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Direkteinstieg in den Master - ohne Bachelor | Interview zur Durchlässigkeit im zfh-Verbund


Markus Jung

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vor 15 Stunden schrieb jedi:

Könntest du beim Interview nachfragen, wie es da mit der Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur aussieht?

 

In den FAQ unter https://www.fernmaster.de/techniker-zum-master.html heißt es dazu:

 

Zitat

Warum vergibt die Hochschule mit dem Mastergrad keinen zusätzlichen Ingenieurtitel?
Die Vergabe des Ingenieurstitels ist in den Ingenirgesetzten der Bundesländer gereglt. Nach dem Hessischen Ingenieurgesetz - HIngG wird der Titel nur mit einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss (Bachelorabschluss 180 CP) vergeben. Der von uns verliehene Mastergrad ist gegenüber dem Bachelor ein weiterer und höherer berufsbefähigender, er ist jedoch nicht grundständig und umfasst nur 120 CP.  

 

Ansonsten: Danke für die Diskussion und die verschiedenen Argumente und Meinungen dazu, besonders für die sachlich vorgetragenen. 

 

Ich hoffe, dass das Interview euch mehr Infos aus erster Hand gibt, gerade auch was die Erfahrungen mit den Studierenden angeht, die diesen Weg gewählt haben.

 

Wenn hier argumentiert wird, dass der Bachelor komplett fehlt, dann ist das formal zutreffend.  Andererseits ist es kein Einstieg in den Master direkt nach der Schule, sondern es geht hier um Menschen, die eine Ausbildung haben, eine Weiterbildung zum Techniker oder Meister, umfangreiche Berufserfahrung, eine abgelegte Eignungsprüfung und einen Vorkurs. Wie groß die Lücken dann dennoch sind und wie diese geschlossen werden, wird sicherlich Thema am Dienstag sein. Und letztlich muss jede:r für dich entscheiden, ob das ein passender Weg für die individuelle Situation und die beruflichen Ziele sein könnte.

 

Und ihr seid eingeladen, gerne eure Fragen im Chat zu stellen.

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Am 18.3.2022 um 11:32 schrieb brotzeit:

Normalerweise bin ich nicht so gehässig, aber ein Meister der direkt den Master in Elektrotechnik machen kann, ich lache mich kaputt. Das empfinde ich einfach nur als lächerlich, es fehlen wirklich alle Grundlagen. Wie soll denn jemand aus der Hauptschule, ohne entsprechende Zwischenschritte, im Master klarkommen? Die Frage ist berechtigt, es machen nicht wenige nach der Ausbildung den Meister.

Durchlässigkeit ist ja was tolles und ich habe selbst davon provitiert, aber man kann es auch damit übertreiben.

Das sind doch wirklich alles nur noch Weichspülabschlüsse ohne jeden Wert.

Wer glaubt mit einen Hauptschulabschluß  würde hier einer durchkommen der irrt.

Es wird nur die Möglichkeit geboten des Zugangs zum Masterstudiengangs. 

Eben wie auch die Hochschulzugangsberechtigung nicht das gleiche ist wie eine Hochschulreife.

Diejenigen die es dann trotzdem schaffen mit dem Meisterbrief den Master fertig zu bringen, hatten eventuell auch schon andere Qualifikationen oder haben sich zusätzlich das Wissen angeeignet um den Anforderungen gereicht zu werden.

 

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Habe ich gemerkt, als ich das Modulhandbuch gelesen habe. Mein Fehler, das hätte ich vorher machen sollen. Da sind einige Module dabei, die Wissen auf Bachelorniveau verlangen. Wie das in dem halben Jahr funktionieren soll wird dann vermutlich im Stream erklärt. 

Mir wäre dieser Master deshalb schon nicht wert, weil ich mich anschließend nicht Ingenieur nennen dürfte (wird vermutlich trotzdem gemacht). Allein wegen dieser Aussage in den FAQ hätte ich das Interesse sofort verloren. Das muss ja nicht jeder genauso wichtig finden.

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vor 3 Stunden schrieb brotzeit:

 

Mir wäre dieser Master deshalb schon nicht wert, weil ich mich anschließend nicht Ingenieur nennen dürfte (wird vermutlich trotzdem gemacht). Allein wegen dieser Aussage in den FAQ hätte ich das Interesse sofort verloren. Das muss ja nicht jeder genauso wichtig finden.

 

Die Berufsbezeichnung Ingenieur wird gesetzlich hart geschützt. Natürlich darf sich nicht jeder so nennen, ach die Absolventen nicht. Ich habe den Ing. ja schon. Aber mit Maschinenbau ist der Master eher uninteressant wegen Elektrotechnik.

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vor 12 Stunden schrieb jedi:

 

Die Berufsbezeichnung Ingenieur wird gesetzlich hart geschützt. Natürlich darf sich nicht jeder so nennen, ach die Absolventen nicht. Ich habe den Ing. ja schon. Aber mit Maschinenbau ist der Master eher uninteressant wegen Elektrotechnik.

