH-Bewerbung sofort aussortieren. Und weil das eben noch nie höchstrichterlich ausgefochten wurde und es keine diesbezgl. Erlasslage gibt, wird das mit einer Klage anspruchsvoll.

 

Und deshalb ist einfach aus der Praxis festzuhalten: Es wird im öffentlichen Dienst einen Unterschied zwischen FH- und Uni-Master gesehen. Das mag ungerecht sein, ist vielleicht sogar gesetzlich nicht vorgesehen - aber in der Rechtsanwendung sehen es sehr viele Behörden so.

 

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Was "besser oder schlechter" ist, hängt stark von den Gegebenheiten ab. Oft lese ich, an privaten Hochschulen sind die Kosten so hoch...ja, das stimmt. Aber wen man privat studiert kann man nebenbei mit einem höheren Arbeitspensum angestellt bleiben. Das, was man dann monatlich mehr verdient, weill man vlt 80% anstelle 40% (das wird in der CH als MAXIMUM für Teilzeitstudenten empfohlen), dann hat man am Jahresende trotz höheren Kosten immer noch mehr Geld auf dem Konto;)

 

Also gerade für nicht-mehr-20iger bieten insbesondere Fernstudien enorme Vorteile! Ich persönlich nehme es lieber in Kauf bei der künftigen Jobsuche möglicherweise benachteiligter zu sein (bez. Vorurteil geschenkter Abschluss, oder Unbekanntheit des Systems Fernstudium), dafür aber finanziell, örtlich und vom Arbeitgeber unabhängig zu bleiben. Hinzu kommt die viel grössere Auswahl an Studienangeboten.

 

Wichtig ist wohl eine vorgängige Auseinandersetzung mit beiden Möglichkeiten um abzuwägen, welche Option besser zu einem passt.

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vor 12 Stunden, KanzlerCoaching schrieb:

Welche private Fernstudien-FH betreibt denn Forschung. Oder welche Profs an solchen Hochschulen tun sich denn durch Forschungstätigkeit hervor?

Da kann ich auf jeden Fall schon mal als Beispiel die Apollon nennen.

 

Beispiele des Dekanats finden sich auf:

https://www.apollon-hochschule.de/lehre-forschung/forschung/forschungsprojekte/

 

 

Hier Infos zum Thema Forschung 

https://www.apollon-hochschule.de/lehre-forschung/forschung/

 

Dort findet sich auch Link und aangaben zur Forschungskommission. Und Über die genannten Projekte hinaus gibt es ja auch die Lehrenden, die Forschung betreiben. 

 

 

An der Apollon nur um ein paar zu nennen:

Prof. Scherenberg und die Beispiele 

Wissenschaftliche Projekte

  • Qualitätssicherung von Gesundheits-Apps in Kooperation mit der Initiative Präventionspartner (www.healthon.de)
  • Bremer Kindertag / Beratung & Begutachtung (www.bremer-kindertag.de)

Praktische studentische (Healthmarketing-)Projekte:

  • Entwicklung von Gesundheitsregionen
  • Entwicklung von Konzepten zur Mitarbeitergewinnung und -bindung im ärztlichen Bereich

 

Prof. Johanne Pundt

  • Work-Life-Balance für Fernstudierende
  • Konzeption und Beratung von drei berufsbegleitenden Musterstudiengängen auf Masterniveau (Bildungsmanagement; Gesundheitskommunikation; Gerontologie): Antragstellung zur Einrichtung der Deutschen Universität für Weiterbildung in Berlin/ Unternehmen der Klett-Gruppe (abgeschlossen)
  • Geschlecht, Ressourcen und Gesundheit in der Erwerbs- und Familienarbeit: Projektinitiierung, Planung und Beantragung / VW-Stiftung; (abgeschlossen)
  • Bedarfsgerechte und kostengünstige Gesundheitsversorgung: Projektplanung, Beantragung sowie erste Koordination / DFG; (abgeschlossen)
  • Bedarf und Qualität von Patienteninformationen aus Nutzersicht: Projektinitiierung, Planung und Durchführung /SEKIS; (abgeschlossen)

Prof. Kurt Becker (Vizepräsident für Forschung)

 

seit 2019

BMWi Projekt „CareFul KI - Verantwortete KI Plattform für Gesundheit, Pflege und soziale Teilhabe“

 

2012-2015

BMBF Projekt „Entwicklung eines AAL orientierten Studiengangs zum Technologie-Management im Gesundheitswesen – AApolLon“

 

2005-2010

BMBF Projekt „Schonendes Operieren mit Innovativer Medizintechnik“ SOMIT – OrthoMIT Projektleitung TP4 (www.orthomit.de)

 

https://www.apollon-hochschule.de/die-hochschule/die-hochschule/apollon-hochschulteam/  (Angaben über das jeweilige Profil)

 

 

 

Zim Beispiel wurde das Projekt AapolLon aich vom BMBF geförder https://www.apollon-hochschule.de/lehre-forschung/forschung/aapollon/foerderung/

 

 

Es wäre also nicht richtig anzunehmen private FHs betreiben keine Forschung. 

