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Berufe für Wirtschaftspsychologie - Bezeichnung als Wirtschaftspsychologe


Arnold Ruge

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Zitat

Mit Urteil vom 20. Juli 2017 bestätigte das OLG München(AZ 6 U 4436/16) die Auffassung von Jack Nasher. Gekippt wurde dagegen die im Artikel geschilderte Ansicht des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP), nach welcher die Bezeichnung 'Wirtschaftspsychologe' nur verwenden durfte, wer über ein Diplom oder einen Bachelor- mit zusätzlichem Masterabschluss in Psychologie verfügte. Wer Wirtschaft mit Psychologie studiert hat, darf sich von nun an also Wirtschaftspsychologe nennen.

(http://www.focus.de/wissen/experten/nasher/titel-und-welche-rolle-sie-spielen-wer-darf-sich-eigentlich-psychologe-nennen_id_4616430.html)

 

 

Und:

 

Zitat

Das Ergebnis ist das einzige Grundsatzurteil, das es jemals in dieser Sache gab, und es stellte klar: „Der Begriff ‘Psychologe' ist sprachlich verwandt mit einer Reihe ähnlich gebildeter Begriffe, die - wie etwa der des Philologen, Theologen, Pathologen, Sinologen usw. – ausschließlich für akademische Berufe gebräuchlich sind.“ Der BGH hat festgestellt, dass ein „akademisches Studium“ vonnöten ist, um sich ‚Psychologe’ zu nennen.

 

Also dürfte man sich auch mit "nur" einem Bachelor schon "Psychologe" nennen. Denn da hat man auch ein akademisches Studium abgeschlossen.

 

 

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Ich habe versucht, das Urteil mal zu lesen. Ist mir dann auch nicht zur Gänze gelungen. 

 

Und auch wenn ich durchaus sehe, dass hier Grundsätzliches zum Thema Wirtschaftspsychologe und das Tragen der Bezeichnung gesagt wurde, darf man nicht vergessen, dass es auch um den speziellen Fall ging.

 

Der BDP hat den Standpunkt vertreten, Wirtschaftspsychologe dürfe sich nur nennen, wer Psychologie studiert hat - und zwar in vollem Umfange. Ein irgendwie geartetes Bindestrichstudium oder - wie im vorliegenden Fall- Magister-artium-Nebenfachstudium gelte nicht.

 

Und dem widerspricht das OLG. In welchem Umfang man Psychologie studiert haben muss, um sich Wirtschaftspsychologe zu nennen, kann der BDP nicht einfach so festlegen. Dass aber ein abgeschlossenes (Wirtschafts) Psychologie-Studium vorhanden sein muss, wurde nochmal betont. 

 

Allerdings kann ich nicht erkennen, dass sich das Urteil auch auf die Bezeichnung 'Psychologe' auswirken würde.

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Ich bin ob dieser ganzen Diskussion über Berufsbezeichnungen ziemlich überrascht. Ich bin der Meinung, dass hier seitens des Berufsverbandes in die falsche Richtung geschossen wird. Wenn man verhindern will, dass sich jemand erst nach einem bestimmten Abschluss als etwas bezeichnen darf, sollte man bereits bei den Studiengängen und Abschlüssen differenzieren.  

Wenn jemand ein Studium abschließt, welches die Bezeichnung Psychologie im Namen trägt, sollte er sich auch so bezeichnen dürfen. Wenn jemand ein Wirtschaftpsychologiestudium erfolgreich abschließt, ist er genauso Wirtschaftspsychologe, wie ein Wirtschaftsingenieur, Wirtschaftsinformatiker oder Wirtschaftspädagoge nach dem entsprechenden Abschluss sich als solcher bezeichnen darf. Alles andere wäre Betrug am Studierenden. Wozu sollte er einen bestimmten Abschluss machen, wenn er die Bezeichnung dieses Abschlusses nicht führen darf?   

 

Hier sollten sich die Berufsverbände doch eher mit den Hochschulen und ihren Studiengängen auseinandersetzen. Gerade nach der Bolognareform, ist es doch nur richtig und fair, dass ein berufsqualifizierender Abschluss auch als solcher behandelt wird. Dann muss man eben die Abschlussbezeichnung ändern, wenn man stärker differenzieren will. Bei Rechtsanwälten und Lehrern ist dies doch auch gut geregelt. Ein ll.B oder ll.M ist eben kein Rechtsanwalt aber ein Wirtschaftsjurist, ein Wirtschafts- oder Sozialpädagoge kein Lehrer.  

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vor 9 Stunden, psychodelix schrieb:

Wie soll ich mich denn nennen, wenn ich einen Bachelor in Psychologie abgeschlossen habe und es als erster berufsqualifizierender Abschluss gilt und es viel zu wenig Masterplätze gibt? 

 

Da schweigt der BDP sich noch aus. :thumbdown:


Ich hatte mal nach ewigen Recherchen herausgefunden, dass man sich dann wirklich nur Bachelor of Science nennen "darf". Finde aber die Quelle leider nicht mehr.

Ich schreibe in Bewerbungen oder auf Bögen, wo ich gefragt werde, immer "Bachelor of Science (Psychologie)". Letzteres ist glaube ich dem BDP auch nicht so recht, aber BSc alleine ist mir viel zu ungenau und es entsteht ja für keinen ein Nachteil. 

