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Vorwurf der Täuschung bei Online-Klausur?


GreyFox_

Empfohlene Beiträge

vor 1 Stunde schrieb Pega-Pega:

Ich finde es persönlich gut, dass man die Klausuren überprüft. Ohne Grund würde vermutlich so etwas nicht passieren.

 

Es wird permanent betrogen, online wie offline. Wie an jeder anderen (Hoch-)Schule auch.

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vor 2 Stunden schrieb Pega-Pega:

Wenn es ein systematisches Problem geben würde bei der Menge an Studierenden/Klausuren, dann gäbe es deutlich mehr Meldungen. 

 

Es geht weniger darum "wie oft" ein solches Problem auftritt, sondern eher darum, wie mit einem solchen Problem umgegangen wird. 

Wenn es kein systemisches (nicht systematisches) Problem gibt dann kannst Du uns ja sicherlich sagen, an wen man sich wenden kann, wenn man ein Problem bei der Einstufung eines Verhaltens als Täuschungsversuch hat und an wen man sich wenden kann, wenn der Tutor sich nicht an die akademischen Regeln hält. Oder andere Unstimmigkeiten auffallen.

An der IU wird an vielen Stellen der umgangssprachliche Bock zum Gärtner gemacht, weil die Person an die Meldung gehen soll oftmals die Person ist, auf die sich die Meldung (direkt oder indirekt) bezieht. 

 

vor 2 Stunden schrieb Pega-Pega:

Naja, potentieller Betrug ist Betrug

Genau. Hierzu muss ein solcher nachgewiesen werden. Dafür haben wir (ausserhalb der IU) auch klare Vorgaben wie dies zu geschehen hat. Diese ziehen die Betroffenen mit ein. Und es ist klar definiert wie der Prozess ist, welche Möglichkeiten offen stehen und es gibt auch kein Ergebnis solange der Prozess nicht abgeschlossen ist. Und es darf auch kein Zweifel verbleiben (in dubio pro reo).

 

Die Unterschiede zum hier geschilderten Sachverhalt sollten so offensichtlich sein, dass ich mich frage, warum ein solcher Vergleich überhaupt herangezogen wurde. Der Knackpunkt ist ja genau der, dass der Ablauf an der IU scheinbar bewusst intransparent gestaltet ist und keinen Einbezug der betroffenen Person benötigt.

 

Würde man also den Vergleich mit dem Rechtssystem ernsthaft verfolgen, dann müsste man sich fragen, in welchen Staatsformen eine solche Vorgehensweise im Rechtssystem üblich ist. Dies dürfte allerdings der Sachlichkeit der Diskussion wenig dienlich sein.

 

 

 

Bearbeitet von DerLenny
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Am 22.9.2022 um 18:11 schrieb GreyFox_:

Was sollte ich am besten unternehmen? Mir wurde OHNE jegliche Vorwarnung in jeder Klausur eine 5,0 eingetragen und ich solle dabei für jede 300€ zahlen - innerhalb von 2 Wochen (!). Ich frage mich dabei auch, wozu dann die permanente Überwachung und der im Vorfeld durchgeführte Raum-Scan dienen soll?

 

Als Privathochschule wäre sowas echt lukrativ... einfach alle Aufzeichnungen nach minimalen Unregelmäßigkeiten durchleuchten und dann teuer abstrafen.... da freuen sich die Anteilseigner direkt.

 

Am besten man filmt die Bearbeitung der eigenen Online-Klausur zusätzlich und lässt per Tool alle Geschehnisse auf dem Desktop aufnehmen...

Bearbeitet von ecnerwal
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Auf Trustpilot wurde vor gut einem Jahr mal ein ähnlicher Fall beschrieben.

 

https://trstp.lt/8Axq_Jrmh

 

Auch wenn ich persönlich auf diese Bewertungen allgemein nicht soviel geben würde (gilt sowohl für negative als auch positive), antwortet die IU darauf und in diesem Fall auch. Vielleicht hilft das etwas um noch mehr in Erfahrung zu bringen.

Bearbeitet von TheHumanHunter
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Zitat

Prinzipiell gibt es immer die Möglichkeit, gegen solch einen Bescheid Widerspruch einzulegen. Ob der Widerspruch berechtigt ist, entscheidet der Prüfungsausschuss mit der studentischen Vertretung als zuständigem Hochschulgremium.