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vor 12 Stunden, KanzlerCoaching schrieb:

Als Hinweis nehme ich die in den meisten Fällen ziemlich unsäglichen Umfragen zur jeweiligen Thesis von Studenten der jeweiligen Hochschulen.

Hier vielleicht, zumindest ich kann für meine Thesis sprechen, dass der Prozess bei mir gut überwacht wurde und das Exposé nicht freigegeben wurde bis die Umfrage stand. Sprich Neutralutät, Struktur, Stringenz, keine Beeinflussung usw. So etwas steht und fällt aber auch manchmal mit den Gutachtern, die man wählt.

 

Da ich empririsch arbeiten wollte, habe ich mir von vornherein z.B. bewusst eine forschende Gutachterin ausgewählt in diesem Fall Frau Dettmann (noch eine Lehrende zu den obigen, die Forschung betreibt ;) ) und diese hat dann als weitere Gutachterin Frau Prof. Scherenberg vorgeschlagen. Wenn ich aber Gutachter wähle, deren Stärken wo anders liegen oder vielleicht auch erst nach der Freigabe entscheide, dass ich mal eben eine Umfage machen könnte, na dann geht es nunmal auch häufiger "schief" oder geschieht mit weniger Sorgfalt (ABER das tut es auch an staatlichen Universitäten und Hochschulen und Beispiele solcher AdHoc Umfragen gibt es auch genug)

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vor 14 Stunden, stefhk3 schrieb:

Welche Tarifvertraege des OeD sehen denn diesen Unterschied vor?

Ich habe jetzt gerade auch noch mal bei uns im TV-BA geschaut, und da ja hier ganz viel zum Thema Psychologie war eben das. Das ist im TV-BA die Tätigkeitsebene II (A13)

 

Dort findet keine Differenzierung statt, wohl aber eine Auflistung, was erfüllt werden muss. Als Beispiel an einem Stellenangebot aus Chemnitz aktuell

 

Zitat
  • Masterabschluss in Psychologie bzw. Abschluss als Dipl.-Psychologe/in
  • Vertiefte Kenntnisse in Psychologischer Diagnostik und Urteilsbildung auf dem Gebiet der Berufspsychologie
  • Vertiefte Kenntnisse der psychologischen Beratung
  • Fundierte Kenntnisse der wichtigsten psychischen Störungsbilder und ihrer Auswirkung auf das Arbeitsleben
  • Fundierte Kenntnisse auf dem Gebiet der Arbeits-, Betriebs- und Organisationspsychologie
  • Wir erwarten regionale Mobilität, d.h. Sie sind zur zeitweisen Arbeitsaufnahme in jeder Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit in Sachsen bereit.
  • Außercurriculares Engagement und hohes Interesse am Fachgebiet Berufspsychologie

 Und bei einem IT Spezialist für die Vorlagentechnik als Beispiel für Nürnberg in der gleichen Tätigkeitsebene

Zitat
  • Hochschulabschluss oder vergleichbare Qualifikation (bevorzugte Fachrichtungen: Informatik, Wirtschaftsinformatik)

 

Dann habe ich noch nach Tätigkeitsebene I (A14) geschaut hier das Beispiel Serviceleiter  für den Bereich Business Intelligence bzw IT-Architekt SAP-Berichtswesen (sonst sind hier nur aktuell Ärztestellen ausgeschrieben) Und zuletzt die höchste Tätigkeitsebene AT z.B. Vorsitzende/r der Geschäftsführung des IT-Systemhauses, zugleich Bereichsleiter/in im Geschäftsbereich Informationstechnologie und Digitale Prozesse (ITDP) in der Zentrale - da ist es die gleiche Voraussetzung, wie bei der IT Stelle zuvor also ein Hochschulabschluss ohne Differenzierung. (Naja und natürlich die ganzen anderen Anforderungen, die gestellt werden).

 

Deswegen, mir fällt ad hoc auch kein ÖD Tarifvertrag ein der das in den Tätigkeit und Kompetenzprofilen (TuK) konkret beschreibt.

 

 

Ps: sorry habe häppchenweise am Handy gelesen.

 

Bearbeitet von polli_on_the_go
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