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Wirtschaftsrecht (LL.M. eoc.) - Erfahrungen


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Moin Junx (und Mädels)!

Bin gespannt auf Eure Erlebnisberichte!

Leider bin ich erst in der vergangenen Wochen auf den Trichter gekommen ein Fernstudium zu starten, so dass ich frühstens im nächsten Jahr starten kann. Bin Beamter des gehobenen Dienst (A12) in NDS und muss irgendwie meinen Hintern hochbekommen um weiter zu bekommen...

3 Studiengänge stehen bei mir ganz oben:

1. MPA Uni Kassel,

2. MPA HWR Berlin und

3. L.L.M in Kaiserslautern

Bin mir noch nicht ganz schlüssig was ich mache. Leider ist mein Abschluss (Dipl. Verwaltungsbetriebswirt) ziemlich mies, so dass ich mir bei Nr. 1 und 2 eher geringe Chance ausrechne angenommen zu werden. Wird denn beim LLM jeder angenommen? Kann mir jemand etwas zu den Chancen sagen tatsächlich in der höheren Dienst zu kommen? Hats jemand von Euch tatsächlich geschafft?

Besten Danke erstmal

Grüße Tituz

:D Das Wochenende rückt näher :lol:

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Wird denn beim LLM jeder angenommen?

Jeder, der die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt (mind. ein Jahr Berufserfahrung, wirtschaftswissenschaftl. FH- oder Uni-Abschluss), wird angenommen. Eine Zulassungsbeschränkung gibt es derzeit noch nicht. Außerdem kann man durchaus auch mit einem anderen als einem wirtschaftswissenschaftl. Abschluss zugelassen werden. Darüber wird dann aber gesondert entschieden.

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  • 2 Wochen später...

Hallo,

ich habe eine Frage in Sachen Zulassungsvoraussetzungen zum Fernstudium „Wirtschaftsrecht für die Unternehmenspraxis".

Ursprünglich wollte ich zur ersten Garde der Studenten gehören. Allerdings hatte ein Hirninfarkt gekoppelt an eine dreimonatige krankheitsbedingte Auszeit die Ursprungsplanung seinerzeit zunichte gemacht. Nach der Rückkehr in meinen Job war oberste Priorität, den dortigen Anspruch wieder zu erfüllen und die Nachwehen der Geschichte zu überwinden.

Gute 2 Jahre später bin ich wieder zu 100% hergestellt und kann mir darüber Gedanken machen, die Planungen mit Verzögerung doch noch umzusetzen. Die Einschreibefrist beginnt zwar erst im April 2010, da mein Arbeitgeber aber wohl das Studium zahlen wird, muss ich jetzt so langsam die internen Prozesse anschieben.

Kurz zu meinem Werdegang:

Ich bin Diplom Sozialarbeiter (was studientechnisch für eine Zulassung ausreicht), habe aber nach Beendigung des Studiums den Sprung in die fachfremde freie Wirtschaft gewagt und seit guten 10 Jahren vollzogen. Über IT-Unternehmensberatung bin ich bei meinem jetzigen Arbeitgeber gelandet und dort seit mehr als 7 Jahren für Compliance-Themen, sprich die Umsetzung relevanter regulatorischer Anforderungen rund um die IT und hierangekoppelte Unternehmensprozesse (also quasi alle ;)) mitverantwortlich.

So hat mich bspw. der Sarbanes Oxley Act des Herrn Bush lange beschäftigt, oder Themen rund um die GDPdU sowie Frameworks alá COSO, COBIT. Ferner Fragen rund um Lizenzmanagement etc.

Und genau hier dockt meine Frage an:

Entspricht das einer rechtsnahen Tätigkeit, welche den Zulassungsanforderungen genügt, oder sind hier Probleme zu erwarten?

Am Ende noch eine Aussage warum ich es tun will:

Mir geht es in erster Linie um den akademischen Grad. Ferner übersetze ich ja quasi Recht in die Unternehmenspraxis, interpretiere die hieraus resultierenden konkreten Anforderungen und organisiere deren Umsetzung in Projekten. Da möchte ich mich (auch wenn unsere Rechtsabteilung berät) breiter aufstellen.

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Und genau hier dockt meine Frage an:

Entspricht das einer rechtsnahen Tätigkeit, welche den Zulassungsanforderungen genügt, oder sind hier Probleme zu erwarten?

Das ist völlig unproblematisch. Eine formlose Bescheinigung deines Arbeitsgebers, in der steht, dass du dich mit Rechtsthemen beschäftigst, genügt.

Das wird nicht überprüft.

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  • 3 Monate später...

Hallo, ich bin nun seit Okt. 09 im 1. Semster - Ich finde es anspruchsvoll und zum Glück war mein 1. Studium sehr Jura-lastig - Subsumtion ist eine Sache die man können sollte - oder sich zumindes schnell aneignen sollte - und es ist wirklich ne Menge zu lesen (Wobei die Skripte nicht immer gut sind (Das ist aber wie immer subjektiv zu bewerten) und man daher meiner Meinung noch einige andere Quellen anzapfen muss. Ansonsten ist die Betreuung super und das ist gerade in einem Fernstudiengang wichtig!!! Ich bin auf die erste Klausur gespannt. Dazu muss ich die Verlängerung für den Abgabetermin für ein Modul beantragen, da es ne ganze Menge ist!! Also meiner Meinung nach kein LL M "light" !!! wie einige das hier sehen

Viele Grüße

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@kuebernaut

Was hast Du denn vorher studiert? Als normaler Dipl. Verwaltungs(betriebs)wirt hat man sich natürlich auch mit dem Thema Recht auseinander gesetzt, trotzdem habe ich natürlich ein paar Bedenken...

Wahrscheinlich werde ich zum Oktober 10 einsteigen, da es mit meinem Favoriten Studiengang - MPA in Berlin - wohl nichts werden wird. Hoffentlich bekommt das mein angestaubtes Beamtenhirn noch alles hin :D

Beste Grüße

Tituz

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Hab an der FH Bund studiert - Dipl. Finazwirt (Zoll) - Da waren eigentlich alle Klausuren (außer BWL) im Gutachterstil abzuhandeln.

ICh meinte damit nicht, dass man das nicht schaffen kann - man muss, meiner Meinung nach aber schon einiges investieren.

Aber es ist auch zu schaffen wenn man will!!! (Das sag ich jetzt aber aus der Sicht eines Vaters mit 4 Kindern) was das ganze nochmals relativiert.

Ich weiß ja nicht wie es ist ungestört etwas zu lernen und wenn dann ist das nach einen Arbeitstag in den Abendstunden wo die Konzentration auch nicht mehr die Beste ist.

Es ist meiner Meinung nach eine gute Wahl mit dem DISC.

Ich hatte eine Zusaga aus Berlin (MPA) hab mich dann aber für die TU Kaiserslautern entschieden.

Gruß

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Am Gutchterstil habe ich mir Anfang des Erststudiums die Zähne ausgebissen, später hats aber ganz gut geklappt, insofern sollte ich das auch wieder hinbekommen....

Ich hoffe die gestellten Aufgaben auf der Arbeit lösen zu können. Privat hätte ich dafür absolut keine Zeit :-)

Eine Frage noch: Warum hast Du Dich gegen den MPA und für den LLM. entschieden? Arbeitsaufwand? Kosten? Perspektiven?

Beste Grüße

Tituz

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