Zum Inhalt springen

Schafft man ein Vollzeitstudium neben dem Vollzeitjob?


Nool88

Empfohlene Beiträge

@psycCGN Ein paar Sachen gibt es vermutlich ohne Altersbeschränkung, wie @Muddlehead geschrieben hat.. Wisst ihr, wie das beim D-Ticket ist? Habe noch keine Altersbegrenzung gesehen.

 

Am meisten mache ich mir Sorgen um die rechtliche Situation und dass das Studium/der Abschluss dann ungültig ist o.ä. @psycCGN Du hast das ja schon mal gemacht, wie ich gesehen habe - bei dir hatte es keine anderen Konsequenzen als höhere SV-Beiträge? Kann man das Studium noch von der Steuer absetzen?

Bearbeitet von DiePotato
Zusatzfrage
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Anzeige: (wird für registrierte Benutzer ausgeblendet)

vor 5 Stunden schrieb DiePotato:

ob als Fern- oder Präsenzstudium ist vermutlich egal

Ich vermute, dass das sogar einen großen Unterschied macht. Im Fernstudium ist es fast normal, dass man arbeitet (VZ oder TZ). Ich schätze, dass es eher an Präsenzhochschulen zu Problemen kommen könnte und da am ehesten dort, wo Pflichtveranstaltungen nicht besucht werden können oder das Studium länger dauern könnte und ggf. Härtefallanträge mit der Begründung, man musste VZ arbeiten, zurückgewiesen werden. Meine Laienmeinung ist, dass der Abschluss deswegen nicht rückwirkend aberkannt werden kann, aber im laufenden Studium könnte ich mir Nachteile schon vorstellen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Warum nicht einfach mal bei der Wunschhochschule nachfragen?

Vielleicht gibt es irgendwelche Regelungen.

 

Vollzeit+Vollzeit, egal von was, will gut überlegt sein. Es sei denn, man geht davon aus, dass ein Tag 24 Stunden hat und dann ja noch die Nacht dazukommt ;-)

 

Die 20h Regelung für studentische Jobs kommt m.W. daher, dass für ein Vollzeit-Präsenz-Studium 20h Vorlesungszeit etc angesetzt werden und wenn man mehr als 20h zusätzlich arbeitet, könnte das Studium nicht mehr im Vordergrund stehen. Das sogenannte Werkstudenten-Privileg bezieht sich in erster Linie auf die Lohnabrechnung und Beiträge zu bestimmten Teilen der Sozialversicherung.

 

Ob deine gewünschte Hochschule ein Problem mit dem Nachweis einer anderen als einer studentischen Krankenversicherung hätte, müsstest du ebenfalls direkt dort erfragen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die 20 H Regelung betrifft nur die Sozialversicherung. Du darfst wenn du als Student versichert bist maximal 20 h als Werksstudent arbeiten, das heißt für die 20 h bekommst du dein Gehalt ohne dass sozialversicherung abgezogen wird.

KOmmst du über die 20h (Im durchschnitt auf das Jahr berechnet) musst die Sozialversicherung zahlen. Das kann teuer werden, wenn das irgendwie im nachhinein rauskommt.

 

Den nächsten den es interessiert ist das Bafög Amt: Da hast du Grenzen was du hinzuverdienen darfst ehe es dir angerechnet wird. Zudem musst du bei Bafög darauf achten dass du schnellst möglichst fertig wirst und die Regelstudienzeit nicht überschreitest. Allerdings haben die wenigsten Fernstudenten Bafög.

 

Die Unis und Hochschulen interessiert es einen feuchten ob du arbeitest und wieviel, das gilt für Fern genauso wie für Flex oder Präsenz. Solang du deine Pflichten erfüllst, kräht kein Hahn danach. Im Gegenteil selbst bei Präsenzstudies geht man davon aus, dass sie nebenbei arbeiten, denn selbst wenn man Bafög bekommt, reicht es ja oftmals je nach Wohnort nicht zum Leben.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb Naledi:

Ob deine gewünschte Hochschule ein Problem mit dem Nachweis einer anderen als einer studentischen Krankenversicherung hätte, müsstest du ebenfalls direkt dort erfragen.

Interessiert niemanden, du musst nur nachweisen dass du eine Versicherung hast, nicht in welcher art die gestaltet ist. Zudem gibt es viele die noch bei den Eltern versichert sind wenn sie das erste mal direkt nach der Schule studieren. die haben auch keine "Studentische Versicherung"  allerdings gelten auch hier die Zuverdienst Regeln!

Bearbeitet von AZI
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@DiePotato Mach dir nicht so einen großen Kopf. Zu deiner Ursprungsfrage: Ja, man darf mehr als nur 20 Stunden arbeiten bei einem Vollzeitstudium. Konsequenzen hatte ich nie welche, außer dass ich selber schauen muss, wie gut und wie lange ich Vollzeitjob und Vollzeitstudium gewuppt bekomme ;) 

 

@AZI hat auch erklärt, wo es wichtig wäre mit der Höhe der Arbeitszeit. Entsprechende Angaben musst du eh wahrheitsgetreu machen. Da ich keine Förderungen in Anspruch nehme, musste ich nie Angaben machen, wie lange ich neben dem Studium arbeite 🤷‍♂️

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich arbeite Vollzeit und bin darüber krankenversichert, deswegen interessiert es niemanden, ob ich Vollzeit oder Teilzeit studiere. 

