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Wirtschaftsrecht (LL.M. eoc.) - Erfahrungen


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Hab mich für den ll m studiengang entschieden, da das von einer uni ist und nicht von einer fh . Da die formalen Voraussetzungen des hD ein abgeschlossenes Uni-Studium ist. Hatte auch mit dem mpa der GH-Kassel geliebäugelt.

Mal schauen ob die Wahl richtig war :-)

Viele Grüße

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Hmm, das wäre mir neu. (s.u.) Könnte aber durchaus sein, dass ein Uni-Abschluss einen höheren Stellenwert hat....

Die Entscheidung wird mir aber wahrscheinlich so oder so durch die Zugangsmöglichkeiten abgenommen....

Gruß Tituz

Ständige Konferenz der Innenminister Ständige Konferenz der Kultusminister

und -senatoren der Länder der Länder in der Bundesrepublik

Deutschland

Vereinbarung

„Zugang zu den Laufbahnen des höheren Dienstes durch Masterabschluss

an Fachhochschulen“

Beschluss der Innenministerkonferenz vom 07.12.2007

und der Kultusministerkonferenz vom 20.09.2007

...

I

Vorbemerkung

Innenminister- und Kultusministerkonferenz haben ihre Vereinbarung „Zugang zu Laufbahnen des höheren

Dienstes durch Masterabschluss an Fachhochschulen“ vom 24. Mai/6. Juni 2002 (Vereinbarung 2002) überprüft.

Sie stellen fest:

-Die studiengangbezogenen Akkreditierungen stellen derzeit im erforderlichen Umfang sicher, dass

Masterabschlüsse an Fachhochschulen die Bildungsvoraussetzungen für den höheren Dienst erfüllen.

Einer gesonderten Feststellung bedarf es insofern nicht mehr.

-Auf das vereinbarte Verfahren zur Vergabe des Zusatzes „Der Masterabschluss eröffnet den Zugang

zum höheren Dienst“ (Abschnitt B II der Vereinbarung 2002) kann daher verzichtet werden, solange

dieser Qualitätsstandard gewahrt wird.

Sie streben gemeinsam an,

-den Qualitätsstandard der studiengangbezogenen Akkreditierungen zu sichern

sowie

-bei Entwicklung und Einführung eines Akkreditierungswesens für Qualitätssicherungssysteme der

Hochschulen (Systemakkreditierung) denselben Qualitätsstandard zu erreichen.

...

- 2

Zur Verwirklichung dieser Ziele schließen sie folgende Vereinbarung:

II

1.

Dem Akkreditierungsrat gehört weiterhin ein Vertreter der Dienstrechtsseite als Vertreter der Berufspraxis

an. Die Kultusministerkonferenz wirkt darauf hin, dass ihm wie den anderen Mitgliedern des

Akkreditierungsrats das Recht eingeräumt wird, sich im Verhinderungsfall durch eine andere Person

mit Stimmrecht vertreten zu lassen.

Die Kultusministerkonferenz wird den Qualitätsstandard der studiengangbezogenen Akkreditierungen

von Master-Studiengängen an Fachhochschulen bezüglich der Bildungsvoraussetzungen für den öffentlichen

Dienst wahren. Auf Antrag eines Landes wird in Verfahren zur Akkreditierung laufbahnrelevanter

Master-Studiengänge an Fachhochschulen in diesem Land ein Vertreter der Dienstrechtsseite als

Gutachter für die Berufspraxis bestellt. Ein Land, das von dieser Möglichkeit Gebrauch machen will,

teilt dies dem Sekretariat der Kultusministerkonferenz bis spätestens 30.06.2008 mit.

Die Kultusministerkonferenz wird die Dienstrechtsseite auch außerhalb des Akkreditierungsrats bei

Entwicklung und Einführung der Systemakkreditierung beteiligen. Kultus- und Innenministerkonferenz

wirken gemeinsam auf eine Ausgestaltung der Systemakkreditierung hin, die bezüglich der Bildungsvoraussetzungen

für den höheren Dienst den gegenwärtigen Qualitätsstandard der studienbezogenen

Akkreditierung wahrt. Im Hinblick darauf bedarf die Einführung der Systemakkreditierung des Einvernehmens

mit der Innenministerkonferenz.

