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Kosten Fernstudium - Steuererklärung


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A und B arbeiten teilweise von zu hause aus um die Kinderbetreuung entsprechend gering zu halten. Das reicht aber offensichtlich nicht für die Notwendigkeit eines Arbeitszimmers, da beide ja auch den Arbeitsplatz im Büro haben.

Soweit richtig. Ob eine Absetzbarkeit an anderer Stelle möglich ist wegen der staatlichen Förderung der Kindererziehung, das entzieht sich meiner Kenntnis. Überhaupt sollten wir hier sehr vorsichtig sein mit individueller Beratung, verlässlich kann das nur ein Steuerberater.

In diesem Fall kann A also das Arbeitszimmer allein und zu 100% aufgrund des Fernstudiums ansetzen. Oder geht das auch wieder nicht, weil das Zimmer ja nicht nur dafür genutzt wird.

Grundsätzlich kann nicht einer ein gemeinschaftlich genutztes Arbeitszimmer zu 100% absetzen, genauso wenig, wie jemand z.B. einen "auch" für das Fernstudium genutzten PC nicht zu 100% absetzen kann. Ggf. vermindert das aber gar nicht den möglichen Betrag. Beim Arbeitszimmer habe ich z.B. Mietkosten, Mietnebenkosten, Stromkosten, Hausratversicherung und die Internetgebühren über ein Jahr gerechnet und bin auf einen stattlichen Betrag gekommen. Obwohl das Arbeitszimmer weniger als 20% unserer Wohnung ausmacht, bin ich trotz nur 50% Nutzung für mein Studium auf einen Betrag gekommen, der sehr nah an der Grenze von 1.250,- Euro lag.

Gruß

Stonie

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Na super...ich glaube, ich hätte es doch selbst machen sollen. Ich hab am 29.3. die Unterlagen an die Steuerberaterin geschickt und bis 18.4. hatte sie sie noch nicht angeschaut...Ich fürchte, ich muss noch eine Weile warten :(

Nächstes Jahr mach ichs glaub ich auch selber!

Die Erfahrung habe ich leider auch schon gemacht, allerdings kam bei mir der Aha-Effekt als ich nach vielen Monaten meine Steuererklärung zur Unterschrift bekam und dachte "hey es ist nun August, ich dachte das Ding sei längt weg". War auch meine 1. Erklärung als Vollderdienerin und die Rechnung hat mich dermaßen geplättet, dass ich es nun selbst mache. Geht super (besonders seitdem ich STL hatte :-))

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Die Erfahrung kann ich bestätigen. Letztes Jahr war sicherlich das einzigste und letzte Jahr, wo ich es habe extern machen lassen.

1. Braucht ewig lange bis die Erklärung gemacht wird (ca. 4 Monate).

2. Bei Rückfragen seitens Finanzamt wird 2 Monate nicht reagiert.

Resulatat: Finanzamt hat mich angeschrieben, ob ich bei meiner Erklärung unwahre Aussagen gemacht habe und dass diese eine Anzeige gegen mich schalten, da ich nicht reagiere (konnte ich 5 min vor zwölf abwenden).

3. Sachen, die ich wollte, dass die auf keinen Fall aufgeführt werden, würden aufgeführt. (Belege waren t.w. zusammengefasst, von mir aber gestrichen worden).

Echt übel. Da mache ich die Erklärung lieber selber und habe den Ärger nicht.

Gruß

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Seit ich Taxman entdeckt habe mache ich die Erklärung immer selber. In den letzten Jahren sogar ganz ohne Software.

Erst jetzt für das Studium haber ich mir mal wieder eine aktuelle Version geholt.

Man ist dann zwar einen halben Tag beschäftigt, aber dann nur noch per Elster ans Finanzamt übertragen und fertig.

Bei einem Steuerberater waren mein Mann und ich nur ganz zu Anfang in den ersten Jahren. Und das hatte den Grund, daß man bei diesem Herrn die Rückzahlung gleich mitnehmen konnte und nicht drauf warten mußte.

Alles ganz legal: Es wurde ein Kreditvertrag mit der von Ihm berechneten Rückzahlung als Sicherheit geschlossen. Seine eigenen Kosten und natürlich der Kreditzins wurden gleich mit eingerechnet. Dann nur noch mit dem Scheck zur nächsten Bank und dann "einkaufen" ;-)

Da immer eine Sicherheit von 10% nicht ausgezahlt wurde (falls das Finanzamt mal nicht seiner Meinung sein sollte - ist aber nie vorgekommen) bekam man nach ein paar Wochen noch einen weiteren Scheck mit der Restsumme.

Klar war ein bisschen teurer als selber machen, aber damals fanden wir die Regelung prima...

Sehr viel hat mir mein BWL Lehrer an der Technikerschule geholfen.

Er hat uns damals unheimlich viele Tipps zur Steuererklärung gegeben, die sich heute noch bezahlt machen.

Mein Onkel hat ein eigenes Steuerberaterbüro. Als ich ihm die Erklärung mal zum "Korrekturlesen" gegeben habe meinte er nur, daß da Sachen drinn wären, die er nie versucht hätte. ;-)

(Sind übrigens alle bewilligt worden)

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Ich hoffe auf Erkenntnis aus dem Bescheid und aus STL nächstes Semester und will sie dann künftig auch selbst machen.

Ich hab es auch ohne STL und ohne irdenteine Ahnung mit einer Software sehr gut hinbekommen. Damals habe ich nur die Fragen beantwortet und Zahlen eingetragen, nun verstehe ich die Auflistung die danach entsteht und was wo in welche Formularen steht. Also trau dich nächstes Jahr ruhig. Solange keine besonderen Sachen wie Vermietung oder Hausbau miteinfliessen, ist es ein echtes Kinderspiel (und dauert auch gar nicht lange).

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Ich würde aber auf jeden Fall beim ersten Mal eine Software empfehelen, oder einen guten Steuerberater.

Denn wer nur die Felder "abarbeitet" verschenkt auch eine Menge Geld. Gerade bei Wieterbildungen wird viel verschenkt, wenn man nicht weiß, was alles anerkannt wird. Das steht nämlich auf keinem Formular und selbst ein Steuerberater weiß einige Sachern nuir, wenn er sich auch wirklich mit dem Thema beschäftigt.

Ich sag da nur "Lerngemeinschaften" und das damit verbundene Sprittgeld...

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  • 2 Monate später...

Ich möchte diesen Thread mal wieder "ausgraben", da ich gerade vor meiner Steuererklärung von 2010 sitze...

Grundsätzlich habe ich schonmal verstanden, dass mein Studium wohl Werbungskosten sind, was auch für mich per se nicht schlecht ist, da meine Gebühren die 4000 €; pro Jahr überschreiben. Allerdings habe ich 2010 erst angefangen, so dass hier die Gebühren natürlich nur anteilig und daher viel niedriger waren, so dass das Absetzen als Sonderausgaben mehr bringen würde (dazu noch angemerkt, dass ich kaum Fahrtkosten habe, also sonst keine Werbungskosten).

Ich nehme nicht an, dass ich für 2010 Sonderausgaben nehmen kann und für 2011 dann Werbungskosten?!

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Nein, das kannst Du in der Tat nicht. Ein Wechsel ist nicht möglich, abgesehen davon, dass ja eine Auswahl theoretisch eh nicht besteht. Bei letzterem kann man noch versuchen zu tricksen, aber ein Wechsel je nach Lust und Laune dürfte beim Finanzamt nicht durchgehen.

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