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Auch 4 Monate nach Coronabeginn keine Prüfungseinsicht möglich


Empfohlene Beiträge

vor 42 Minuten, caiser_chef schrieb:

Ich bin Wütend

 

Dass du wütend bist, habe ich verstanden, und dass du deiner Verärgerung mal Luft machen musstest, kann ich auch nachvollziehen. Darüber hinaus halte ich diese Diskussion darüber, was die IUBH tun könnte, sollte oder müsste aber nun für relativ müßig.

 

Das Thema wurde ausführlich adressiert und von der IUBH auch zur Kenntnis genommen. Was die IUBH nun daraus macht, darauf wirst du kaum einen Einfluss haben. Wenn die aktuelle Situation deinen Studienfortschritt oder -abschluss gefährdet, wäre eine Rechtsberatung vermutlich die zielführendste Maßnahme. Ansonsten wirst du aktuell damit wohl einfach leben müssen (oder deine persönlichen Konsequenzen ziehen wie z. B. einen Hochschulwechsel).

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vor 2 Stunden, caiser_chef schrieb:

Das Grundrecht wird doch schon seit 4 Monaten nicht gewährt.

Das stimmt eben nicht. Man kann es tun, aber eben nur unter bestimmten Voraussetzungen.

 

vor 2 Stunden, caiser_chef schrieb:

Was hält mich nun davon ab die zu leaken?

Tatsächlich ist es erlaubt ein Gedächtnisprotokoll anzufertigen, aber nicht die exakten Fragen. Hilft eh keinem, weil die Prüfungen immer individuell erstellt werden.

 

vor 2 Stunden, caiser_chef schrieb:

Warum haben dieses Problem andere Fernunis nicht?

Weil die IUBH mit ihren Ondemand-Prüfungen hier in Deutschland ziemlich einzigartig ist.

 

vor 2 Stunden, caiser_chef schrieb:

weil die IUBH von den Studenten Solidarität und Opfer fordert selbst aber nichts macht.

Stimmt doch auch nicht. Sie ist nunmal ein Unternehmen, das wirtschaftlich handeln muss. Und sie hat schon so einiges gemacht, damit wir Studenten mit einem blauen Auge davon kommen z. B. computerbasiertes Proctoring mit anschließender Überprüfung als das normale Proctoring nicht möglich war. Rein rechtlich hätten wir an dem Punkt eben alle einfach Pech gehabt und hätten warten müssen.

 

Versteh mich nicht falsch, ich habe auch durchaus meine Kritikpunkte an der IUBH und es gab auch schon den ein oder anderen Mailkontakt mit dem Qualitätsmanagement. Aber diese Diskussion hier ist einfach übertrieben.


Ich schließe mich da den Worten von @Alanna an. Zieh deine eigenen Schlüsse aus der Situation, aber verbreite bitte keine Halbwahrheiten, die schon 5mal im Thread widerlegt wurden. Das bringt hier niemanden weiter.

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Die Diskussion bzgl. "Online-Prüfungseinsicht" ist doch mittlerweile ein alter Hut. Schon 2016/2017 wurde dieser Vorschlag auf der Plattform "create your studies" eingebracht - und seitens der IUBH abgeschmettert. Ist nun mal so...auch wenn das Werbeversprechen "100% online" an dieser Stelle einen faden Beigeschmack hat.

 

Ich vermute, dass ein Nicht-Realisieren der Online-Einsicht weniger einem drohenden Leak geschuldet ist, sondern vielmehr einer Überlastung von Examity sowie der Prüfer. Das würde darauf hinauslaufen, dass jede Prüfung doppelt betreut werden muss, da aufgrund des deutlich erleichterten Prozederes wohl jeder Klausureinsicht beantragen würde. Deshalb kann ich es aus organisatorischen Gründen schon nachvollziehen, weshalb die Klausureinsicht nicht komplett "barrierefrei" ist....

 

 

Bearbeitet von Vitali
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Und täglich grüßt das Murmeltier. Du wiederholst dich. Gar nicht möglich lese ich aus der Antwort der IUBH nicht raus und überhaupt im Moment ist einiges anders.

