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Ein Freund lässt an der IU Hausarbeiten, Präsentationen und Workbooks von Ghostwritern schreiben


Gast

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Letztendlich ist es eine Frage der Moral: Wie viel Grauzone in der Bewertung eines betrügerischen Verhaltens, eines Fehlverhaltens ist für einen selbst akzeptabel? Ab wann gibt es für mich eine innere Verpflichtung, dieses Verhalten zu melden?

 

Und weiter: Wenn ich bei anderen so ein Verhalten akzeptiere (durch Wegschauen, durch Schweigen), was billige ich mir dann selber zu? Nach dem Motto "X ist ja mit seinem Betrug x-mal bei Prüfungen durchgekommen. Wenn ich das jetzt einmal aus einer Notsituation heraus auch mache, dann ist das ja nicht so schlimm!" Oder im Job "Alle rechnen Reisekosten falsch ab. Warum ich nicht auch?" Und wenn man so denkt, dann ist man sehr schnell bei kleinen Bestechlichkeiten, die man annimmt. 

 

Wo also Grenzen ziehen?

 

Übrigens: Wenn einem Politiker nachgewiesen wird, dass er in seinen Arbeiten Plagiate verwendet hat, dann ist die Hölle los.

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Mit Altklausuren lernen ist doch auch bereits Betrug, oder nicht? Wenn ich in die Prüfung gehe und vorab bereits die Lösungen schon kenne? War in der Ausbildung so, war beim Techniker so und ist jetzt wieder so.

Das ist nur meine Meinung und will sie nicht als Tatsache verkaufen.

 

Wenn es nicht auffällt das ein GW die Arbeit geschrieben hat, dann wird sie auch nicht vernünftig gelesen?!? Ich glaube kaum, dass die Schreiber in allen Themen voll im Stoff sind und nehme mal an dass das einem Profi während der Korrektur auffallen müsste.

 

Zitat

Wo also Grenzen ziehen?

Die müsste für mich das Prüfungsamt ziehen, was scheinbar nicht funktioniert weil die Mechanismen zur Feststellung fehlen.

Bearbeitet von brotzeit
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vor 1 Minute schrieb brotzeit:

Ich glaube kaum, dass die Schreiber in allen Themen voll im Stoff sind

 

Die Studierenden allerdings sicherlich teilweise auch nicht... 

 

Zitat

 nehme mal an dass das einem Profi während der Korrektur auffallen müsste.

 

Das kommt doch vermutlich auf die Qualität des „Dienstleisters“ an. Wenn dieser sich so in den Stoff einarbeitet, wie der Student es tun sollte, und vielleicht sogar Vorwissen in dem jeweiligen Bereich hat, wie sollen die Mitarbeitenden der Hochschule dies feststellen? 

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@brotzeit Die Argumentation, dass die Hochschulen (bzw. Korrekturlesenden) ihren Job nicht richtig machen, da sie (in diesem Fall) von Ghostwritern geschriebene Arbeiten nicht erkennen, finde ich etwas sehr weit hergeholt. Wir kennen die Qualität der eingereichten Arbeiten ja garnicht. Und wenn jemand nicht ‚nur‘ Stellen plagiiert, sondern die komplette Arbeit von jemand anderem schreiben lässt, wie soll das erkannt werden? 
 

Und rechtlich sichern sich die Hochschulen halt über eidesstattliche Erklärungen ab.

 

Aber das führt hier wahrscheinlich schon zu weit…

Bearbeitet von Lukas
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vor 12 Minuten schrieb Markus Jung:

Das kommt doch vermutlich auf die Qualität des „Dienstleisters“ an. Wenn dieser sich so in den Stoff einarbeitet, wie der Student es tun sollte, und vielleicht sogar Vorwissen in dem jeweiligen Bereich hat, wie sollen die Mitarbeitenden der Hochschule dies feststellen? 

Selbst mit Vorwissen benötige ich einige Zeit und gehe davon aus, dass ein GW schnell Geld verdienen will um sich der nächsten Arbeit zuzuwenden. Die die Arbeiten korrigieren sind doch Profis und merken das bestimmt. Vielleicht nicht immer.

Bearbeitet von brotzeit
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vor 29 Minuten schrieb KanzlerCoaching:

Letztendlich ist es eine Frage der Moral:

Definitiv. Und auch, welche Moral man anwendet.

Goldene Regel ist in westlichen Gegenden häufig vertreten. Ebenso der Utilitarismus und der kategorische Imperativ. Alle drei sorgen aber für unterschiedliche Einstufungen von Situationen.

 

vor 24 Minuten schrieb brotzeit:

Mit Altklausuren lernen ist doch auch bereits Betrug, oder nicht? Wenn ich in die Prüfung gehe und vorab bereits die Lösungen schon kenne

Wenn die Klausur dadurch trivialisiert wird und/oder die Altklausuren nicht für alle verfügbar sind, dann ja.

