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Vorwurf der Täuschung bei Online-Klausur?


GreyFox_

Empfohlene Beiträge

vor einer Stunde schrieb Explorer:

Wenn dann die Auflösung der Kamera und des gespeicherten Streams dafür ausreichen, das zu erkennen, hast du ja nichts zu befürchten.

Sorry, das ist BS,

Es sei denn, du gehst davon aus, dass sie NICHT genau diese Videos betrachtet haben, um zu der Entscheidung zu kommen. Und das wäre nochmal die eine oder andere Größenordnung schlimmer.

 

Deine Argumentation ist "schuldig, bis Unschuld bewiesen ist" - ich habe dabei ein sehr unangenehmes Gefühl.

 

@IU Internation. Hochschuleist dies übliches Vorgehen? 5 Klausuren rückwirkend, ohne vorherigen Dialog mit der betroffenen Person als Betrugsversuche einzustufen? Noch ist hier ja nicht klar, was sich tatsächlich ereignet hat (sorry, @GreyFox_, wir haben hier ja aktuell nur eine Seite der Geschichte), aber das ganze klingt scho sehr fishy.

 

Und es bringt uns auch wieder zur alten Frage: Quis custodiet ipsos custodes?

Schon im letzten Gespräch hatten wir da ja ein gewisses Defizit entdeckt. Ich will ja nicht wieder mit systematischen Schwächen kommen, aber es scheint schon, dass sich die gleichen Muster auf unterschiedlichen Ebenen und in unterschiedlichen Bereichen zu wiederholen scheinen.

Die Sache mit der Kommunikation ist glaube ich auch ein wiederkehrendes Thema.

 

Witzigerweise wäre dies ein "zwei Probleme mit einer Klappe erschlagen" Ding. 

 

Wenn es hier entsprechende Prozesse (und Protokolle) gäbe, dann würden diese es erlauben, klar zu kommunizieren. Es wäre auch sichergestellt dass so eine Shitshow wie hier nicht erst entsteht.

 

Hm... naja.. auch das Thema vorausschauende QS (bzw. das komplette Fehlen derselben) haben wir in einem anderen Kontext ja schon besprochen. 

Jetzt bereue ich gerade, dass ich oben meinte, ich wolle nicht mit systemischen Problemen anfangen.

 

Bearbeitet von DerLenny
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vor 43 Minuten schrieb AnkeH:

Das ist Unsinn.
Die Universität hat nicht nur keine konkreten Beweise dafür, dass Sie bei der Prüfung geschummelt haben, sondern sie gibt Ihnen auch direkt die Schuld.
Es handelt sich um eine schwerwiegende Anschuldigung, die Sie vor Gericht anfechten können.
Hier finden Sie Informationen über Datenschutz und Überwachung bei Online-Prüfungen, und Sie können auch im Internet nach ähnlichen Fällen von Anschuldigungen durch Studenten suchen.

 

Vielen Dank auch hier für die Unterstützung. Ich kann nur wiederholen dass ich absolut fassungslos von diesem Vorgehen bin. Jegliches Vertrauen in die Kompetenz dieser "Hochschule" ist in meinen Augen zerstört.

Zunächst bin ich tatsächlich von einem typischen Betrugsschreiben ausgegangen - besonders durch die hohe Zahlungsaufforderung und kurze Zahlungsfrist - begründet durch haltlose Unterstellungen und Vermutung (was auch aus dem Schreiben hervorgeht, da die Anschuldigungen mit "Offenbar" beginnen). Aber nein, es war tatsächlich die IU.

 

Sprachlos (im wahrsten Sinne) macht mich auch jetzt noch dass praktisch weiterhin NULL Kommunikation statt findet. Das Einzige was geliefert wurde war mittlerweile zwei-mal ich solle doch bitte bis zur nächsten Tagung - also bis zum 16.12. warten.

 

Dazu fällt mir einfach nichts mehr ein.

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Wie konkret ist denn der Betrugsvorwurf für alle sechs Klausuren formuliert?

 

Wenn ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer abmahnt und wenn die Abmahnung wirksam sein soll, um in einem Kündigungsverfahren herangezogen zu werden, muss das Vergehen ja eindeutig benannt sein. Also nicht "Sie kommen regelmäßig zu spät zur Arbeit. Deswegen mahnen wir Sie ab.", sondern "Sie sind am xx.yy.zz, am x1,yy.zz und .... um jeweils 30 Minuten zu spät zur Arbeit erschienen ..."

