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Staatliche Anerkennung BA Soziale Arbeit durch 100 Tage Praktikum: wie zu organisieren?


KK2018

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Durch landespezifische Gesetzgebung wird in manchen Bundesländern die staatliche Anerkennnung als Sozialpädagogin, Sozialarbeiterin verliehen, sofern das Studium eine intergrierte Praxisphase von 100 Tagen enthält. Meine Frage/Sorge nun: Wie kann ich, wenn ich berufstätig bin, 100 "freie" Tage am Stück aufbringen? Gibt es hierzu Erfahrungswerte bzw. Wissen dazu, welche Möglichkeiten es innerhalb des Fernstudiums BA Soziale Arbeit gibt, diese Leistung berufsbegleitend (bspw. die 100 Tage in mehrere Etappen) zu erbringen??? Danke und Gruß, Katharina

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Der Arbeitsmarkt für Sozialpädagogen und Sozialarbeiter ist ja zur Zeit ausgesprochen gut. Wenn also das Praktikum nicht mitten im Studium stattfinden muss, sondern ans Ende angehängt werden kann, dann könnte man ja seinen bisherigen Job kündigen, das Praktikum machen und anschließend mit ein bisschen Glück an der Praktikumsstelle einen neuen Arbeitsvertrag erhalten.

 

Ansonsten bleibt die Möglichkeit, mit dem Arbeitgeber über einen unbezahlten Urlaub zu verhandeln.

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Vielen Dank für diese erste Reaktion!
Ich denke tatsächlich ausschließlich an die Bundesländer, in denen eine IM STUDIUM integrierte Praxisphase von 100 Tagen vorgeschrieben ist (also nicht die postgraduale Variante). In diesem Fall erscheint mir perönlich eine Kündigung mitten im Studium und noch vor Abschluss des BA sehr riskant wenn nicht gar unmöglich. Welche Auswege und Erfahrungen gibt es hierzu? ich freue mich auf weitere Kommentare :-)

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Bin zwar nicht aus diesem Bereich, aber müssen die 100 Tage an einem Stück absolviert werden?

 

Wenn man ein Bachelorstudium ansieht, dauert dieses ja 3,5 Jahre.

 

Dann wären es ca. 28 Tage im Jahr.

 

Vielleicht könnte man dann ja mit den 10 Tagen Bildungsurlaub arbeiten und ggf. den Rest unbezahlt, bzw. sich mit Überstunden hereinarbeiten, wenn man nicht seinen Urlaub opfern möchte.

 

 

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Es kommt dabei unter anderem auf die jeweilige Hochschule und die dortige Studienordnung an. 

 

Geht es denn hier schon um einen konkreten Anbieter?

 

Häufig ist es möglich, das Praktikum aufzusplitten, vorausgesetzt es lässt sich eine passende Stelle finden.

 

Oder vielleicht auch, es in Teilzeit durchzuführen, dann halt länger als 100 Tage. 

 

Viele Studierende sind auch schon in einer passenden Branche tätig oder verändern sich bereits während des Studiums in diese Richtung, so dass dann oft die berufliche Tätigkeit angerechnet werden kann, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (das kann zum Beispiel ein Praktikumsbericht sein oder auch die Betreuung durch einen staatlich anerkannten Sozialarbeiter, aber auch bestimmte inhaltliche Anforderungen - auch hier kommt es wieder auf den Anbieter an, um den es geht).

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Es geht ja bei Praktika zur staatlichen Anerkennung nicht nur darum, dass man irgendeine Tätigkeit nachweist. Es gab mindestens mal Zeiten, in denen so etwas wie "Praxisanleitung" gefordert wurde und zwar durch Sozialarbeiter/Sozialpädagogen. Denn man soll ja etwas lernen in dieser Zeit - reflektiertes Handeln im beruflichen Kontext.

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Meine Güte nochmal, da wird einem ja Angst und Bange...

 

Zum einen fällt die intergrierte Praxisphase ja nicht irgendwann im laufe des Studiums ganz plötzlich und unerwartet vom Himmel - diese Fragestellung hätte man also auch durchaus vor beginn des Studium klären können. Zum anderen wird von den Studiengangsabsolventen mit Abschluss des Studiums erwartet, dass diese in der Lage sind, ihr Klientel, vermutlich zumeist eher jüngere Menschen (Kinder, Jugendliche, Heranwachsende...), adäquat zu adressieren. Hierzu sind nun mal Praxisphasen, möglichst unter erfahrener Praxis- und Fachanleitung notwendig.  

 

Der Gestaltung des Praxisanteils darf also auch gerne etwas tiefer greifen, als mit einer Gruppe von Pfadfindern eine Schnitzeljagt zu organisieren. 

 

 

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