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Prüfungsformen, die es so nicht gibt


DerLenny

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vor 14 Stunden schrieb IU Internation. Hochschule:

Die APO wird aktuell angepasst – diese Änderung befindet sich demnach derzeit noch in Bearbeitung.

wie kommt es, dass dieser Passus - nachträglich - von "...wurde bereits durch den Senat der IU genehmigt - ...." auf ".... - diese Änderung befindet sich demnach derzeit noch in Bearbeitung" geändert wurde?

 

vor 7 Stunden schrieb Pamplona:

dass seitens der IU hier ein Fehler unterlaufen ist: die Prüfungsform wurde anscheinend ohne eine wirkliche Info an die Studenten geändert. Außerdem ist wohl die Unterteilung des Prüfung in Forschungsarbeit und zusätzliche Kurzpräsentation (an alle Interessierten: wir reden hier übrigens von maximal 5 Minuten [!] über ein Thema mit dem man sich monatelang befasst hat) nicht ganz sauber/rechtlich anfechtbar. 

ja, genau, damit ist sie anfechtbar aber das ist eigentlich gar nicht das große Problem

 

vor 7 Stunden schrieb Pamplona:

Und nun meine Frage: Was erhofft ihr euch jetzt von diesem Thread, offiziellen Beschwerden usw?

ich gehe davon aus, dass alle die aufgrund dessen Kontakt zu den Prüfern etc. gesucht haben ein Ziel verfolgen, nämlich eine Absicherung für die Prüflinge. Auch ich bin davon betroffen. Und aberkennen wird schwierig, denn immerhin sind die ersten Teilnehmer teilweise schon im Besitz ihrer B. Sc. Urkunde und von einer weiß ich, dass sie aktuell bereits im Masterstudium ist.

Das eigentliche Hauptproblem ist ja, dass es für uns Prüflinge keine Grundlage gibt, einen Einwand gegen die Benotung zu schreiben. Aus diesem Grund stimme ich jedem konstruktivem Gespräch mit den Verantwortlichen zu.

Ich erwähnte bereits, dass auch ich aktuell Prüfling bin und meine Prüfungsleistung ist sogar bereits geschrieben (genau wie die Präsentation). Nur weiß ich nicht auf welcher Grundlage bewertet wird. Ich wünschte mir, auch in meiner ALLERLETZTEN Prüfung die Möglichkeit - wenn ich ungerecht bewertet werden würde, das Mittel des Einwands auf meiner Liste der Möglichkeiten zu haben

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vor 8 Stunden schrieb Kruemmelchen:

wie kommt es, dass dieser Passus - nachträglich - von "...wurde bereits durch den Senat der IU genehmigt - ...." auf ".... - diese Änderung befindet sich demnach derzeit noch in Bearbeitung" geändert wurde?

 

Hier hatte mich die IU gestern um Änderung gebeten. Dazu steht auch ein Hinweis unter dem Beitrag:

Zitat

Der Beitrag wurde auf Bitte der IU aktualisiert (neue Version im dritten Absatz). 

 

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Hallo, 

wir verstehen, dass unsere Antwort – die im Nachgang bearbeitet wurde – für Verwirrung, bzw. Unmut gesorgt hat. Dafür entschuldigen wir uns.  

 

Die vorgeschlagene Ergänzung der Prüfungsleistungen um eine mündliche Komponente erfolgte, wie im letzten Senatsmeeting der IU vorgestellt, aus didaktischen Gründen. Bei dem Verweis auf einen Akkreditierungsbeschluss hier im Forum, ist uns leider ein Fehler unterlaufen.  

  

Gerne möchten wir die Fragen zur APO, Prüfungskomponente und Änderungen der Prüfungsform erklären. 

Die Ausführungen in § 9 (3) APO und § 10 (3) APO sind nicht widersprüchlich, da § 10 (3) APO lediglich die Festlegung der Prüfungsform pro Prüfungsleistung regelt, wohingegen § 9 (3) APO die maximale Anzahl an Prüfungsleistungen pro Modul festlegt. Aus Transparenzgründen wurde anlässlich eines Moduls im Fernstudiengang „Psychologie Bachelor“ die Änderung der Prüfungsordnung unter § 10 (7) APO angestoßen, damit die Kombination eines schriftlichen und mündlichen Anteils nun einheitlich unter der Prüfungsform „Forschungsarbeit“ abgebildet ist. Auch vor Änderung der APO war die Kombination aus mündlichen und schriftlichen Anteilen gemäß § 10 (3) APO schon möglich.   