Die Innenministerkonferenz wird unter diesen Voraussetzungen die Masterabschlüsse in akkreditierten

Studiengängen an Fachhochschulen dem höheren Dienst zuordnen.

2.

Diese Vereinbarung tritt am 01.01.2008 in Kraft. Sie kann auf Wunsch der Innen- oder der Kultusministerkonferenz

jederzeit überprüft werden. Die Vereinbarung ersetzt die Vereinbarung 2002.

...

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  • 1 Monat später...

Ich meine auch, dass seit der Akkreditierung auch ein FH-Master für den höheren Dienst reicht.

Gibt es schon Erfahrungen, wieviel auf diesem Weg den Aufstieg geschafft haben?

Wird es im Vertragsrecht tatsächlich schwieriger als in der Ausbildung zum geh. Dienst?

Welchen Level hat die Masterarbeit?

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Oh, es passiert mal wieder was... :-)

Habe mittlerweile die Bestätigung, dass das Studium die Zugangsberechtigung für den alten hD darstellt. Werde die Woche auch meine Unterlagen abschicken und mich einschreiben.

Startet noch jemand zum Oktober aus dem Raum Hannover?

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  • 2 Wochen später...

Hallo

ich bin auf den LLM an der TU Kaiserslautern gestoßen und das klingt ganz interessant. Ich wollte eigentlich den LLM an der Fernuni Hagen machen, doch denen ist mein Dipl.Wirtschaftsjurist(FH) anscheinend nicht gut genug.

Wer kann mir denn mal bitte seine Erfahrungen mitteilen zu dem LLM an der TU Kaiserslautern?

- Zulassung

- Aufwand bezogen auf die Vorbildung

Vielleicht ist ja noch jemand hier aus dem südlichen Raum der dort auch anfangen möchte.

Vielen Dank!

Gruß

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  • 2 Monate später...

Hallo, liebe Studierende des Wirtschaftsrechts an der TU Kaiserslautern,

ich spiele selbst mit dem Gedanken, mich in diesem Studiengang einzuschreiben. Ich habe mir schon die Informationsmaterialien zukommen lassen und auch Probe-Einheiten online angeschaut. Da ich aber beruflich doch recht eng eingespannt sein werde, würde ich mir gerne noch einen genaueren Einblick in die Themen und den zu erwartenden Arbeitsaufwand wünschen. Wäre eine/r der ehemaligen oder derzeit Studierenden bereit, mir einmal einen Lernblock als PDF zukommen zu lassen?

Habt vielen Dank und viele Grüße,

Maria

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Ich halte es grundsätzlich für schwer, im Vorlauf abzuschätzen, wie viel Zeit man für ein Modul benötigt. Selbst wenn ein Studienbrief nur 100 Seiten hat, kann die Bearbeitung der Aufgaben ein Vielfaches der Bearbeitungszeit eines Studienbriefes mit 250 Seiten umfassen. Die reine Lesezeit ist generell zu vernachlässigen.

Ich habe dir Beispielaufgaben per E-Mail geschickt. Die Studienbriefe gibt es nicht als PDF und es ist weder erlaubt noch gewollt, diese zu vervielfältigen oder weiterzugeben.

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  • 2 Wochen später...

Hallo an alle Studierenden des Studiengangs!

Ich habe mich für das WS 10/11 beworben und muss noch meine einschlägige Berufspraxis nachreichen, da ich erst mit August die erforderliche einjährige Praxis erreichen werde.

Dahingehend meine Frage! Ich arbeite im Steuerberatungs- u. Wirtschaftsprüfungsbereich. Wie streng wird eine einschlägige Praxis überprüft? Kann mir vielleicht einen Tipp für einen allgemein formulierten 3 Zeiler geben? Ich kann mir leider überhaupt nicht vorstellen wie genau diese Berufspraxis überprüft wird bzw was in dieser Bestätigung stehen soll!

Vielen Dank für eure Hilfe!

beste Grüße aus Wien

Alex

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Das mit der Berufspaxis wird nur sehr grob geprüft. Daran wird es sicherlich nicht scheitern. Schreib einfach, als was du beschäftigt bist und dass du im täglichen Ablauf mit der Bearbeitung rechtlicher Probleme konfrontiert bist. So hatte ich das auch gemacht.

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