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TheHumanHunter

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Kommentare zu Blogbeiträgen von TheHumanHunter

  1. Nur damit ich es richtig verstehe: Die/deine Grundannahme ist, einerseits "lernen" (deutsch) bedeutet eher den Prozess bzw. Versuch der Wissensaneignung für eine bestimmte Sache, welchen du, zwecks Unterscheidbarkeit, mit "büffeln/pauken" umschreiben würdest und das andere "lernen" den erfolgreichen Abschluss darstellt. Während im Englischen diese Sachverhalte klar mit "learning" (erfolgreiches Gelerntes) und "to study" (Versuch, analog zum "büffeln") unterschieden werden?  Und "studieren" hier für das deutsche nicht reinpasst, da dies eher als Tätigkeit im Hochschulkontext (Studium eines Faches) genutzt wird?

  2. vor 30 Minuten schrieb TomSon:

    Aber von dem, was du beschreibst, war wohl selbst Usenet besser

    Discord ist/war vorrangig als Gamer-Tool konzipiert worden. Mit Erfolg :) Natürlich kann ein Server, der von jemandem "gebaut" wurde, unpraktisch konzipiert sein. Dass der besagte Server von der WBH stammt wird wahrscheinlich auch nicht der Fall sein. Ich kenne eine Menge guter Server ;-).

  3. Hier auch noch mal ein Video-Vergleich der beiden Studiengänge. Allerdings schon ein paar Monate her, evtl. gab es Änderungen im Curriculum.

     

    Was ich an der IU noch positiv in Erinnerung hatte, sind die wohl sehr engagierten Prof's des Studiengangs, hier im FI-infos.de-Interview. Ich glaube gerade bei so einem stark auf die Praxis fokussiertem Fern-Studiengang ist eine intensive Betreuung durch kompetente Personen sehr wichtig.

  4. vor einer Stunde schrieb Lukas:

    Ich erwarte sogar, dass Inhalte der Module angepasst werden, wenn sich im Laufe des Studiums

    Ich denke auch nicht dass ein formeller Vertrag eine Garantie der Funktionsweise bestimmter Module enthält. Für einen Einzelfall kan dies natürlich dann maximal unglücklich enden, wie es hier der Fall zu sein scheint. Was vorallem sichergestellt sein muss ist die Anerkennung des Abschlusses (<-teils jedoch auch ein Risiko) und die Kosten.

  5. vor 29 Minuten schrieb KanzlerCoaching:

    Sorry, aber auf "unter Vorbehalt" können Sie sich ein Ei drauf backen. So eine Zusage ist nichts wert.

    Ich nehme an diese "Vorbehaltung" basiert auf einer Art Probestudium, in welchem erst gewisse Leistungen erbracht werden müssen (da ohne Abi) und wenn diese erfüllt sind (Test's etc.) wird man voll zugelassen, sprich offziell immatrikuliert. Natürlich nur unter dem Umstand, dass die Zusage offiziell dafür gilt. Ich gehe stark davon aus.

  6. vor 2 Stunden schrieb polli_on_the_go:

    Weil es keinen Sinn macht, dass du die Voraussetzungen des B.Sc Pflege nicht erfüllst aber die Studienvoraussetzungen für Gerontologie.

    Weil? Die Voraussetzungen für diesen Studiengang sind laut IU (bei denen) "Abgeschlossene, qualifizierte Ausbildung als Alten-, Kinder- oder Gesundheits- und Krankenpfleger:in, Pflegefachfrau:Pflegefachmann und mind. 3-jährige hauptberufliche Tätigkeit als Pfleger:in"

     

    Ist sie ja nicht, bzw. befindet sich noch in Ausbildung. Für Gerontologie sollten die üblichen (beliebiger Berufsabschluss plus 3 Jahre Tätigkeit) reichen. Hier sollte aber auch klar sein dass eine spätere Tätigkeit in der Pflege/Krankenhaus mit Gerontologie eher nicht die "Zielgruppe" ist. Also nicht im praiktischem Sinne. Eher in Richtung Hilfsdienste, Demenzberatung, oder Beratung für pflegende Angehörige etc.