 

Analoges dürfte für einen Betrugsvorwurf gelten, nach dem Ihnen Leistungen aberkannt und eine Geldbuße auferlegt wird.

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vor 3 Minuten schrieb KanzlerCoaching:

Wie konkret ist denn der Betrugsvorwurf für alle sechs Klausuren formuliert?

 

Wenn ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer abmahnt und wenn die Abmahnung wirksam sein soll, um in einem Kündigungsverfahren herangezogen zu werden, muss das Vergehen ja eindeutig benannt sein. Also nicht "Sie kommen regelmäßig zu spät zur Arbeit. Deswegen mahnen wir Sie ab.", sondern "Sie sind am xx.yy.zz, am x1,yy.zz und .... um jeweils 30 Minuten zu spät zur Arbeit erschienen ..."

 

Analoges dürfte für einen Betrugsvorwurf gelten, nach dem Ihnen Leistungen aberkannt und eine Geldbuße auferlegt wird.

Hier ist ein beispielhaftes Zitat aus einem der insgesamt sechs PDFs - sie sind alle im Grunde gleich:

"Viele Male während der Klausur bedienen Sie die Maus, ohne dass sich im Klausurbild etwas ändert. Dabei blicken Sie immer links am Monitor vorbei. Ganz offensichtlich bedienen Sie ein anderes Gerät und lesen davon ab."

Bearbeitet von GreyFox_
Rechtschreibung
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Vor allem hängt bei 6 Betrugsversuchen in der Regel ja oftmals noch mehr dran. An der Apollon wäre hier z.B. die Exmatrikulation die Folge.

 

Die scheint hier aber gar nicht als Konsequenz für dich zur "Debatte" zu stehen, sondern nur die Aberkennung der Prüfung und die Gebühr. Was für mich persönlich ein Indiz sein kann, dass der Sachverhalt schwerwiegend aber nicht 100% "sattelfest" ist, sprich angreifbar.

 

In meinem Arbeitskontext ist das der Punkt, wo man den Kunden bei einer für sie belastenden Entscheidung das rät, was dir auch geraten wurde und zwar Rechtsmittel einzulegen und das in solchen Grenzfällen am besten mit einem Rechtsbeistand, der sich auch damit auskennt, ob das entsprechende Rechtsmittel eine aufschiebende Wirkung gegen die Zahlungsaufforderung (so es eine solche ist, die du von der IU in den Händen hältst) entfacht.

 

Man kann jetzt hier viel hin und her überlegen. Auch ob das Proctoring für einen Ultrawide Monitor überhaupt ausgelegt ist, daraufhin bereits geprüft ist, sprich die IU überhaupt selber im Prüfungssetting simuliert hat, wie sich das Sichtfeld und damit Arbeitsfeld darstellt. Ich selber nutze auf der Arbeit ein erweitertes Sichtfeld und natürlich schaut man wenn man denn kompletten Monitor in einer erweiterten Ansicht ausnutzt nach links "neben" das reguläre Sichtfeld. Wenn das Proctoring aber nur für Standard Monitore oder Sichtfelder simuliert ist können da natürlich Diskrepanzen auftreten.

 

Für einen Widerspruch, den du einlegen kannst, liegt sie vollkommen im zeitlichen Rahmen. Drei Monate sind in Verwaltungsverfahren vollkommen angemessen und normal (und ja ich weiß die IU ist eine private Hochschule).

 

Und zum Thema telefonieren. Natürlich kann man manchmal vieles schneller telefonisch klären. Aber als jemand, der in einer Behörde arbeitet, glaube mir mache es nachweisbar schriftlich (eine Email ist nicht nachweisbar). Das kann in einem möglichen Rechtsstreit relevant sein, wenn es um Zugangsnachweise geht, Fristen etc. Schriftlich hast du immer etwas in der Hand. Gesprochene Worte sind bei solchen Sachen Schall und Rauch. Und sind verpufft, sobald du aufgelegt hast. Beweisen kannst du am Ende nichts.

Bearbeitet von polli_on_the_go
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Auch interessant: In diesem pdf werden Sie auf einmal gesiezt. Ansonsten ist doch der IU-Stil eher ein locker-flockiges Du, nicht wahr? Ändert sich alles, wenn es um Streitigkeiten und Geld geht.

 

In diesem Fall sieht man mal wieder, was so ein Du wert ist.