LG

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Über Frau Bärbel Schwerfeger wurden hier im Thema verschiedene Meinungen geäußert und auch Tatsachenbehauptungen aufgestellt. Ich habe sie daher über die Diskussion informiert und ihr die Möglichkeit gegeben, eine eigene Stellungnahme zu veröffentlichen, welche ich nun erhalten habe:

 

Zitat

Nasher hat ein Magister-Studium in Philosophie mit dem zweiten Hauptfach Psychologie an der Universität Trier abgeschlossen. Dabei bestätigt die Universität Trier, dass sich dieses Magister-Studium in Philosophie mit 2. Hauptfach Psychologie NICHT als „Psychologie-Studium“ bezeichnen lässt. Zudem heißt es über den damaligen Magister-Studiengang: „Philosophie und Psychologie werden nicht zu je 50 Prozent studiert. Studiert wird primär Philosophie. Von der Psychologie wird nur ein sehr kleiner Teil studiert, nämlich nur zwei von sieben Grundlagenfächern. Anwendungsfächer (Klinische, Pädagogische, Arbeits-, Betriebs- und Organisationspsychologie) können überhaupt nicht studiert werden. Das Studium des 2. Hauptfaches unterscheidet sich lediglich in der Anzahl der verlangten Seminarscheine vom Nebenfachstudium. Insbesondere qualifiziert das Studium des 2. Hauptfaches in keinster Weise zu einer beruflichen Tätigkeit als Psychologin/Psychologe!“
 
Weil Nasher sich unter anderem als der "meistgelesene Wirtschaftspsychologe Kontinentaleuropas" bezeichnet hat, hatte ihn der BDP wegen Irreführung über seine Befähigung (Wettbewerbsrecht) verklagt und in 1. Instanz gewonnen.  
 
Das OLG kam nun zu dem Schluss, dass sein Philosophie-Studium zum Psychologie-Studium mutiert ist und Nasher daher über ein abgeschlossenes Psychologie-Studium verfügt.
 
Nasher hat auch kein Wirtschaftsstudium abgeschlossen. Er hat keinen "Master in Management", wie er stets behauptet, sondern einen "Master in Management Research". Das ist kein klassisches Wirtschaftsstudium, sondern eine Art Vorbereitungsstudium für Kandidaten, die einen PhD anstreben und vermittelt die dafür notwendigen empirischen und theoretischen Forschungsmethoden.
 
Bei dem Fall geht es um die Berufsbezeichnung als „Wirtschaftspsychologe“ und nicht um einen akademischen Titel.
Laut Auskunft der KMK ist nur das Führen des akademischen Titels erlaubt, also Bachelor/Master of Science/Arts. Die KMK schreibt: „ Nach den hochschulrechtlichen Regelungen aller Länder gilt der Grundsatz, dass Hochschulgrade ausschließlich in der Form geführt werden dürfen, in der sie ausweislich der Urkunde verliehen worden sind. Auf Visitenkarten oder Briefköpfen usw. kann ein ergänzender Hinweis auf den absolvierten Studiengang bzw. die Fachrichtung entsprechend der Bezeichnung auf dem Zeugnis oder der Abschlussurkunde aufgenommen werden.
Im Übrigen betrifft die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen dem Namen die Bezeichnung „Psychologe“ oder „Wirtschaftspsychologe“ hinzugefügt werden kann, die Führung von Berufsbezeichnungen, für die die Kultusministerkonferenz nicht zuständig ist.“
 
Das bestätigt auch Olaf Bartz, Geschäftsführer des Akkreditierungsrates: „Bei der Akkreditierung geht es um die Führung eines akademischen Grades, das Führen von Berufsbezeichnungen ist nicht Gegenstand der Akkreditierung.“
 
Sollte das Urteil Bestand haben, kann sich jeder als „Wirtschaftspsychologe“ bezeichnen, auch wenn er - wie Nasher - kein Psychologie-Studium und kein Wirtschaftsstudium abgeschlossen hat. Auch Absolventen eines Bachelors in Psychologie/Wirtschaftspsychologie ständen daher künftig im Wettbewerb mit "Wirtschaftspsychologen" ohne ein entsprechendes Studium.
 
Laut Auskunft des BDP werden rechtliche Schritte gegen das Urteil geprüft und es wird daran gearbeitet, eine Revision beim BGH herbeizuführen.
 
Die Autorin ist Diplom-Psychologin und Journalistin und hat mehrfach über den Fall Nasher berichtet. Mit dem oben genannten Verfahren hat sie jedoch nichts zu tun und sie ist auch kein Mitglied des BDP.

 

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vor 18 Stunden, psychodelix schrieb:

Wie soll ich mich denn nennen, wenn ich einen Bachelor in Psychologie abgeschlossen habe und es als erster berufsqualifizierender Abschluss gilt und es viel zu wenig Masterplätze gibt? 

 

Da schweigt der BDP sich noch aus. :thumbdown:

Psychologie-Bachelor/-Bachelorette oder auch einfach nur Psychologische/r Berater/in  vielleicht. Ich finde es krass, dass ein privater Verband diktieren kann und jetzt auch offiziell darf, wer Psychologe ist und wer nicht. Eigentlich sollte der Staat das Regeln.

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