  7. vor 12 Stunden schrieb Kruemmelchen:

    vieles wurde nicht wirklich umgesetzt.

    Aber wenn das explizite Auflagen waren, sollte das doch schon verpflichtend umgesetzt worden sein oder? Es geht ja um die Akkreditierung. Da stehen zwar auch Empfehlungen, aber eben auch Auflagen. Wenn das "durchgewunken" wird oder nicht umgesetzt wird, frage ich mich welche Kredibilität dieses Verfahren hat im Bezug auf alle "überprüften" FH's und Unis. Ich hatte mich dazu schonmal an anderer Stelle geäußert, dass für mich der WR eher auf die Rahmenbedingungen schaut und die HS gewisse Freiheiten in Bezug auf die Lehre haben, die gesetzlich verankert sind. Ich bin hier sicherlich kein Experte, aber ob scheinbar "strenge" oder "schlechte" Bewertungen des WR auf eine HS einen wirklich bemerkenswerten Stellenwert haben, dem bin ich mir (sagen wir mal von diesem Beispiel hier aus) nicht so sicher.

  8. Am 28.6.2022 um 10:06 schrieb Markus Jung:

    Was begeistert Dich an Studium und Co? Was studierst Du? Und was ist das „Co“?

    Im Moment nichts (mehr), doch ich habe Gefallen am Fernstudium, aktuell jedoch noch nichts geplant.

    Das Co wäre schlicht das übliche mit Essen, Schlafen, Fitnesstudio besuchen und mal hier und da was trinken gehen mit bekannten Gesichtern. Also nichts wirklich sozial ergiebiges.

     

    @unrockbarDanke für deine ausführliche Schilderung und schön dass es doch auch Mal Erfolgsstorys gibt.

  9. @Markus Jung Danke dir für die Einwürfe. Dein Punkt 3 ist vorallemdingen interessant. Ich denke ich müsste mir jedoch erstmal ein neues "Interessensgebiet" aneignen, und auch wirklich mal wieder richtige Begeisterung für etwas ausserhalb von Studium&Co. aufzeigen. Das ist auch so eine Sache wo ich schnell in die "ach irgendwie nicht so toll" Schleife abrutsche.

     

    @Luna-SophieIch stimme dir da total zu. Wie man/ich von innen heraus wirke macht wahrscheinlich einen genau denselben Eindruck auf den Gegenüber. Ich bin zwar aktuell der Meinung, dass ich nicht unbedingt frustriert oder gar verzweifelt wirke, doch das kann eben auch täuschen. Gut möglich, dass ich zu sehr künstlich versuche den Eindruck eben nicht zu vermitteln, indem ich mir das immer wieder selbst einrede.

    vor 18 Stunden schrieb Luna-Sophie:

    Das ist allerdings eine Sache der inneren Einstellung oder Überzeugung...

    Auch das stimmt wohl. Die innere Einstellung, trotz allen scheinbar äusseren Erfolgen (Studium, Job etc.), fehlt, die es zum positiverem werden lässt. Es ist bei mir allerdings, und da bin ich mir relativ sicher, zum Glück keine "negative" Einstellung, im Sinne von mir würde es psychisch schlecht gehen. Es fühlt sich eher an wieder der vergebliche Griff nach einem Pokal der einfach nicht gelingen mag.

  10. vor 54 Minuten schrieb Markus Jung:

     

    Hm, ich kann doch erst nach der Einsicht für mich entscheiden, ob ich die Bewertung angemessen finde und Einspruch einlegen möchte, oder ob sie mich überzeugt und ich es so akzeptiere. Also müsste ich dann erstmal darauf hinweisen, dass ich Einspruch einlegen möchte und dann hinterher ggf. doch darauf verzichten?

    Man kriegt die korrigierte Ausfertigung plus einen Bescheid ob man Einspruch einlegt oder nicht. Den "Einspruchszettel" selbst muss man von der Aufsicht anfordern, den kriegt man nicht gleich mit ausgeteilt. Auf den schreibt man dann seinen Einspruch. Muss man allerdings im Zeitrahmen der Einsicht machen, also nicht "danach".

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