Eher nicht, "Ingenieur" kann sich jeder nennen! Auch Diplom Ingenieur scheint kein  "schutzwürdiges" Objekt zu sein. 

Die Zulassung zu den Ingenieurkammer, da wird dann schon eher nach der Ausbildungsrichtung unterschieden.

Aber schon bei den Arbeitssicherheitsingenieuren kann fast jeder der einen akademischen Grad aus dem  MINT-Bereich  hat  sich zum ArSi-ing. qualifizieren.

Also "Ingenieur" an sich ist nicht geschützt, war es aber auch schon vor Bac./Master Zeiten!

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"Früher durfte sich jeder „Ingenieur“ nennen, der es wollte. Mit Einführung der Ingenieurgesetze in Deutschland im Jahr 1970 wurde die Berufsbezeichnung dann gesetzlich geschützt. Dieser Schutz ist bis heute eine wesentliche Funktion der Ingenieurgesetze der Bundesländer."

 

https://blog.vdi.de/warum-brauchen-wir-den-schutz-der-berufsbezeichnung-ingenieur#:~:text=Früher durfte sich jeder „Ingenieur,Funktion der Ingenieurgesetze der Bundesländer.

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vor 3 Minuten schrieb feu-insider:

Also "Ingenieur" an sich ist nicht geschützt, war es aber auch schon vor Bac./Master Zeiten!

Das Ingenieurgesetz der einzelnen Bundesländer, und deine eigene Argumentation scheinen dir hier zu widersprechen.

Was genau du erfüllen musst hängt am Bundesland - aber allein die Tatsache, dass es Kriterien gibt, bedeutet zwangsläufig, dass der Begriff geschützt ist.

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vor einer Stunde schrieb feu-insider:

Eher nicht, "Ingenieur" kann sich jeder nennen! Auch Diplom Ingenieur scheint kein  "schutzwürdiges" Objekt zu sein. 

Die Zulassung zu den Ingenieurkammer, da wird dann schon eher nach der Ausbildungsrichtung unterschieden.

Aber schon bei den Arbeitssicherheitsingenieuren kann fast jeder der einen akademischen Grad aus dem  MINT-Bereich  hat  sich zum ArSi-ing. qualifizieren.

Also "Ingenieur" an sich ist nicht geschützt, war es aber auch schon vor Bac./Master Zeiten!

 

Zum Schutz der Berufsbezeichnung Ingenieur gibt es ein Ingenieurgesetz. Jedes Bundesland hat eins. Meist sind die Kriterien gleich.

 

Andere Berufsbezeichnungen wie Techniker, Betriebswirt, Informatiker, Unternehmensberater etc sind nicht geschützt. Jeder kann sich so nennen.

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vor 21 Stunden schrieb jedi:

 

Zum Schutz der Berufsbezeichnung Ingenieur gibt es ein Ingenieurgesetz. Jedes Bundesland hat eins. Meist sind die Kriterien gleich.

 

Andere Berufsbezeichnungen wie Techniker, Betriebswirt, Informatiker, Unternehmensberater etc sind nicht geschützt. Jeder kann sich so nennen.

Und?

Nach DQR hat der Bac.-Abschluß das Level 6, gleich wie Techniker, Meister&Co. und der Master-Abschluß wird  in Level 7 mit  geprüften/ technischen Betriebswirt gleichgesetzt.

(Nur mal z.B.)

Was dann im reell gelebten Berufsleben dazu führt, das es einen Betriebsingenieur einen Technikerabschluß hat und  keiner ihn  "Betriebstechniker" nennt! 

Oder die "Sitte" bei Siemens Leute den Titel  "Oberingenieur" oder "Werkmeister" zu verleihen, ohne das der eine  ein "echter" Ingenieur ist oder der andere einen Meisterabschluß vorweisen kann. Garned zu reden von den "Umweltsicherheits"-Ingenieuren in den Kreisverwaltungen. Ich möchte nicht wissen wer da wirklich im Sinne des Bundes-IngG auch wirklich sich dann Ingenieur nennen darf

 

Ich selbst hab mich nie als "Ingenieur" bezeichnet, schon weil es mir zuwider ist mit allem möglichen "berechtigten" Trägern  i.S. des BayIngG  in einem Topf zu landen. Da dieser Topf  mit Biologen, Kartographen, Geoökologen etc. reichlich gefüllt ist und ich nicht damit gleichgesetzt werden will.

 

 

 

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vor 14 Minuten schrieb feu-insider:

Und?

Der Punkt ist: Der Begriff ist geschützt.

Wer ihn führen will, braucht die entsprechenden Qualifikationen.

 

Ob er nun als führenswert eingeschätzt wird ist sicherlich interindividuell verschieden, ändert aber erstmal nichts an der Tatsache, dass der Begriff geschützt ist, im Gegensatz zu der oben getätigten Aussage.

 

Im Zusammenhang dieses Freds ist dann auch noch zu erwähnen, dass der hier beschriebene Master nicht zum Führen des Titels ausreicht. Ob eine Führung aufgrund anderer Kriterien möglich ist, kann wieder dem entsprechenden Gesetz entnommen werden.

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