Zum Inhalt springen

Anmeldepflicht Fernstudium beim Arbeitgeber


Pink

Empfohlene Beiträge

Anzeige: (wird für registrierte Benutzer ausgeblendet)

  • Antworten 109
  • Erstellt
  • Letzte Antwort
Was soll der vermeintliche Coach denn helfen??? Es ist Tatsache, dass spätestens das Praktikum beim Arbeitgeber angezeigt werden muss. Das wird der Coach auch nicht ändern können. Auch habe ich hier nicht gefragt, was ich machen soll, sondern nur nach der Erfahrung von Leuten in einer ähnlichen Situation gefragt. Wo ist das Problem?

Das Problem ist, dass Du direkt wieder pampig wirst. Offenbar möchtest Du keinen Rat von uns. Was das Pflichtpraktikum anbelangt, können wir Dir hier nicht weiterhelfen, weil wir alle keine Anwälte für Arbeitsrecht sind. Offenbar war auch der von Dir konsultierte Anwalt nicht der wahre Experte auf diesem Gebiet, aber das haben ja andere auch schon hinreichend dargelegt.

Irgendwie verstehe ich aber auch Dein Problem nicht so ganz: Lass Dich für das Pflichtpraktikum freistellen und fertig ist die Laube! Verbieten kann es Dir Dein AG jedenfalls nicht, weil Du keine Nebentätigkeit aufnehmen möchtest, die in direkter wirtschaftlicher Konkurenz zu Deinem jetzigen Job bzw. Arbeitgeber steht.

Zudem ist klar: Ob Du in Deiner Freizeit häkelst, bastelst oder ein Fernstudium machst, hat Deinen AG nicht zu interessieren und er kann Dir diese Tätigkeiten auch nicht verbieten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das Problem ist, dass Du direkt wieder pampig wirst. Offenbar möchtest Du keinen Rat von uns. Was das Pflichtpraktikum anbelangt, können wir Dir hier nicht weiterhelfen, weil wir alle keine Anwälte für Arbeitsrecht sind. Offenbar war auch der von Dir konsultierte Anwalt nicht der wahre Experte auf diesem Gebiet, aber das haben ja andere auch schon hinreichend dargelegt.

Irgendwie verstehe ich Dein Problem nicht so ganz: Lass Dich für das Pflichtpraktikum freistellen und fertig ist die Laube! Verbieten kann es Dir Dein AG jedenfalls nicht.

Ich hatte nicht den Eindruck oder das Vorhaben pampig zu sein. Ich habe einfach nur meine Meinung niedergeschrieben. Mehr nicht. Umso weniger kann ich nachvollziehen, wieso hier irgendwelche Unterstellungen unternommen werden, wie "es gibt ja noch Sozialhilfe". Wo ich doch geschrieben habe, dass ich arbeiten gehe und ein Fernstudium neben dem Job machen will. Was sollen dann solche Aussagen? Da scheint jemand was falsch verstanden zu haben.

Ich habe doch schon geschrieben, wieso ich mich an das Forum gewandt habe, um zu erfahren, ob es hier Menschen gibt, die das Fernstudium Grafik-Design machen und aber Vollzeit in einem fachfremden Beruf tätig sind.

Dass der Rechtsanwalt keine Ahnung von seinem Beruf hat ist auch ne Anmaßung, finde ich. DAs war ein Rechtsnwalt und FAchanwalt für Arbeitsrecht. Wem wenn nicht ihm soll ich glauben? Enem Anwalt oder irgendwelchen Laien aus einem Forum?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Der Rechtsanwalt dür Arbeitsrecht hat mir gesagt, dass ich das Praktikum beim Arbeitgeber anzeigen muss. Das steht nämlich auch in meinem Vertrag, dass ich jede entgeltliche oder unentgeltliche Nebentätigkeit beim Arbeitgeber anzeigen muss. Das hat nichts damit zu tun, was die Diploma da meint.

Laut dem REchtsanwalt darf mein Arbeitgeber auch nicht einfach eine Nebentätigkeit verbieten. Man muss diese halt eben anzeigen. DAs habe ich mir nicht ausgedacht, sondern stammt aus den Aussagen vom Rechtsanwalt.

Ganz ehrlich ich habe auch das Gefühl du willst dir nicht helfen lassen, warum fragst du dann hier nach bzw. hinterfragst jegliche Antwort??!

@Frau Kanzler: Lassen Sie sich nicht provozieren, ich klinke mich auch aus.....

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dass der Rechtsanwalt keine Ahnung von seinem Beruf hat ist auch ne Anmaßung, finde ich. DAs war ein Rechtsnwalt und FAchanwalt für Arbeitsrecht. Wem wenn nicht ihm soll ich glauben? Enem Anwalt oder irgendwelchen Laien aus einem Forum?

Na ja, es ist ja wohl sehr offensichtlich, dass er die eine völlige Falschauskunft gegeben hat. Insofern hat das mit Anmaßung nichts zu tun. Nur weil jemand Fachanwalt für Arbeitsrecht ist, heißt das noch lange nicht, dass das auch ein guter Anwalt auf diesem Gebiet ist. Genauso wie es gute und schlechte Ärzte gibt, gibt es auch gute und schlechte Anwälte. An einen solchen bist Du wohl leider geraten.

