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Auch 4 Monate nach Coronabeginn keine Prüfungseinsicht möglich


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Hallo liebe Mitstudierende,

 

leider muss ich jetzt doch mal mit einer relativ harschen Kritik an die IUBH herantreten.

 

Im März habe ich bereits versucht die Prüfungseinsicht zu meiner letzten Prüfung zu beantragen. Diese wurde natürlich aufgrund von Corona abgelehnt. Etwas ärgerlich aber natürlich verständlich. Nun wurden die Prüfungen wieder aufgenommen. Habe also einen Antrag auf Einsichtnahme gestellt der wiederum abgelehnt wurde mit der Begründung geringerer Kapazitäten. Eine Informationen zu einem möglichen Zeitrahmen gibt es ebenfalls nicht.

 

Und so langsam wird das aber schon zu einem recht großen Problem. Wie stellt sich die IUBH das vor? Es gibt Studenten die mit ihrem Studium fertig sind und nur noch auf die Prüfungseinsicht warten weil das Ergebniss so garnicht mit den Erwartungen zusammenpasst. Müssen diese Studenten jetzt ihr Studium Monatelang verschieben weil die IUBH keine Alternative anbietet? Mir ist klar das das Schreiben von Prüfungen erstmal Priorität hat. Aber bis zur nächsten Chance auf Prüfungseinsicht vergehen mal mindestens 4 Monate seit März. Dazu kommen 2 Monate Bearbeitungszeit.Und die IUBH scheint anscheinend nicht an einer Alternative zu arbeiten.

 

Ich habe meine Prüfungsordnung nicht auswendig im Kopf, aber ich bin mir recht sicher das jeder Studierende Anspruch auf eine Prüfungseinsicht hat. Wofür gibt es eine Prüfungsordnung wenn die Dinge die da drin stehen seitens IUBH sowieso willkürlich angepasst oder ignoriert werden können?

 

Ich habe nie erwartet 2 Wochen nach Beginn der Krise eine alternative Form der Einsichtnahme zu bekommen, aber auch nach 4 Monaten keinerlei Information bezüglich einer alternativen Form oder irgendeiner Möglichkeit der Prüfungseinsicht zu bekommen ist schon recht dreist. In wiefern ist die IUBH eigentlich an ihre eigene Prüfungsordnung gebunden?

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Gehört die ordnungsgemäße Durchführung des Studiums - und dazu gehört ja wohl die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Prüfungsleistungen dazu - nicht zum Akkreditierungsverfahren? Oder anders gefragt: Gibt es eine externe Beschwerdestelle für solche Fälle?

 

Und wie regeln andere Hochschulen eigentlich das Problem?

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vor 1 Stunde, caiser_chef schrieb:

Über eine externe Beschwerdestelle würde ich mich auch freuen

Ich denke, dass der Tipp mit der Akkreditierung schon die richtige Stelle ist. Die jeweiligen Stellen lassen sich ja ganz leicht online finden: https://www.iubh-fernstudium.de/die-hochschule/akkreditierungen-und-rankings/

 

Ich bin zwar selbst nicht betroffen, kann aber euren Ärger wirklich verstehen. Sowas ist sehr ärgerlich und über ein halbes Jahr wirklich zu lang. Vielleicht liest aber ja auch jemand von der IUBH hier schon mit und gibt es mal weiter, damit man eine friedlichere Lösung finden kann als den Weg über Dritte.

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Hallo @waldorfschüler bzw. @caiser_chef,

 

wir können Deinen Unmut verstehen und haben selber großes Interesse daran, allen Studierenden schnellstmöglich die Prüfungseinsicht wieder zu ermöglichen.

 

Aufgrund Sicherheitsvorkehrungen infolge der Covid19-Pandemie können wir derzeit nur in eingeschränktem Umfang Termine zur Einsichtnahme durchführen, grundsätzlich besteht jedoch wieder die Möglichkeit der Einsichtnahme. Eine Einsichtnahme stellt prüfungsrechtlich eine Wiederaufnahme des Prüfungsverhältnisses dar, weshalb wir diese im Juni 2020 nur in Kombination mit einem Prüfungstermin anbieten. Diese Entscheidung haben wir getroffen, um anderen Studierenden die größtmögliche Kapazität an Präsenzprüfungsplätzen zur Verfügung zu stellen.

 

Bitte beachte, dass dies nicht bedeutet, dass Einsichtnahmen komplett entfallen bzw. untersagt werden. Du hast weiterhin die Möglichkeit wie gewohnt eine Einsichtnahme zu beantragen, welche dann baldmöglichst gewährt wird. Derzeit arbeiten wir daran, Dir schnellstmöglich wieder den gewohnten Service zu bieten.

