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Anabin.de stuft britischen DBA herunter


Maddin123

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Meiner Einschätzung nach ist Ihre Argumentation nicht stringent.

Die KMK besagt in ihrem bereits schon zitierten Beschluss ganz klar, dass für so genannte „Berufsdoktorate“ und Doktorgrade, die nach den rechtlichen Regelungen des Herkunftslandes nicht der dritten Ebene der Bologna-Klassifikation der
Studienabschlüsse zugeordnet sind, die Ziff. 1 - also die Führung in Originalform ohne Herkunftszusatz - gilt. Laut QAA handelt es sich beim DBA zwar um einen "professional doctorate", dieser wird aber in der Tabelle 1 auf S. 17 des ebenfalls bereits aufgeführten Berichts von der QAA (http://www.qaa.ac.uk/en/Publications/Documents/qualifications-frameworks.pdf) dem 3. Zyklus zugeordnet.

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Ich vermute, dass hier noch viele offene Fragen bestehen und verschiedenste Institutionen nun mobil machen und auf die betreffenden Körperschaften, respektive Ministerien zugehen werden, um eine gültige Klärung zu erwirken.

 

Persönlich - da ich auch selber betroffen bin - ist das sehr enttäuschend, da ich unter anderen Prämissen begonnen habe, meine Wahl dieses Studienganges auch anders ausgefallen wäre, wenn diese Korrektur früher stattgefunden hätte.

 

Ich kann nur hoffen, dass viele "Leidensgenossen" Druck aufbauen, damit diese Änderung nicht zum tragen kommt, so wie manche User hier interpretieren.

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vor 1 Minute, Tom74 sagte:

Meiner Einschätzung nach ist Ihre Argumentation nicht stringent.

Die KMK besagt in ihrem bereits schon zitierten Beschluss ganz klar, dass für so genannte „Berufsdoktorate“ und Doktorgrade, die nach den rechtlichen Regelungen des Herkunftslandes nicht der dritten Ebene der Bologna-Klassifikation der
Studienabschlüsse zugeordnet sind, die Ziff. 1 - also die Führung in Originalform ohne Herkunftszusatz - gilt. Laut QAA handelt es sich beim DBA zwar um einen "professional doctorate", dieser wird aber in der Tabelle 1 auf S. 17 des ebenfalls bereits aufgeführten Berichts von der QAA (http://www.qaa.ac.uk/en/Publications/Documents/qualifications-frameworks.pdf) dem 3. Zyklus zugeordnet.

 

Doch ist sie stringent, denn es kommt auf das Wort "und" an, das keine bedingende Verkoppelung und auch keine gegenseitigen Ausschlussmöglichkeiten, sondern eine ganz normale Aufzählung von zwei unterschiedlichen Sachverhalten darstellt. Es reicht daher, wenn einer der beiden Sachverhalte erfüllt ist. Die Nichterfüllung eines zweiten Sachverhaltes hebt doch nicht die Erfüllung eines ersten Sachverhaltes auf... ^^

 

Wenn dort nur stünde: "Doktorgrade, die nach den rechtlichen Regelungen des Herkunftslandes nicht der dritten Ebene der Bologna-Klassifikation der Studienabschlüsse zugeordnet sind", und wenn die "Berufsdoktorate" nicht eigens und zusätzlich genannt wären, dann dürfte man in Deutschland selbstverständlich nicht den DBA herabstufen. 

 

Die Regelung mit Verweis auf Ziff. 1 gilt demnach für

  • sogenannte Berufsdoktorate (das "sogenannte" hat die QAA ja nun selbst vorgenommen durch Kategorisierung)
  • nicht der dritten Ebene im Herkunftsland zugeordnete Doktorgrade

 

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Jetzt wiederholen sich die Argumente, und die Auffassungen bleiben halt einfach verschieden. Noch eine ernste und eine lustige Anmerkung, dann lege ich mich mal wieder hin: 

 

Anabin sagt:

 

1) Doctor of Business Administration (wie UK) - Professional Doctorate (wie UK) - Dauer 3 - 3 Jahre (wie UK, was ja übrigens in UK fast überall länger dauert...) - Klasse D1 - Australien. Ach so.

