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Kommentare zu Blogbeiträgen von SirAdrianFish
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Ich brech' zusammen...
... just in diesem Moment habe ich vom Forderungsmanagement der IUBH per E-Mail eine Zahlungserinnerung für Januar 2017 erhalten. Es ist ja nicht so, dass die IUBH nicht den Betrag für das FlexLearning monatlich per Einzugsermächtigung vom Konto abbucht...
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Der Sachverhalt wurde so gelöst, wie ich es vermutet/erwartet hatte.
Je mehr ich darüber nachdenke, umso mehr ärgert mich der Umgang des Studierendensekretariates mit dem Thema. Allerdings läuft das Ganze auf eine einzelne Person heraus, mit der es scheinbar immer wiederkehrend, zu Missverständnissen kommt.
Ich habe das Thema für mich allerdings inzwischen ad acta gelegt.
Es macht allerdings zukünftige Entscheidungen in Bezug auf die Belegung von weiteren Modulen oder ggf.doch mal eines Bachelor-Studiengangs, nicht einfacher.
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Zitat
Prokastination
Ich liebe diesen Begriff. Nachdem ich mir zweimal dessen Bedeutung ergoogeln musste, lässt er mich momentan nicht mehr los und hat sich regelrecht ins Gedächtnis eingebrannt.
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Alles gut. Richtig durchgestartet bin ich erst zum Anfang des Jahres.
Ich denke mal, dass sich der Sachverhalt in den nächsten Tagen klären wird, bin aber auf alles vorbereitet, soweit man sich eben auf alles vorbereiten kann.
Bzgl. der Art der Kündigung sprichst du einen interessanten Punkt an. In den AGBen steht hierzu "Hier muss die Kündigung schriftlich erfolgen gesprochen". Allgemein wird hierunter wohl Brief/Fax + Unterschrift verstanden. Das wäre allerdings schon sehr unseriös wenn man, nach drei Kündigungsbestätigungen per E-Mail, plötzlich eine andere Form der Kündigung einfordern würde.
Warten wir es ab, es bleibt spannend.
Nachtrag:
Strittig ist nicht, ob, sondern zu wann ich gekündigt habe - Ende März oder Ende Juni 2017.
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05.06.2016 | Vertragsbeginn (lt Vertrag)
22.12.2016 | Kündigung meines lfd. Vertrages per E-Mail zum "nächst möglichen Zeitpunkt"
27.12.2016 | Bestätigung der Kündigung des Vertrages durch Mitarbeiter B, ohne Angabe eines entsprechenden Zeitpunktes per E-Mail
06.02.2017 | Anfrage bzgl. Kündigungsbestätigung per E-Mail
07.02.2017 | Bestätigung der Kündigung mit Wirkung zum 31.03.2017 durch Mitarbeiterin A per E-Mail
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Zitat
Am Ende bleibt jetzt noch eine Frage: Warum lächelt Mona-Lisa?
In der heutigen Zeit wird leider viel zu wenig gelächelt und gelacht. Schön, wenn ihr über die lange Zeit noch zum lächeln zumute ist.
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Zitat
Was allerdings bestens funktioniert, ist die pünktliche Abbuchung der monatlichen Modulgebühren in Höhe von € 39,00 - obgleich ich nicht ersehen kann, ob diese Erhebung nun für die alten oder neuen Module gilt.
Hatte ich heute eigentlich die Absicht, umgehend eine Rückbuchung zu veranlassen, habe mich dann aber heute Abend dazu entschlossen, den diplomatischen Weg zu gehen und habe mein Anliegen erst einmal per E-Mail dargelegt.
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Nein, weder auf Clix, noch auf der andere Plattform, dessen Namen mir gerade entfallen ist. Allerdings habe ich mit meinen Anmeldedaten noch Zugriff auf die beiden Plattformen, was eigentlich, aufgrund meiner Kündigung, nicht zwingend sein sollte.
Ursprünglich wollte ich mich erst nach vollzogener Kündigung und mit etwas Zeitversatz anmelden, um genau diese Probleme zu umgehen. Man lernt halt nie aus.