Bearbeitet von KanzlerCoaching
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vor 16 Minuten schrieb polli_on_the_go:

Vor allem hängt bei 6 Betrugsverwuchen in der Regel ja oftmals noch mehr dran. An der Apollon wäre hier z.B. die Exmatrikulation die Folge.

 

Die scheint hier aber gar nicht als Konsequenz für dich zur "Debatte" zu stehen, sondern nur die Anerkennung der Prüfung. Was für mich persönlich ein Indiz sein kann, dass der Sachverhalt schwerwiegend aber nicht 100% "sattelfest" ist, sprich angreifbar. In meinem Arbeitskontext ist das der Punkt, wo man den Kunden bei einer für sie belastenden Entscheidung das rät, was dir auch geraten wurde und zwar Rechtsmittel einzulegen und das in solchen Grenzfällen am besten mit Rechtsbeistand, der sich auch damit auskennt, ob das entsprechende Rechtsmittel eine aufschiebende Wirkung gegen die Zahlungsaufforderung (so es eine solche ist, die du von der IU in den Händen hältst) entfacht.

 

Davon gehe ich zum momentanen Zeitpunkt auch aus.

Ich sehe dabei insbesondere den Punkt kritisch, dass ganz offensichtlich aus einem reinen Verdacht heraus, wobei sich nach kurzer Zeit, die man zum nachdenken aufbringen müsste, herausstellt dass das so wie beschrieben technisch nicht möglich ist, sämtliche Leistungen aberkannt werden (plus Zahlungsaufforderung natürlich.)


Ist das ein Vorgehen, welches man von einer Hochschule erwartet? Insbesondere da immer die Möglichkeit der Online-Klausuren hervorgehoben wird? Eine Hochschule die mit dem Claim "Inklusion statt Integration!" wirbt? Das Ganze auch noch OHNE vorherige Kommunikation in irgendeiner Art und Weise? Ich denke NEIN.

 

Wenn die Option der Ultrawide-Monitore ein Problem darstellt, dann sollen sie darauf hinweisen. Ich hätte kein Problem gehabt ein anderes Modell dafür zu besorgen.

Bearbeitet von GreyFox_
Autokorrektur ausgebessert
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vor 7 Minuten schrieb GreyFox_:

Ist das ein Vorgehen, welches man von einer Hochschule erwartet

1. Mag dich überraschen, aber ich finde es vollkommen nachvollziehbar. An meiner aktuellen Uni reicht der bloße Verdacht aus, danach muss man zur Anhörung vor einem Ausschuß aus Studentenvertretern, Fachschaft, Studiengangsleiter, Dekan, Prüfungsauschuss. Danach wird dann die endgültige Entscheidung bekannt gegeben.

 

Mal aus der Perspektive von jemandem, die mit dem Thema "Verdacht auf Indizienbasis" zu tun hat. Wie ich schrieb arbeite ich in einer Behörde, genauer Jobcenter, noch genauer Leistungsabteilung. Es kann vorkommen, dass wir (annonyme) Anzeigen wegen (angeblichem)Leistungsmissbrauch erhalten. Bevor ich Leistungen einstelle versuche ich alle Kunden persönlich anzuhören. Manche kommen nicht und manchmal ist es ein Tag wie heute (Zahllauf), also wird das Geld für den nächsten Monat vorläufig eingestellt bis es geklärt ist. Zumindest dann wenn der Verdacht so schwerwiegend (6 Prüfungen mit gleichem Verhalten/Muster) oder ich hinreichen machvollziehbare und nachweisbare Indizien habe (Kameraaufzeichnung mit Blickrichtung und Mausbewegung). 

 

Der Unterschied zur IU, der Ruf von uns im JC ist allgemein so schlecht, dass man nichts anderes erwartet. Aber ehrlich, ich kann auch beibder einseitugen Schilderung nachvollziehen, dass man es nicht einfach weiterlaufen lässt sondern jetzt sozusagen das Stopschild vorläufig aufstellt und sehr deutlich macht, dass es geklärt werden muss, bzw. du deinen Arbeitsplatz prüfungskonform machen musst oder hierzu noch mal mit der IU IT in den Dialog gehen musst.

 

Denn 2.

vor 16 Minuten schrieb GreyFox_:

Wenn die Option der Ultrawide-Monitore ein Problem darstellt

kommt zwar heute immer häufiger vor, ist aber bei weitem nicht Standdardausstattung und man kann nicht erwarten,dass deswegen schon jeder Sonderfall automatisch erfasst wird. So was lässt sich aber jetzt für die nächste Prüfung z.B. klären.

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