 

2) Doctor of Business Administration - Klasse D1 - Liberia. Äh, wie jetzt, Liberia?

 

Lösung: Auf nach Liberia :P

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Leider muss ich Ihnen widersprechen, da die KMK im gleichen Beschluss auf S. 2 folgendes schreibt:

 

"Dies gilt nicht für Doktorgrade, die ohne Promotionsstudien und -verfahren vergeben werden (so genannte Berufsdoktorate) und für Doktorgrade, die nach den rechtlichen Regelungen des Herkunftslandes nicht der dritten Ebene der Bologna-Klassifikation der Studienabschlüsse zugeordnet sind. Die gleichzeitige Führung beider Abkürzungen ist nicht zulässig."

 

D. h. also, dass die KMK bei der Begriffsdefinition von so genannten Berufsdoktoraten davon ausgeht, dass diese ohne Promotionsstudien und -verfahren vergeben werden. Dies ist beim DBA aus Großbritannien jedoch unstrittigerweise nicht der Fall. Mithin scheint hier lediglich ein unterschiedliches Begriffsverständnis vorzuliegen.

 

 

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vor 31 Minuten, Tom74 sagte:

Leider muss ich Ihnen widersprechen, da die KMK im gleichen Beschluss auf S. 2 folgendes schreibt:

 

"Dies gilt nicht für Doktorgrade, die ohne Promotionsstudien und -verfahren vergeben werden (so genannte Berufsdoktorate) und für Doktorgrade, die nach den rechtlichen Regelungen des Herkunftslandes nicht der dritten Ebene der Bologna-Klassifikation der Studienabschlüsse zugeordnet sind. Die gleichzeitige Führung beider Abkürzungen ist nicht zulässig."

 

D. h. also, dass die KMK bei der Begriffsdefinition von so genannten Berufsdoktoraten davon ausgeht, dass diese ohne Promotionsstudien und -verfahren vergeben werden. Dies ist beim DBA aus Großbritannien jedoch unstrittigerweise nicht der Fall. Mithin scheint hier lediglich ein unterschiedliches Begriffsverständnis vorzuliegen.

 

 

 

Ihrem Zitattext direkt voraus geht aber: "Inhaber von in einem wissenschaftlichen [!] Promotionsverfahren erworbenen Doktorgraden, die in den in Ziff. 1 bezeichneten Staaten oder Institutionen erworben wurden, können anstelle der im Herkunftsland zugelassenen oder nachweislich allgemein üblichen Abkürzung gem. Ziffer 1 des Beschlusses vom 14.04.2000 wahlweise die Abkürzung „Dr.“ ohne fachlichen Zusatz und ohne Herkunftsbezeichnung führen."

 

Die im Dokument enthaltenen Erläuterungen - die zur Umsetzung des Textes dienen - machen die Unterscheidung klarer: "In diese Regelung einbezogen sind jedoch nur solche Doktorgrade, die aufgrund eines wissenschaftlichen [!] Promotionsverfahrens erworben wurden. So genannte „Berufsdoktorate“ und Doktorgrade, die nach den rechtlichen Regelungen des Herkunftslandes nicht der dritten Ebene der Bologna-Klassifikation der Studienabschlüsse zugeordnet sind, sind somit nicht erfasst, für sie gilt Ziff. 1 (Originalform ohne Herkunftszusatz)."

 

Dass ein DBA und andere Berufsdoktorate ohne irgendwelche "Promotionsstudien und -verfahren" verliehen werden, behauptet ja niemand. Der Doktortitel ist bei uns aber nun mal an eine wissenschaftliche Ausrichtung und Verfahrensweise gekoppelt. 

