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Wirtschaftsrecht (LL.M. eoc.) - Erfahrungen


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Wie der beschriebene Studiengang in Kaiserslautern allerdings durch die Akkreditierung gekommen ist, scheint für mich fraglich.

Es werden nur 2 Klausuren (Vertragsrecht, Arbeitsrecht) geschrieben. Die Klausuren müssen nicht im "Gutachterstil" geschrieben werden. Der Anspruch an die Klausur ist nicht sonderlich hoch.

Zu den einzelnen Modulen müssen Hausaufgaben eingereicht werden, die auch mit Creditpoints belegt sind. Die müssen zwar bis zu einem gewissen Zeitpunkt eingereicht werden, doch wen interessiert es, ob ich die selbstständig ohne Hilfsmittel bearbeitet habe.

Woher ich mir ein Urteil erlauben kann?

Ich habe den Studiengang 1 Semester belegt. Hatte aber dann wegen Berufswechsel/Unlust abgebrochen.

Ich persönlich glaube nicht, dass jemand beruflich aus diesem Master grossen Nutzen ziehen kann. Wer jedoch an einer gewissen "Grundbildung" im juristischen Bereich interessiert ist, nicht viel Zeit investieren möchte, der ist dort richtig. Das Prüfungsniveau ist gering, die zu investierende Zeit auch.

Vergleichen kann man diesen Studiengang mit Hagen allerdings nicht. Dort ist es wirklich um Welten schwerer. Gutachterstil, viele + sehr schwere Klausuren, lange Zeit. In Hagen macht man zuerst den Bachelor, dann den Master. Und glaubt es mir, die Absolventen dort sind richtig fit. Das geht von der ZPO bis zur StPO u. nicht nur ein wenig BGB, HGB, ArbG.

Wer diesen Studiengang in Kaiserslautern halbwegs gescheit abschließen möchte, der braucht nicht mehr als 5-10 Stunden pro Woche zu investieren.

Was nutzt der schöne LL.M oec. aus Kaiserslautern, wenn man danach nix an Wissen draufhat. Wie schon einer meiner Vorredner ausgeführt hat. Mind. 50 % des zu vermittelnden Stoffes sind Gegenstand eines BWL-Studiums.

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@hotknife:

Grundsätzlich kann ich deine Wertungen über den Anspruch des Studienganges nicht abstreiten. Schließlich hat auch die Akkreditierungsagentur den Anspruch des Studiengangs als eher "mittelprächtig" bewertet, ihn gleichwohl noch als ausreichend angesehen (ich hatte mir mal den Bewertungsbogen der Agentur angesehen). Dennoch muss ich einige deiner Bemerkungen korrigieren:

1.) Nicht verwechseln sollte man den Gutachtenstil mit der Gutachtentechnik. Der G.-stil wird nicht verlangt, die G.-technik indes schon. Der G.-stil bezeichnet lediglich den Schreibstil (z. B. könnte, kann, muss, müsste), die G.-technik den Aufbau der Falllösung.

2.) Sicherlich sind 2 Klausuren sehr wenig. Den Anspruch einer einzelnen Klausur würde ich aber nicht so niedrig sehen, wie du es tust. In meinem Jahrgang sind z. B. ein Drittel bei der Vertragsrechtsklausur durchgefallen, der Durchschnitt lag bei 3,7. Wobei man von der Durchfallquote natürlich nicht immer auf den Anspruch schließen kann. Schließlich kann auch die Vorbereitung schlecht gewesen sein.

3.) Einsendeaufgaben gibt es so gut wie in jedem Fernstudium. Dabei können naturgemäß immer alle Hilfsmittel verwendet werden. Das würde ich jetzt nicht als mangelnden Anspruch dieses Studienganges werten. Auch wenn natürlich in manchem Modulen bei anderen Studiengängen noch zusätzlich Klausuren geschrieben werden müssen.

4.) Dass 50% des Stoffes bereits im Rahmen eine BWL-Studiums abgehandelt werden, halte ich für ein Gerücht. Ich habe BWL studiert und ich hatte in lediglich 2 von 15 Modulen Vorkenntnisse aus meinem Erststudium. Sicherlich ist das aber von Uni zu Uni unterschiedlich.

5.) Ich muss mind. 10 Std. pro Woche für das Studium investieren. Wenn einen der Ehrgeiz gepackt hat, dann will man die Einsendeaufgaben auch so gut wie möglich lösen. Und dann kostet das schon wirklich sehr viel Zeit, den Text mit der Gutachtentechnik zu schreiben und die Aufgabe umfassend zu lösen. Wer natürlich nach dem Motto "Hauptsache durchkommen" lernt, der wird auch mit weniger Stunden auskommen.

6.) Also ich persönlich lerne durch das Bearbeiten der Einsendeaufgaben erheblich mehr als durch das Pauken vor einer Klausur. Aber das ist natürlich individuell verschieden. Und ohne Frage gehören Klausuren zu einer akademischen Ausbildung dazu. Prüfungen muss man bei diesem Studiengang wirklich sehr wenig ablegen - das stimmt zugegebenermaßen! Letzlich kann man es aber niemandem verübeln, mit dem geringstmöglichen Einsatz an einen Masterabschluss zu kommen.