Bei mehreren Prüfungskomponenten liegt die Gewichtung der Prüfungsleistung im Gestaltungsspielraum der Hochschule und wird auf Kursebene geregelt. 

  

Das Verbot der Rückwirkung einer Änderung der Prüfungsordnungen ist grundsätzlich gegeben, greift jedoch nicht bei Änderungen/Anpassung der Prüfungsformen, die aus didaktisch-akademischer Sicht erfolgen. Selbstverständlich hat die Anpassung einer Prüfungsform keinen Einfluss auf bisher abgeschlossene Prüfungsleistungen innerhalb eines Moduls. Diese sind rechtssicher und konform zur allgemeinen Prüfungsordnung abgelegt worden und können nicht aberkannt werden. 

  

Die Verweisung auf die Modulhandbücher in der Prüfungsordnung stellen dynamische Verweisungen dar. Deshalb ist das jeweils aktuelle Modulhandbuch das für den Studiengang Gültige. Die Anpassung des Modulhandbuchs hinsichtlich des vorliegend betroffenen Moduls erfolgte aus akademischer Sicht in enger Zusammenarbeit mit dem Modulverantwortlichen und stellt deshalb eine deutliche Verbesserung im Hinblick auf die Praxisorientiertheit des Fernstudiengangs „Psychologie Bachelor“ im Sinne der Studierenden dar. 

  

Bei Rückfragen ist es jederzeit möglich uns auch über die bekannten Emailadressen zu dem Thema zu erreichen. 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Louisa (Reputationsleitung)

IU Internationale Hochschule

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  • 4 Wochen später...
vor 14 Stunden schrieb Kruemmelchen:

Ich weiß, dass dieses Thema eigentlich schon lange in Vergessenheit geraten ist.

Allerdings kam heute endlich eine offizielle Entscheidung der Hochschule hinsichtlich der großen Problematiken bei diesem Modul.

 

Die APO wird aktuell überarbeitet und hier explizit die Prüfungsform "Forschungsarbeit" 

 

Nun wurde eine Prüfungsflexibilität (vorübergehend) eingerichtet.

Die Studierenden (die in dem Modul eingeschrieben sind) können entscheiden ob sie nach den bisherigen Prinzipien einreichen (als Gemeinschaftsabgabe) oder ob die Gruppe ihre einzelnen Prüfungsleistungen auch einzeln einreichen wollen.

 

Zudem wurde die Deadline der Prüfung verlängert, denn diese wurde ja ausschließlich für Studierende die in VZ studieren berechnet.

 

Dazu kommt, dass die anderen Gruppenmitglieder ab sofort weder die Kommentare noch die Noten der übrigen Teilnehmenden mehr einsehen können und auch die Kopie des Personalausweises nicht.

 

Als letzter Punkt. Ab sofort ist die mündliche Prüfung optional für die Teilnehmenden.

Wer nur eine Forschungsarbeit bekommt seine Note ausschließlich über diese ermittelt. Wer freiwillig die Präsentation mit einreicht, für den gilt folgende Gewichtung 85% schriftliche Arbeit und 15 % Präsentation.

 

Als letzten Zusatz (sorry den kann ich mir nicht verkneifen) es war ein sehr hartes Stück Arbeit. Sowohl innerhalb der Hochschule als auch teilweise außerhalb. Aber ich möchte mich bei allen bedanken, die hier für eine endgültige und rechtssichere Prüfung gesorgt haben. Ja ich weiß, viele fühlen sich gestört über Posts die "negativ" anmuten, allerdings zeigt gerade diese "Story", dass es oftmals eine große Hilfe darstellt an die Öffentlichkeit zu gehen. Vor allem wenn alle internen Wege vollkommen ausgeschöpft wurden. 

Ich muss gestehen, wir haben vorher (bevor es hier gepostet wurde) lange mit der Hochschule und den Modulverantwortlichen Gespräche geführt. Aber letztendlich führte die Kombination und Beharrlichkeit doch zu einer vernünftigen Lösung.

 

Somit bin ich raus aus diesem Thema 😉

Besten Dank für die abschließende Information und eurem beharrlichen Einsatz🍀🙃

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