 

Und dass es sich beim englischen DBA um ein solches Berufsdoktorat handelt, verrät halt die Zuordnung seitens der QAA selbst: Pro­fes­sional and practice-based (or prac­ti­tioner) doctorates Pro­fes­sional doctorates

 

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vor einer Stunde, stefs sagte:

1) Doctor of Business Administration (wie UK) - Professional Doctorate (wie UK) - Dauer 3 - 3 Jahre (wie UK, was ja übrigens in UK fast überall länger dauert...) - Klasse D1 - Australien. Ach so.

 

2) Doctor of Business Administration - Klasse D1 - Liberia. Äh, wie jetzt, Liberia?

 

Gleichnamige Abschlüsse anderenorts (Australien, Liberia, ...) müssen doch wohl nicht des Namens wegen gleichartige Abschlüsse zu denen in UK sein - aufgrund welcher Logik denn...? Sie können durchaus wissenschaftliche Promotionsabschlüsse bedeuten.

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Eigentlich hatte ich mich ja schon hingelegt, aber jetzt werde ich doch noch mal wach :)

 

Entschuldigung, nun wird doch bitte nicht ernsthaft argumentiert, dass DBA-Programme an leading global universities mit Triple-Akkreditierung wie Bradford ("doctoral degree is as academically rigorous as a PhD") oder Bath - REF 2014 Rank 8 - "(the programme is at the same academic level as a PhD, e.g. regarding the expectation of original enqiury and contribution to knowledge, rigor, validity and conceptual underpinning") keine WISSENSCHAFTLICHEN Promotionsverfahren sind. 

 

Man kann ja unterschiedlicher Meinung sein, kein Problem. Aber das ist jetzt ein Spaß? Sonst brauche ich doch mal einen Gin. B)  

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Eine interessante, merkwürdige und politisch brisante Entscheidung:

(Vorweg  FYI  Wikipedia ist keine fundierte wissenschaftliche Zitierquelle, jedoch für ein Forum sehr gut geeignet)

A) ZAB – KMK steht auch für die Wissenschaft

Wissenschaft bezeichnet somit ein zusammenhängendes System von Aussagen, Theorien und Verfahrensweisen, das strengen Prüfungen der Geltung unterzogen wurde und mit dem Anspruch objektiver, überpersönlicher Gültigkeit verbunden ist.“ (https://de.wikipedia.org/wiki/Wissenschaft)

Wenn ZAB - KMK für Wissenschaft steht, muss diese auch das System objektiver Gültigkeit anerkennen und kann somit nicht einerseits den DBA anderer Staaten (Australien, Liberia, USA,....) als D1 Klassifizierung weiter gelten lassen und andererseits nur aus ‚wirtschaftlichen’ und nicht wissenschaftlichen Überlegungen den DBA aus dem Vereinigten Königreich als PGS einstufen.

B) Die Begründung es sei ein Berufsdoktorat, nur weil es als Professional Doctorat in QAA bezeichnet wird, ist eine völlig absurde Annahme, Fehlinterpretation und komplett falsche (rein wortwörtliche) Übersetzung. Dies wäre leicht in allen Unterlagen nachzulesen gewesen.

„Sog. "Berufsdoktorate" sind Doktorgrade, die z. B. in den USA mit dem Abschluss des Studiums (Examens) ohne zusätzliche Promotionsleistung vergeben und in Deutschland nur in der Originalform (ohne Herkunftszusatz) geführt werden dürfen.“ (https://de.wikipedia.org/wiki/Kategorie:Berufsdoktorat)

Professional Doctorate heisst aber nicht, dass dieses dem Berufsdoktorat gleichzusetzen ist, da das DBA Studium in Great Britain eine Forschungsaufgabe und ein wisssenschaftliches Promotionsverfahren voraussetzt. Dies würde nur gelten, wenn lediglich ein Studium absolviert werden würde ohne Forschung und Dissertation!!!