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Jan,

ist nur die Frage, ob man den akad. Grad oder das Wissen möchte. Sicher, ist ein Master-Abschluss einer Universität. Geh doch einmal ins Forum der Fernuni-Hagen u. lade Dir eine Klausur aus Hagen runter (wenn das noch geht), bzw. bitte jemanden Dir eine solche Musterklausur zu schicken. Dort im Forum gibt es auch einige fertige Juristen, bzw. mit abgebrochenem Staatsexamen. Alle geben zu, dass der Anspruch Hagen fast identisch mit dem Jurastudium ist. Ich finde es nicht o.k., dass sich die Leute dort durch den Bachelor + Master arbeiten müssen u. in Kaiserslautern gibt es den Master mit relativ wenig Einsatz.

Bei der BGB/Vetragsrechtklausur muß man sich aber anstrengen nicht durchzufallen. Das wurde/wird doch sowas von eingegrenzt im Seminar in Saarbrücken vorher. Gut ist jetzt bei mir auch schon wieder fast 3 Jahre her, vielleicht hat sich was geändert.

Ich bin für mich zur Erkenntnis gelangt, dass ich mit dem Teil wenig bis nichts in der Privatwirtschaft anfangen kann.

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Ohne Frage! Auch wenn ich die Anforderungen der FernU Hagen im Detail nicht kenne, bin ich mir sicher, dass der Anspruch höher ist - bei (auf dem Papier) gleichem Abschluss. Ich kann schon verstehen, dass das für "Frust" sorgen kann. Aber noch mal: Wo eine Lücke "im System" ist, da schlängeln sich die Leute auch durch. In meinen Jahrgang ist eine überdurchschnittliche Anzahl von Beamten, die durch den Master in den höheren Dienst rutschen wollen. Dieser Master ist für sie einfacher, als die Zugangsprüfung zum höheren Dienst.

Meine Motivation, das Studium aufzunehmen, war der akad. Grad. Damals wusste ich allerdings nicht, wie "niedrig" der Anspruch sein wird. Mittlerweile ist mir das Wissen, welches ich dort erwerbe, aber sehr wichtig geworden.

Bei allem Mäkeln über den Anspruch: Lernen tut man in dem Studiengang eine Menge, wenn man es denn zulässt. ;)

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  • 3 Wochen später...
schrieb boeser:

Meine Motivation, das Studium aufzunehmen, war der akad. Grad. Damals wusste ich allerdings nicht, wie "niedrig" der Anspruch sein wird. Mittlerweile ist mir das Wissen, welches ich dort erwerbe, aber sehr wichtig geworden.

Bei allem Mäkeln über den Anspruch: Lernen tut man in dem Studiengang eine Menge, wenn man es denn zulässt. ;)

Kurze Frage zu dem LL.M in Kaiserslautern und dem akademischen Grad:

Kann man mit dem Abschluß dann auch promovieren ? Gibt es da schon Erfahrungswerte und wenn ja, in welchen Bereichen promoviert wurde ?

Mich interessiert die DHV Speyer und dort dann a) oder c) denn B) wird ja wohl nicht gehen, oder ?

 

LG

Marta

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Wie hotknife schon sagt, erfüllt der Master natürlich die Voraussetzungen für eine Promotion. Allerdings ist das sehr abhängig von der Promotionsordnung der jeweiligen Universität. Wie es aussieht, kommt an der DHV Speyer nur a) oder c) in Frage. Da müsste man mal ggf. in die Promotionsordnung reinschauen, ob es Ausnahmeregelungen für c) gibt.

Es gibt auch Möglichkeiten den Dr. iur. an einer Präsenzuni zu machen. Allerdings nur in formaler Hnsicht. Erstes und zweites Staatsexamen sind dafür jedenfalls nicht an jeder Uni zwingend erforderlich.

Erfahrungswerte zur Promotion mit dem Master an der Tu KL werden sehr rar sein. Die ersten haben ihren Abschluss ja erst 2007 gemacht.

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Jan,

ist nur die Frage, ob man den akad. Grad oder das Wissen möchte. Sicher, ist ein Master-Abschluss einer Universität. Geh doch einmal ins Forum der Fernuni-Hagen u. lade Dir eine Klausur aus Hagen runter (wenn das noch geht), bzw. bitte jemanden Dir eine solche Musterklausur zu schicken. Dort im Forum gibt es auch einige fertige Juristen, bzw. mit abgebrochenem Staatsexamen. Alle geben zu, dass der Anspruch Hagen fast identisch mit dem Jurastudium ist. Ich finde es nicht o.k., dass sich die Leute dort durch den Bachelor + Master arbeiten müssen u. in Kaiserslautern gibt es den Master mit relativ wenig Einsatz.

Das ist sicher richtig, aber es gibt auch viele, die bereits eine Erstausbildung /Erststudium haben,insb. die ganzen Leute, die auf einer FH öffentliche Verwaltung waren und bereits als Beschäftigte / Beamte im gehoben Dienst arbeiten. Die suchen eben nach einer schnellen ! (TU Kaiserslautern = Zeitersparnis) Möglichkeit einen Abschluß einer Uni zu machen um damit vom gehobenen Dienst in den höheren Dienst zu gelangen.

Ich bin für mich zur Erkenntnis gelangt, dass ich mit dem Teil wenig bis nichts in der Privatwirtschaft anfangen kann.

Schon möglich, deshalb werden das auch viele aus dem öffentlichen Dienst machen um schnell und kostengünstig vom gehobenen in den höheren Dienst zu gelangen ....

LG

Marta

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Mal eine Frage: ich habe mir die Einsendeaufgaben mal angesehen - wie kommt ihr da im Gutachtenstil mit 5-10 Seiten aus???

Ausführlich in die Tiefe gehen kann das dann ja wohl nicht, oder?

Mit neugierigen Grüßen,

ulbiro

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