Auch hier wieder der Hinweis, auf die Rechtsschutzversicherung.

Auch stellt sich mir die Frage nach der Chancengleichheit zw. online und Präsenzklausur. Müsste hier nicht bei der Präsenzklausur entsprecht direkt beobachtet und durchgegriffen werden?

 

Zitat

Der Prüfungsausschuss „Fernstudium“ tagt quartalsweise, die Termine sind für alle Studierenden jederzeit online einsehbar.

Weiss jemand wo das einsehbar ist?

 

Zitat

Sollte, wie hier vermutlich der Fall, der Prüfungsschuss dem Widerspruch nach umfassender Sichtung der Protokolle nicht stattgeben

Und hier wird es absurd.

Wenn der Ausschuss nicht die original Videos prüft, sondern nur den Bericht, dann ist das halt einfach mal Quatsch. Durch die drastische Reduktion der Informationen kann sich da niemand eine eigene Meinung bilden, sondern muss sich auf die Einschätzung und Interpretation verlassen, die bereits im Vorfeld zum Schluss der Täuschung gekommen ist - und diese in ihrem Bericht natürlich begründet... 

 

Es gibt also auch hier keine unabhängige Instanz, die eine solche Entscheidung prüfen könnte. 

 

In so einem Fall sollte man seine Werte für alpha und beta schon sehr gut wählen.... 

Wobei ich nicht mal davon ausgehe, dass es hier wirklich einen Kriterienkatalog gibt, sondern dass das nach Bauchgefühl entschieden wird. Dann wird der Bericht rechtfertigend geschrieben und der Prüfungsausschuss sieht nur diesen und wird ihn abnicken...

 

Wie gesagt: alle Videos und den Bericht zu den Vorfällen anfordern. 

Und ohne Rechtsanwalt sehe ich bei einer solchen Vorgehensweise dunkelschwarz.

 

"Links am Monitor vorbei" scheint auch häufig vorzukommen. Evtl. ach weil dies die normale "Denkposition" ist? Zumindest ich hab mich beim Tippen erwischt, dass mein Kinn Richtung linke Schulter gewandert ist, als ich Worte gesucht habe...

 

@Proctoriohabt ihr Informationen darüber, ob Personen gerne mal beim Denken nach links unten sehen?

 

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vor 8 Minuten schrieb DerLenny:

@Proctoriohabt ihr Informationen darüber, ob Personen gerne mal beim Denken nach links unten sehen?

 

Na, wenn man NLP glaubt, dann sind Augenbewegungen nach links dann zu beobachten, wenn man versucht, sich zu erinnern: nach oben visuelle Erinnerungen, seitwärts auditive Erinnerungen und nach links unten beim inneren Dialog.

 

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vor 1 Minute schrieb KanzlerCoaching:

Na, wenn man NLP glaubt, dann sind Augenbewegungen nach links dann zu beobachten, wenn man versucht, sich zu erinnern: nach oben visuelle Erinnerungen, seitwärts auditive Erinnerungen und nach links unten beim inneren Dialog.

 

Wiseman, R., Watt, C., ten Brinke, L., Porter, S., Couper, S. L., & Rankin, C. (2012). The eyes don’t have it: Lie detection and neuro-linguistic programming. PloS one, 7(7), e40259.

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vor 21 Minuten schrieb DerLenny:
Zitat

Sollte, wie hier vermutlich der Fall, der Prüfungsschuss dem Widerspruch nach umfassender Sichtung der Protokolle nicht stattgeben

Und hier wird es absurd.

Wenn der Ausschuss nicht die original Videos prüft, sondern nur den Bericht, dann ist das halt einfach mal Quatsch. Durch die drastische Reduktion der Informationen kann sich da niemand eine eigene Meinung bilden, sondern muss sich auf die Einschätzung und Interpretation verlassen, die bereits im Vorfeld zum Schluss der Täuschung gekommen ist - und diese in ihrem Bericht natürlich begründet...

 

Es ist einfach an Absurdität kaum zu übertreffen was hier im typischen "Corporate speech" vermittelt wird. Im Grunde heißt es, sparen Sie sich Ihren Widerspruch. Ändern wird dieser ohnehin nichts - maximal wenn Sie bis zum zuständigen Verwaltungsgericht gehen. Bravo.

 

So eine Dreistigkeit und Abgebrühtheit sind unfassbar.

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