 

Die Kollegen arbeiten mit Hochdruck daran, alle Wünsche mit der derzeitigen Situation und den damit einhergehenden Sicherheitsvorkehrungen unter einen Hut zu bekommen. Wenn Du Fragen hast, wende Dich gerne immer direkt an das Prüfungsamt: pruefungsamt@iubh-fernstudium.de.

 

Wir bedanken uns schon jetzt für Deine Geduld!

Herzliche Grüße

Dein Team vom IUBH Fernstudium, vertreten durch Serena Brandau

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vor 4 Stunden, IUBH Fernstudium schrieb:

Eine Einsichtnahme stellt prüfungsrechtlich eine Wiederaufnahme des Prüfungsverhältnisses dar, weshalb wir diese im Juni 2020 nur in Kombination mit einem Prüfungstermin anbieten. Diese Entscheidung haben wir getroffen, um anderen Studierenden die größtmögliche Kapazität an Präsenzprüfungsplätzen zur Verfügung zu stellen.

 

Was genau bedeutet Wiederaufnahme des Prüfungsverhältnisses?

 

Ich verstehe irgendwie nicht den Zusammenhang, dass damit die größtmögliche Kapazität zur Verfügung gestellt wird. Die Termine hätten doch ohnehin stattgefunden. Oder es gab zusätzliche Termine?

 

Schwieriges Thema 😄

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Hallo zusammen,

 

wir haben uns an diesem Termin dazu entschieden, dass Prüflinge, die am kommenden Präsenztermin ebenso eine Klausur schreiben, auch Klausuren oder andere Prüfungsleistungen einsehen können. Diese Entscheidung beruht darauf, dass wir eine Kontaktvermeidung bezüglich der Reduzierung des Infektionsrisikos gewährleisten müssen und natürlich auch im Sinne der Gesundheit aller Beteiligten handeln wollen. Somit wird die Gesamtanzahl der maximalen Plätze, die leider wegen des notwendigen Hygienekonzepts reduziert ist, den Prüflingen zur Verfügung gestellt, die Klausuren in Präsenz ablegen möchten. Ebenso sind auf diese Art und Weise Einsichten am kommenden Sonderprüfungstermin der Präsenzprüfungen am 27.06.2020 möglich.

 

@MuddleheadRechtlich gesehen stellt die Einsichtnahme einen Teil des gesamten Prüfungsrechtsverhältnisses dar, das sogenannte Leistungsbewertungsverfahren. Daher finden die Einsichten unter gewissen Regularien statt, die in dieser Form durch die zuständigen Hochschulorgane festgelegt wurden. Eine Einsichtnahme in sämtliche Prüfungsleistungen ist technisch aktuell leider nicht online umsetzbar. An dieser Stelle möchten wir aber darauf hinweisen, dass grundsätzlich an allen regulären Präsenzterminen (12 pro Jahr + Blockprüfungstermine) in Prüfungsleistungen eingesehen werden kann.

 

Wir können jedoch @caiser_chef dahingehend gerne mitteilen, dass die Einsicht stattfinden wird, sobald dies die Pandemie zulässt. Die Ausstellung etwaiger Abschlussdokumente wird dadurch nicht verzögert. Sollten Prüflinge alle notwendigen Leistungen erbracht haben, kann das Zeugnis und die Urkunde ausgestellt werden. Sollte dann zu einem späteren Zeitpunkt eine Einsichtnahme stattfinden und sich im Rahmen eines Überdenkensverfahrens eine bessere Bewertung ergeben, dann erstellen wir natürlich entsprechend angepasste Abschlussdokumente.

 

Wir hoffen, damit Eure offenen Fragen beantwortet zu haben, stehen Euch aber natürlich gerne in individuellen Fällen wie gewohnt auch per E-Mail (pruefungsamt@iubh-fernstudium.de) zur Verfügung.

 

Herzliche Grüße

Das Team vom IUBH Fernstudium, vertreten durch Serena Brandau

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Ist denn die Zahl derjenigen, die Einsicht in ihre Prüfungsunterlagen nehmen möchten, so groß? Das kann ich mir eigentlich gar nicht vorstellen, zumal ja wohl viele die Klausuren online schreiben und es sich vermutlich gut überlegen, ob sie für eine Einsichtnahme wirklich eine größere Reise unternehmen wollen.

 

Wenn Schulen wieder öffnen, Restaurants besucht werden können und man Supermärkte mit Maske besuchen kann, dann erschließt sich mir nicht so ganz, warum eine Hochschule keine organisatorischen Möglichkeiten haben soll, die Einsichtnahme hinzubekommen.

 

Gut, Sie können mit Recht sagen, das geht mich nichts an, weil ich ja nicht betroffen bin. Ich würde es nur gerne verstehen.

Bearbeitet von KanzlerCoaching
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