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Kopf hoch und nach vorne schauen, diese Stolpersteine gehören dazu, rütteln wach und machen einem Bewusst, dass man nicht unverwundbar ist.
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Hier nochmal ein Video zum Thema "Texteingabe"
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vor einer Stunde, Vica schrieb:
Vorlesungen freitags 14-22 Uhr und samstags 9-22 Uhr.
Was für ein Unsinn. Wer soll denn da noch aufnahmefähig sein. Das widerspricht jeglicher Erfahrung und Forschung zum Thema Lern- und Aufnahmefähigkeit. Gerade im psychologischen und sozialen/sozialpädagogischen Bereich sollte man hierbei etwas mehr Fingerspitzengefühl zeigen.
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@Aramon Danke.
Ja klar, fragen ist erlaubt und erwünscht.
Um neue Module belegen zu können, muss man erst das FlexLearning-Programm kündigen und dann neu abschließen. So wurde mir das Ganze, unabhängig von einander, von zwei Mitarbeitern der IUBH schriftlich per E-Mail - oder war es einmal mündlich? - erklärt. Welchen Sinn das hat, habe ich nicht verstanden, aber an der IUBH verstehe ich so einiges nicht. Inzwischen tendiere ich dazu nicht mehr zu fragen, sondern es stillschweigend zu akzeptieren und meine Schlüsse daraus zu ziehen.
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Zitat
Ich weiß ja, dass Eigenlob stinken soll, aber...
...ich bin so stolz auf mich!
Das darfst du auch, lass es müffeln...
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vor 8 Stunden, der_alex schrieb:
Vierteilen, teeren & federn zur Strafe
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vor 21 Stunden, Aimi McKay schrieb:
Ich habe ein extrem gutes Gedächtnis.. Wenn ich etwas lese kann ich das problemlos jederzeit wieder abrufen.
Beneidenswert...
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Ich muss gestehen, das ich schon vom Lesen deines Blogeintrags ganz außer Puste bin... vielleicht zwischendurch mal einen Gang zurückschalten und durchatmen?
Behältst du denn auch das die Speed-gelesenen Texte und kannst den Inhalt im Rahmen von Klausuren wiedergeben?
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Derzeit läuft der Virenscanner von Microsoft. Auf meinem Haupt-Notebook habe ich Avira in der Freeware-Version laufen.
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Ja, es gibt diverse Themen, die mich interessieren. Im nächsten Durchgang, evtl. ab 01.04.2017, wird es Statistik (vermutlich einschließlich Klausur) + ein weiteres Fach werden. Bei letzterem bin ich noch unschlüssig.
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Am 21.01.2016 at 13:57 , maddes86 schrieb:
Bei mir war vermutlich mehr der Inhalt und die Idee zur "Rückzahlung" der Unterstützung ausschlaggebend.
Wie sah denn die Idee zur "Rückzahlung" der Unterstützung aus?
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Ja, wobei das noch eines der besseren Machart ist - auch wenn im Video nicht wirklich deutlich wird, was eigentlich die Botschaft sein soll. Aber vergibt die IUBH auf Grundlage eines solchen Videos wirklich ein Stipendium im Wert von mehreren tausend Euro?
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Hast du einen Virenscanner darauf installiert? Ggf. kann die Installation eines anderen Wunder wirken - oder zumindest mal dessen Einstellungen kontrollieren.
Der Adobe DC gehöret allerdings auch nicht zu den schlanken und ressourcenschonenden Gesellen unter der Sonne.
Eine Klärung ist erfolgt,...
in IUBH | FlexLerning auf Bachelor Nivau als Alternative
Ein Blog von SirAdrianFish
Geschrieben
Die Forderung, ein Monatsbeitrag in Höhe von € 39,00 aus dem Januar für das FlexLearning, ist tatsächlich berechtigt, wenn ich mal außer Acht lasse, dass meinerseits, eine Einzugsermächtigung erteilt wurde und bei den darauffolgenden Monaten auch funktioniert hat.