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Direkteinstieg in den Master - ohne Bachelor | Interview zur Durchlässigkeit im zfh-Verbund


Markus Jung

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vor 50 Minuten schrieb KanzlerCoaching:

 

Genau das ist der springende Punkt! Nur weil Abschlüsse möglich sind, werden sie noch nicht zwingend vom Arbeitsmarkt akzeptiert. Ich habe aber noch von keiner Hochschule gehört, die so etwas systematisch evaluiert.

Ein grundständiger Master (als grundständiger Studiengang) sollte laut der KMK nicht möglich sein. Aber es scheint wohl der Bedarf zu bestehen ( in den neuen Bundesländern) um mittels des Diplom wieder einen gleichwertigen Abschluß zu schaffen zum Master, der für sich (Diplom) ein grundständiger Studiengang ist.

Warum der zfh-Verbund nicht einfach den weiterbildenden Masterstudiengang einfach zum Dipl. Studiengang umgewidmet hat, und dann alle Möglichkeiten eines grundständigen Studiengang  zu eröffnen, verstehe ich nicht.

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vor einer Stunde schrieb KanzlerCoaching:

 

Genau das ist der springende Punkt! Nur weil Abschlüsse möglich sind, werden sie noch nicht zwingend vom Arbeitsmarkt akzeptiert. Ich habe aber noch von keiner Hochschule gehört, die so etwas systematisch evaluiert.

 

Könnte das als Thema im Interview am 29.3. drankommen? Daran sind hier sicher einige interessiert.

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vor 15 Stunden schrieb Juggler95:

Dass man dadurch wirklich herausfordernde Studiengänge (z.B. im KIT, RWTH Aachen) deutlich herabstuft, wird halt nicht behandelt. Aber das hat das Kultusministerium bereits mit dem Bologna Prozess gemacht, als sie Uni & Fachhochschulabschlüsse gleichgesetzt hat. 

Ich wäre mal nicht so sicher ob die genannten Hochschulen wirklich  dafür stehen.

Und die Abschlüsse des Bologna Prozess sollten eigentlich nur den wissenschaftlichen Hochschulen vorbehalten bleiben.

Ist aber anders gekommen!

 

 

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Am 25.3.2022 um 10:52 schrieb Vica:

Ich frage mich, wie es wohl den gefühlten 99% der User hier mit so einer Aussage geht, die genau so einen (privaten) FH-Abschluss gerade machen.

Vermutlich sind sie froh, daß sie sich bei Ihrem Studium so einen großen Stuß nicht widmen müssen?

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  • 5 Monate später...
vor 15 Minuten schrieb jedi:

Weiterbildungsmaster werden oft als Fernstudium angeboten. Wie sieht es mit der Einstufung im ÖD aus? Im anderen Forum kam die Frage auf. Dazu steht etwas hier drin.

Ich finde das richtig, vor allem das Argument mit den 10 Semestern Studienzeit. Meinen Bachelor mache ich für die Bewerbung in den gehobenen technischen Dienst. Der Techniker reicht dafür nicht aus bzw. wird dafür nicht anerkannt.

Wieso soll dann ein Techniker und ein Masterabschluss für den höheren Dienst ausreichen? Das würde überhaupt keinen Sinn ergeben

Um das durchzusetzen müsste erstmal die Bachelorregelung für den gehobenen Dienst fallen.

Bearbeitet von brotzeit
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vor 4 Minuten schrieb jedi:

Ein Weiterbildungsmaster ist eben nicht vergleichbar.

Ist nicht die Kernidee der jeweiligen Gleichstellungen dass eben genau diese Vergleichbarkeit gegeben sein sollte, wobei das Wissen / Fertigkeiten aus dem Bachelor über die langjährige Berufspraxis erarbeitet werden?

 

Wenn es hier tatsächliche Unterschiede git (was ich mir, je nach Fachrichtung, auch gut vorstellen kann), dann müsste IMO an dieser Stelle reguliert werden. Also, es müsste ein Weg gefunden werden, dass hier eine entsprechende Gleichwertigkeit erreicht werden kann.

 

Mir fallen zum Beispiel auf Grund meiner Berufserfahrung sehr viele Dinge auf, die nicht passen. In den "Praxis" Kursen nochmal stärker als in den Theoriekursen. Dies spricht meiner Meinung nach schon dafür, dass hier zumindest anteilig durch Berufspraxis ein vergleichbarer und ggf. auch höherer Kenntnisstand erworben werden kann.

 

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