Altklausuren sind immer so ein Ding, da man diese an vielen Unis ja einfach erwerben kann und diese als normales Vorbereitungsmaterial gesehen werden. 

Ich persönlich bin ja der Meinung, dass bei einem Fragenkatalog, der den gesamten Inhalt umfassend abdeckt, selbst die komplette Offenlegung aller Fragen durch die HS kein Problem wäre. 

Das Klausurvorbereitungsmodell der AKAD geht ja stark in diese Richtung. 

Wenn der Fragenpool allerdings klein ist, und nicht das komplette Fach abdeckt, dann ist es in der Tat extrem problematisch und die HS sollte informiert werden.

Ebenso, wenn spezifische Klausuren vorab bekannt werden, zum Beispiel weil jemand eine Klausur entwendet, etc.

 

vor 24 Minuten schrieb brotzeit:

Wenn es nicht auffällt das ein GW die Arbeit geschrieben hat, dann wird sie auch nicht vernünftig gelesen?!?

Könntest Du mir sagen, wie du zu diesem Schluss kommst?

Rein vom Prinzip her, sollte bei der Bewertung nicht bekannt sein, von wem die Arbeit ist. Da allein das Wissen um die Person zu Verzerrungen bei den Noten führt.

Nehmen wir mal an, du weisst nicht, von wem die Arbeit ist, dann kannst du auch nicht sagen, ob der Schreibstil der Person ein anderer ist, als in einer früheren Arbeit.

Das ist ebenso der Fall, wenn der Korrektor die Person nicht kennt, und daher keine Vergleiche möglich sind. Oder wenn eben alle Arbeiten vom gleichen Ghostwriter geschrieben werden.

 

vor 24 Minuten schrieb brotzeit:

Ich glaube kaum, dass die Schreiber in allen Themen voll im Stoff sind

Warum sollten sie das sein?

Wis. Arbeiten Schreiben ist ein Handwerk. Du nimmst ein Thema und gehst dann mit dem wis. Instrumentarium ran. Dieses sorgt an sich schon dafür, dass es eigentlich passen sollte. Solange der Schreiber halbwegs aus der Ecke des Themas kommt, sollte dies kein Problem sein.

 

vor 24 Minuten schrieb brotzeit:

Die [Grenzen] müsste für mich das Prüfungsamt ziehen, was scheinbar nicht funktioniert weil die Mechanismen zur Feststellung fehlen.

Ein Mechanismus zur Feststellung wäre das Melden von Betrug. Welches Du ablehnst.

Bearbeitet von DerLenny
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vor 10 Minuten schrieb DerLenny:

Könntest Du mir sagen, wie du zu diesem Schluss kommst?

Gern. Mir wurde von einem Dozenten erzählt dass aus Zeitmangel oft nur Einleitung und Zusammenfassung gelesen wird. Anschließend wird noch geschaut ob alle Verzeichnisse da sind und das Formale passt. Ich habe das immer an der Kritik gemerkt, ob sie vernünftig gelesen wurde. Wenn fehlende Inhalte drin stehen die allerdings in der Arbeit waren usw.

Manchmal wurde einfach was reingeschrieben damit halt was drin steht. Habe auch sehr gute Kritiken bekommen, also wo man gesehen hat dass sie tatsächlich gelesen wurde. 

Zitat

Welches Du ablehnst.

Weniger wäre es anonym

Bearbeitet von brotzeit
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vor 22 Minuten schrieb brotzeit:

Mir wurde von einem Dozenten erzählt dass aus Zeitmangel oft nur Einleitung und Zusammenfassung gelesen wird. Anschließend wird noch geschaut ob alle Verzeichnisse da sind und das Formale passt.

 

Ok, es war also keine Schlussfolgerung, sondern das Wiederholen der Aussage eines Dozenten. So ist es zumindest nachvollziehbar :)

 

Das wäre übrigens IMO genau so ein Punkt, bei dem a) eine Obperson benachrichtigt werden sollte und b) es wichtig ist, dass der Prozess der Einsicht / Einspruchs vereinfacht wird.

 

Hast Du die Information des fehlerhaften Verhaltens weitergegeben? Das hat ja sowohl Dich als auch viele andere Studierende betroffen. Du solltest es also gemeldet haben, richtig?
 

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vor 11 Minuten schrieb IU Internation. Hochschule:

Wenn sich diese Aussage auf die IU Internationale Hochschule beziehen sollte, bzw. eine/n KollegIn, gehen wir einem solchen Hinweis gerne intern nach und überprüfen in welcher Form diese Aussage getätigt wurde.

Nein

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Gast
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