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Einstieg in Psychotherapie-Ausbildung nach der alten Ordnung möglich?


Tetjana

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Hallo,

 

ich wollte mal ein paar Meinungen einholen:

 

Ich habe vor 15 J. mein Psychologie-Studium an einer Uni (Diplom-Studiengang) nach 5 Semestern abbrechen müssen, merhere Scheine liegen vor. 

Nun möchte ich meinen Traum, Psychotherapeutin zu werden weiterverfolgen. Am liebsten würde ich meinen Abschluss  nach der alten Ordnung (vor 2020) im Fernstudium erwerben, dazu möchte ich mich für einen Psychologie-Bachelor bewerben, evt. direkt in ein höheres Semester (in Abhängigkeit von der Anerkennung meiner alten Scheine). Ich habe mich bereits an mehrere Fernhochschulen gewendet, jedoch keine klaren Aussagen erhalten, ob ich noch nach der alten Ordnung studieren kann. Gilt mein Studiumbeginn vor 2020 oder erst jetzt mit der Bewerbung?

 

Vielleicht hat ja jemand damit Erfahrung, ich danke euch im voraus.  

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Hi,
von einigen, die mit mir zusammen studieren, wurden ähnliche Fragen gestellt. Lt. Aussage unserer Hochschule ist ein nachträglicher Einstieg in das alte System nicht möglich. Es zählt wohl dein Beginn deines aktuellen Studiums und das wäre ja frühestens 2023. Insofern bist du weit nach dem Stichtag in das Studium gelangt und müsstest nach dem neuen System studieren, was dir aber anhand deiner Vorerfahrungen und bereits erbrachten Leistungen sicherlich nicht schwerfallen sollte.

Falls jemand, von einer anderen Hochschule, andere Informationen hat, würde ich mich für dich freuen.

LG

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Ich habe noch einen kleinen Zusatz. An der IU wurde ganz klar kommuniziert, dass allerhöchstens 50 % des Studiums anerkannt werden dürfte. Insofern müsstest du in das 4. Semester einsteigen und damit wärst du in einem neuen Studium mit Beginn 2023.

 

Wie sich das an anderen HS verhält mag ich nicht mutmaßen

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Ich habe bei der Euro FH vor der Frist begonnen und bin nach der Frist zur SRH gewechselt. Damit habe ich zwar nach der Frist neu einen Bachelor in Psychologie begonnen aber auf Nachfrage bei der SRH wurde mir mitgeteilt, dass es als Fortsetzung meines Studiums gelten würde, sodass ich in die alte Ausbildungsordnung fallen würde (was für mich allerdings nicht mehr relevant ist)

 

Bei dir @Tetjana kommt natürlich noch hinzu, dass die Beendigung deines Psychologie-Stdiums etwas länger zurück liegt. Ich hatte bei der einen Hochschule aufgehört und nahtlos bei der anderen angefangen. 
 

Verbindliche Informationen können nur die Hochschule und das entsprechende Landesprüfungsamt geben. In deinem speziellen Fall würde ich vielleicht mehr auf die Aussage des Landesprüfungsamtes setzen.

Bearbeitet von psycCGN
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Ich würde da @psycCGN zustimmen: Wende dich an das für dich zuständige Landesprüfungsamt. Bedenke auch, dass nur in Baden-Württemberg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt eine Approbationsausbildung mit Abschlüssen von Fernhochschulen möglich ist. Alle anderen Bundesländer ermöglichen das NICHT. Insofern lohnt sich auch der Kontakt mit genau diesen drei Behörden, je nachdem wo du dir vorstellen kannst, die Ausbildung zu machen. In meiner Ausbildungsgruppe gibt es auch Leute aus anderen Bundesländern, genau aus diesem Grund. 

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vor 15 Stunden schrieb psycCGN:

Bei dir @Tetjana kommt natürlich noch hinzu, dass die Beendigung deines Psychologie-Stdiums etwas länger zurück liegt.

 

Und es kommt hinzu, dass es damals ein Diplomstudiengang war und jetzt Bachelor. Andererseits war es auch eine Universität. 

 

Und ich stimme ich Dir zu: Unbedingt vorab, verbindlich und schriftlich klären. Und hier eher nicht lediglich auf die Aussage der Hochschule verlassen, da diese das nicht zu entscheiden hat, wenn es zum Beispiel später um die Zulassung bei einem Ausbildungsinstitut geht.

 

@Tetjana: Präsenzstudium und ggf. ein polyvalenter Bachelor ist für Dich keine Option? Möglicherweise könnte Dir dort ja auch etwas von Deinem früheren Studium angerechnet werden. Oder die Vinzenz Pallotti University?

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vor 15 Stunden schrieb psycCGN:

Ich habe bei der Euro FH vor der Frist begonnen und bin nach der Frist zur SRH gewechselt. Damit habe ich zwar nach der Frist neu einen Bachelor in Psychologie begonnen aber auf Nachfrage bei der SRH wurde mir mitgeteilt, dass es als Fortsetzung meines Studiums gelten würde, sodass ich in die alte Ausbildungsordnung fallen würde (was für mich allerdings nicht mehr relevant ist)

Bei mir genauso, allerdings von der IU zur SRH. Sehr gut zu lesen, dass es hier noch eine Chance für eine Anerkennung nach der alten Ausbildungsordnung gibt. 

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