Ich muss kein Fachanwalt für Arbeitsrecht sein, um zu wissen, dass ein Fernstudium KEINE Nebentätigkeit ist. Ansonsten würden hier im Forum hunderte Menschen gegen arbeitsrechtliche und arbeitsvertragliche Vorschriften verstoßen.

So, nun klinke ich mich aber auch aus. Das bringt ja hier niemandem etwas. Vielleicht findet sich ja noch jemand, der fachfremd Grafikdesign studiert und Dir nach Deinen Vorstellungen über das Studium und eventuelle Jobaussichten berichten kann.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Der Rechtsanwalt dür Arbeitsrecht hat mir gesagt, dass ich das Praktikum beim Arbeitgeber anzeigen muss.

Ein Praktikum - also eine richtige Tätigkeit - musst du wirklich beim Arbeitgeber melden, aber du erkennst hier den Unterschied nicht. Erstmal ist das gesamte Studium kein durchgehendes Praktikum, sondern das Praktikum ein kleiner winziger Teil, welcher im höheren Semester kommt. Jetzt kommt aber der interessante Teil, der hier auch schon mehrfach genannt wurde: Das Praxissemester im Fernstudium ist nicht identisch mit dem Praxissemester in einem richtigen Studium. Die Fernstudienanbieter bieten hier die verschiedenste Möglichkeiten an. Teilweise sind fiktive realitätsnahe Ausarbeitungen anstelle eines Praktikums möglich usw.

Die Aussage, dass man ein Praktikum melden muss, ist korrekt -> Der Rechtsanwalt hatte recht. Diese Aussage aber auf das gesamte Studium zu übertragen ist falsch und ich vermute, dass dieser Fehler von deiner Seite kommt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ganz ehrlich ich habe auch das Gefühl du willst dir nicht helfen lassen, warum fragst du dann hier nach bzw. hinterfragst jegliche Antwort??!

Hää?? Ich habe doch nur gefragt ob es hier jemanden gibt, der Grafik-Design studiert und in einem fachfremden Beruf arbeitet. Diese Frage habe ich doch in meinem ersten Beitrag so formuliert. Und was heißt ich hinterfrage jede Antwort? Ich habe lediglich das dargelegt, was mir der Rechtsanwalt gesagt hat. Soll ich denn etwa jeder Antwort ohne KOmmentar zustimmen?? Man wird doch wohl noch seine Meinung sagen dürfen..

@Frau Kanzler: Lassen Sie sich nicht provozieren, ich klinke mich auch aus.....
Sorry, aber hier scheint jemand was komplett missverstanden zu haben, ich hatte nicht vor jemanden zu provozieren...
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Na ja, es ist ja wohl sehr offensichtlich, dass er die eine völlige Falschauskunft gegeben hat. Insofern hat das mit Anmaßung nichts zu tun. Nur weil jemand Fachanwalt für Arbeitsrecht ist, heißt das noch lange nicht, dass das auch ein guter Anwalt auf diesem Gebiet ist. Genauso wie es gute und schlechte Ärzte gibt, gibt es auch gute und schlechte Anwälte. An einen solchen bist Du wohl leider geraten.

Ich muss kein Fachanwalt für Arbeitsrecht sein, um zu wissen, dass ein Fernstudium KEINE Nebentätigkeit ist. Ansonsten würden hier im Forum hunderte Menschen gegen arbeitsrechtliche und arbeitsvertragliche Vorschriften verstoßen.

Es geht ja nur darum, ob das Fernstudium anzeigepflichtig ist. Und auch kommt es darauf an was in einem Arbeitsvertrag steht.

Klar gibt es viele FErnstudenten, nur die meisten teilen es dem Arbeitgeber mit, dass sie nebenbei studieren. Das ist ja auch kein großes Problem wenn es im gleichen Fach ist. Ich hatte halt meine ZWeifel, wie der Arbeitgeber reagieren würde und ob es nicht Nachteile für mich hätte.

Mag ja sein, dass der Rechtsanwalt mir ne Falschauskunft gegeben hat...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es geht ja nur darum, ob das Fernstudium anzeigepflichtig ist.

Nein ist es nicht.

Und auch kommt es darauf an was in einem Arbeitsvertrag steht.

Nein tut es nicht.

Das ist ja auch kein großes Problem wenn es im gleichen Fach ist.

Und was für ein Problem das sogar darstellen kann, weil man nach Ende des Studiums die gleiche Tätigkeit für das gleiche Geld nicht mehr nachgehen wird. Aber anderes Thema.

Mag ja sein, dass der Rechtsanwalt mir ne Falschauskunft gegeben hat...

Nein hat er nicht. Du hast es nur falsch verstanden. Das Praktikum während des Fernstudiums ist anzeigepflichtig, wenn hier eine Tätigkeit bei einem anderen Unternehmen begonnen wird, aber das kannst du nicht auf das ganze Studium übertragen. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun und gerade dieses Praktikum kann auch anderweitig (ohne reale Tätigkeit, die dem Arbeitgeber gemeldet werden muss) durchgeführt werden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.




×
  • Neu erstellen...