Das heisst: Der DBA zielt tendenziell mehr in Richtung der angewandten Forschung denn der rein theoretischen Forschung wie der PHD - vor Allem in der Erarbeitung der Dissertation!

Research doctorates are awarded in recognition of academic research that is (at least in principle) publishable in a peer-refereed academic journal. Generally, earning a research doctorate requires successful completion of a specific coursework regimen. The best-known research degree, in the Anglosphere, is that of Doctor of Philosophy (Ph.D., or D.Phil.[12] as it is abbreviated at the University of Oxford)[13] awarded in many countries throughout the world. Other research doctorates are Doctor of Education (D.Ed.), Doctor of Arts (D.A.), Doctor of Musical Arts (D.M.A.), Doctor of Professional Studies, Doctor of Social Science (D.S.Sc.), Doctor of Business Administration (D.B.A.), Doctor of Management (D.Mgt.), Doctor of Information Security (D.I.S.), various doctorates in engineering, such as the US Doctor of Engineering (D.Eng.)[14] (also awarded in Japan and South Korea), the UK Engineering Doctorate,[15] the German engineering doctorate Doktor-Ingenieur (Dr.-Ing.) and the German natural science doctorate Doctor rerum naturalium (Dr.rer.nat.).“ (https://en.wikipedia.org/wiki/Doctorate)

Das heisst, der zum Beispiel Dr. rer.soc.oec.  oder der Dr. rer.nat. wären auch Berufsdoktorate, weil diese sich mit der Praxis beschäftigen und dort ihre Forschungsgebiete liegen. Nach dieser Aktion müsste exakterweise die KMK alle Doktorate abschaffen oder abstufen, die nicht dem Zwecke der theoretischen, wissenschaftlichen Forschung an Universitäten oder anerkannten Forschungseinrichtungen dienen.

C) Abgesehen von den falschen Kriterien birgt dies auch eine politische Dimension: Diese Entscheidung ist in Zeiten von Diskussionen wie dem Austritt von Grossbritannien aus der EU usw. total kontraproduktiv und provoziert die ‚Engländer’ in hohem Masse! Die ZAB hat, wie bereits erwähnt wurde, lediglich ein Vorschlagsrecht, das die Länder exekutieren oder eben auch nicht. Kaum auszudenken, wenn nun die einzelnen Ministerien der Länder sich dieser Meinung anschließen und dann die Universitäten Great Britains auftreten, die im Übrigen weit höheres Ranking als die deutschen Universitäten haben, und diese Entscheidung über die EU-Gerichte anfechten!!! Alleine der mediale Lärm, der wiederum auf ‚Deutschland’ gesamt zurückfällt, der Hochmut, der uns wiederum pauschal unterstellt werden würde, usw. – es stellt sich für mich so dar, dass sich die Autoritäten der ZAB diese Entscheidung nicht wirklich wissenschaftlich und politisch fundamentiert, mit allen möglichen Wirkungen, überlegt haben!

Ob diese Entscheidung, falls dies die Länder D exekutieren würden,  EU-konform ist, wage ich zu bezweifeln und ich hoffe wir erleben nicht eine weitere mediale Diskussion ähnlich wie die der Autobahnmaut!!!

 

Ich befürchte ZAB – KMK hat nicht im Sinne der deutschen Wissenschaft ‚kritisch gewürdigt’, sondern sehr kurzsichtig aus ‚wirtschaftlichen’ Überlegungen gehandelt!

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Ich habe in meinem vorherigen Beitrag versucht, die von meinem Vorredner "Schubert" unter Punkt b ) aufgeführte Argumentation in einer - nennen wir es mal: kompromissvolleren Darstellung - zum Ausdruck zu bringen.

 

Eine Herabstufung des DBA's aufgrund einer angeblich fehlenden Wissenschaftlichkeit finde ich auch sehr fragwürdig.

 

Letztendlich muss aber zunächst die Begründung der KMK  abgewartet werden.

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