 

Ich z.B. arbeite bei einer Behörde. Seit Mitte März durfte kein Kunde das Gebäude betreten. Für absolute Notfälle ist auch dann noch ein Telegon vorgeschaltet, aber in der Regel kommt keiner Rein und Anliegen können nur per Fax, E-Mail, Telefon oder Post vorgetragen werden oder Unterlagen eingereicht werden. Es gibt keine Empfangsbestätigungen etc. Der Gesetzgeber hat das auch anders vorgesehen. Da gab es aber noch nicht 16 verschiedene Landesschutzverordnungen. Und oft ist es gar nicht das große Gesamte, sondern es sind Kleinigkeiten, die im Moment Anpassungen notwendig machen, wie

- die Raumgröße, denn aktuell müsste ich einem Kunden sein recht auf Beistand verwehren oder Kinder müssten sonst wo bleiben, weil mein Büro schon für zwei aber erst Recht drei Personen mit Sicherheitsabstand einfach zu klein ist. Konsequenz aktuell kommt gar keiner rein.

- das Personal: Es ist zwar voller in den Gängen, aber es sind immer noch viele Personen in Homeoffice oder Urlaub oder oder weil Kinder nicht betreut sind oder man in der Risikogruppe ist. Bei uns war es für alle Standorte der Stadt in der ich arbeite auf 500 möglichen Telearbeitsplätzen mit einem Mal zeitgleich 4500 Personen. Da hat es erst mal gedauert bis das System arbeitsfähig gehalten werden konnte. Es ist eine Sache potentiell die Möglichkeit zu haben und es hier z.B. den Mitarbeiern anzubieten und eine andere abschätzen zu können was es an Ressourcen braucht um es durchzuführen und diese dann auch zeitnah bereitstellen zu können.

 

Und hier komme ich wieder zu deinem vehementen Pochen. Die IUBH gibt ja im Rahmen der jeweiligen Landesschutzverordnungen prinzipiell die Möglichkeit im Moment, hat aber auch überprüft welche Ressourcen zur Verfügung stehen, um dies in der angedachten und bisher durchgeführten Form anbieten zu können und das Ergebnis ist eben in Verbindung mit einer Prüfung.

 

Das mag dir jetzt passen oder nicht. Recht haben und Recht kriegen sind zwei paar Schuhe und das hängt selten damit zusammen, wie laut man schreit. So und jetzt bin ich raus.

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Caiser chef gehört zu der Gruppe Mensch, die vor dem brennenden Restaurant stehen und auf ihre Reservierung pochen sich doch nun an den Tisch setzen zu wollen. Denn das hat man ihm vor 2 Tagen am Telefon zugesichert.

 

Kann man den Thread nicht closen bis da eine vernünftige Antwort von IUBH vorliegt.

Bearbeitet von Muddlehead
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  • 4 Wochen später...

@caiser_chef Deine beiden Fragen kann ich dir leider nicht beantworten.

 

Was anderes:  Heute kam von der IUBH eine E-Mail mit einem Zusatztermin zur Einsichtnahme. Dieser findet am Samstag, 08.08.2020 von 10 bis 13 Uhr an ausgewählten Standorten statt (werden  in der Mail genannt).

Man kann an diesem Termin in bis zu 6 Prüfungsleistungen Einsicht nehmen.

 

Denke, dass der Termin für dich nun eine gute Möglichkeit ist.

 

VG,

Bearbeitet von SmarthY
Ergänzung
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Lieber @caiser_chef,

 

uns ist sehr wichtig, dass möglichst viele Studierende die Möglichkeit haben, die Bewertung ihrer Prüfungsleistung im Nachgang einsehen zu können. Dies war aufgrund der globalen Corona-Krise in den letzten Monaten leider nur eingeschränkt möglich. Daher möchten wir Euch nun die Gelegenheit geben, dies nachzuholen. Wir haben eine einmalige Sonderregelung getroffen, dass Ihr für bis zu 6 Prüfungsleistungen eine Einsichtnahme beantragen könnt. 