 

Aus meiner persönlichen Erfahrung:
Vollzeit arbeiten und Vollzeit studieren klappt für manche, für mich gar nicht. Aber ich habe auch noch andere Themen, die Zeit kosten. Das fängt mit Kindern an und hört beim Haus auf. 

Die richtige Antwort lautet also: Es kommt darauf an ;)

 

Was mir geholfen hat, war eine App, mit der ich einfach mal grob meine Zeiten erfasst habe. Wie viele Stunden am Tag verbringe ich mit Arbeiten, Haushalt, den Kindern, notwendigen Routinen (Essen, Duschen, ...) etc und wie viel freie Zeit bleibt dabei eigentlich? Das Ergebnis war recht ernüchternd. Selbst wenn ich meine komplette Freizeit in einer üblichen Woche in das Studium stecke, bleiben nur ca 10h pro Woche. Das reicht einfach nicht um Vollzeit zu studieren. Es mag Menschen geben, die mit dem Stundenbudget auch in Vollzeit erfolgreich sind, ich bin es aber nicht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Sorry, ich hätte doch einen eigenen Thread starten sollen. Hatte zuvor schon mal erwähnt, dass ich eigentlich nicht vorhabe VZ zu arbeiten, sondern einfach nur mehr als 20h. Ich dachte, dass es thematisch hierher passt, da für TZ mit >20h dieselben Regeln gelten sollten wie für VZ.

 

@TomSon Ja, ich denke du hast schon recht, dass man beim Präsenzstudium noch besser aufpassen muss und es halt schwieriger ist, wenn man Pflichtveranstaltungen hat. Ich meinte eher, dass die Regel mit den 20h und dem potenziellen Verlust des Studentenstatus ja vermutlich für alle Formate gilt.

 

@Naledi Bei der HS würde ich mich dann schon nochmal genau informieren, wenn es ernst wird. Aber warum denn nicht hier schon mal Fernstudenten fragen, die selbst die Erfahrung gemacht haben, vermutlich sehr gut Bescheid wissen und auch Tipps geben können. Wie oben geschrieben, ich möchte eigentlich nicht VZ arbeiten, sondern TZ, aber mehr als 20h.

 

@AZI Ok, das mit den SV-Beiträgen wäre kein Problem, das müsste ich halt vorher genau durchrechnen. Aber wenn ich sehe, dass man die studentische KV nur bis 30 J. bekommt, besteht ja kaum mehr ein Unterschied, oder? Mit 20h verdient man halt einfach sehr wenig. Ich würde das auch von Anfang an ganz transparent machen und sowohl mit dem AG als auch mit der HS absprechen. Das mit Bafög u.ä. weiß ich, das betrifft mich aber nicht.

 

@psycCGN Alles klar, klingt ja doch alles nicht so schlimm. Wenn man das Thema googelt, liest man halt nur, dass man das nicht darf und der Stud.status aberkannt werden kann - aber nicht, was das konkret bedeutet. Nachdem es aber Leute gibt, die es machen, muss es ja irgendwie doch gehen...

 

@paulaken Wie oben geschrieben, wollte ich eigtl. gar nicht VZ arbeiten, sondern nur TZ mit mehr als 20h. Sorry, hätte nen neuen Thread machen sollen. Mit bis zu 20h verdient man einfach sehr wenig.

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dann vielleicht noch mal eine INfo:

Dass es ausser Sozialversicherung und Bafög amt irrelevant ist sagte ich ja schon. 

Wir haben bei uns auf der Arbeit welche die Voll voll machen, Volls Studium teil Arbeit, Voll Arbeit Teil Studium, Werkstudent, Duale Student, Flexstudent...

Es gehen alle KOnstellationen die du dir vorstellen kannst, sofern die Hochschule das anbietet.

Das hat aber nichts mit recht zu tun sondern eher mit dem Angebot der Hochschule, es gibt ja mittlerweile auch Präsenzunis die das Studium als Flex also eine Kombi aus Präsenz und Fernstudium anbieten.

Solang du dir der Einschränkungen was sozialversicherung und Bafög angeht bewusst bist kannst du jede KOmbi machen die dir vorschwebt. Und dein Studentenstatus, was also Rabatte und Co angeht, sprich dein Studentenausweis ist solang gültig wie dein Studium geht. Wirst du exmatrikuliert oder bist du mit dem Studium fertig dann erlischt er. 

Mit anderen Worten ich geh mit meinem 49 auch vergünstigt in Museen, Kulturelle Einrichtungen und Schwimmbäder. Warum auch nicht ich bin Studentin, nichts anderes wird da abgefragt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden



×
  • Neu erstellen...