Lieben Dank @SmarthY für den Hinweis auf das Mailing.

 

Die Anmeldefrist startet morgen, also am Mittwoch, den 15.07.2020 und endet am Dienstag, den 28.07.20 um 12:00 Uhr.

Termin für die Einsichtnahme: Samstag, den 08.08.20 (von 10:00 – 13:00 Uhr) 

 

Benötigst Du noch Unterstützung oder hast Fragen zum Ablauf der Einsichtnahme, dann wende Dich gerne direkt an unser Prüfungsamt: pruefungsamt@iubh-fernstudium.de.

 

Wir bedanken uns noch einmal für Deine Geduld!

Herzliche Grüße,

Dein Team vom IUBH Fernstudium

 

 

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Auf den ersten Blick klingt das Angebot der IUBH sehr vielversprechend, allerdings hat die Sache einen gewaltigen Pferdefuß. Im Kleingedruckten der Mail steht, dass man,wenn man diese Gelgenheit nicht nutzt, keine Option mehr hat, seine Prüfungen einzusehen und für diese Klausuren der Anspruch auf Einsicht damit verstreicht. Dies sei so nach § xy der Prüfungsordnung beschlossen. In dem steht, dass das Prüfungsamt Ort und Zeitpunkt der Einsichtnahme festlegt.
Ich habe einige Klausuren die ich einsehen möchte (zwei oder drei Stück wenn ich mich recht entsinne). Nun fahre ich mit meinem Mann und meinen zwei Kindern genau am 8. August für eine Woche in den Urlaub (wann auch sonst wenn gerade Ferien sind und man berufstätitiger Fernstudent mit Familie ist).

Ich habe darauf der IUBH geschrieben, dass ich das Angebot leider nicht annehmen kann da ich bereits Urlaub gebucht habe und bekam prompt eine Antwort.
Die Lösung: Ich soll doch prüfen ob ich an einem anderen Prüfungszentrum an dem Tag teilnehmen kann.
Liebe IUBH: Das geht bestimmt ganz prima, wenn man mit zwei kleinen Kindern gerade quer durch Deutschland im Auto unterwegs ist um in Urlaub zu fahren und pünktlich ankommen muss.
Die zweite Lösung, die mir die IUBH schreibt: Bisher abgelehnte Einsichtnahmen können nicht mehr ermöglicht werden bzw. sind nur in Verbindung mit einer Präsenzklausur möglich und es kann dann auch nur 1 Modul eingesehen werden. Ich hatte mich für die IUBH entschieden um eine Alternative zu Präsenzklausuren zu habe, da ist so eine Entscheidung für mich nicht besonders erfreulich. Ich habe nicht vor, demnächst eine Präsenzklausur abzulegen. 

Bislang war ich mit der IUBH sehr zufrieden aber diese Aktion ist wirklich unerfreulich.
Wäre der Termin etwas längerfristig angekündigt (8. August ist jetzt nicht gerade langfristig planbar) und wäre er nicht gerade in der Ferienzeit so könnte ich mich mit dem Angebot sicher arangieren. Aber so empfinde ich das tatsächlich als Gängelung und eine Aktion, die meines Erachtens wirklich nicht in Ordnung ist, da einem dadurch mehr oder weniger das Recht auf Einsichtnahme genommen wird.

Bearbeitet von Markus Jung
Vollzitat gelöscht
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Hab ich jetzt auch gelesen. Ziemlich fader Beigeschmack, das Recht auf Prüfungseinsicht in einem "flexiblen Online-Fernstudium" auf genau einen einzigen Tag während der Urlaubszeit mit 3 Wochen Vorlauf zu legen. Und das dann auch noch im Kleingedruckten zu verstecken, so das die Leute die auf die regulären Prüfungseinsichten warten dies übersehen können und ihr Recht auf die Prüfungseinsicht damit verjährt. 

Bearbeitet von Markus Jung
Vollzitat gelöscht
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